Mut- oder böswillige Handlungen Musterklauseln

Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.2.2.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbei- ter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Reparateur, Hotelange- stellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehö- rige). Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Versiche- rungsvertrag auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z.B. des Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person. Sie haben in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz in den geo- graphischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.Hinweis: In Russland (Russische Föderation) und in der Türkei besteht jeweils nur im europäischen Teil Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung. A.2.6.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Rest- xxxxx des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.7.1. A.2.6.2 Sofern die Vollkasko vereinbart ist, gilt bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw) entweder die Neu- preisentschädigung oder die Kaufwertentschädigung für Gebraucht- fahrzeuge unter folgenden Voraussetzungen Bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet- Pkw) erstatten wir den Neupreis des Fahrzeugs nach A.2.12, sofern innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsbeginn ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt und der Zeitraum zwischen Erst- zulassung des Fahrzeugs und Vertragsbeginn nicht mehr als einen Mo- nat beträgt. Wir erstatten den Neupreis auch, sofern eine Beschädigung innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsbeginn eintritt, der Zeitraum zwischen Erstzulassung des Fahrzeugs und Vertragsbeginn nicht mehr als einen Monat beträgt und die erforderlichen Kosten der Reparatur mindestens 80 % des Neupreises erreichen oder übersteigen. Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadener- eignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neu- oder Vorführ- fahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhan- dener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen.
Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Per­ sonen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrau­ chen. Berechtigt sind insbesondere Personen, die F1P317 X - vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter oder B FZ 1 (01.08.2020) 3002AVF024 D - in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtig­ ten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige). Transport auf einer Fähre A.2.3.4 Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch entstehen, dass - das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder unter­ geht oder - das Fahrzeug aufgrund der Wetterlage oder aufgrund des Seegangs über Bord gespült wird oder - das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapi­ tän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten. Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und weitere Personen, in deren Interesse der Vertrag geschlossen ist (z. B. Leasinggeber als Eigentümer des Fahrzeugs). Mit der Kasko haben Sie Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert A.2.6.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs oder seiner Teile zahlen wir den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs bzw. seiner Teile. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstö­ rung reparieren, gilt A.2.8.1. Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust A.2.6.2 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des PKW in­ nerhalb von 6 Monaten nach dessen Erstzulassung, zah­ len wir den Neupreis des Fahrzeugs (A.2.12). Dies gilt auch dann, wenn Ihr PKW innerhalb von 6 Monaten nach der Erstzulassung beschädigt wird und die erforderlichen Kosten der Reparatur mindestens 80 Prozent des Neu­ preises betragen. Voraussetzung ist, dass bei Eintritt des Schadens derjenige Eigentümer des Fahrzeugs ist, der es auch als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Her­ steller erworben hat. Den vorhandenen Restwert des Fahrzeugs ziehen wir von unserer Leistung ab. Hat Ihr Fahrzeug einen nicht reparierten Vorschaden? Dann ziehen wir die hierfür erforderlichen Reparaturkos­ ten von der Erstattungsleistung ab. A.2.6.3 Die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Neupreisentschädigung zahlen wir nur in der Höhe, in der sie tatsächlich für ...
Mut- oder böswillige Handlungen. Eingeschlossen sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeuges beauftragt wurden (z. B. Dienstwagenberechtigte, weitere Mitarbeiter oder Poolfahrzeugnutzer) oder die in einem Näheverhältnis zu dem berechtigten Fahrzeugnutzer stehen (z. B. Familien- oder Haushaltsangehörige).
Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Perso- nen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen an- zusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreu- ung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.b. Reparateur). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Tä- ter in einem Näheverhältnis zum Verfügungsberechtigten steht (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushalts- angehörige). A.2.3.4 Versichert sind Schäden am versicherten Fahrzeug, die bei seinem Transport auf einem Schiff dadurch entstehen, dass
Mut- oder böswillige Handlungen. 3. Versichert ist die Beschädigung, die Zerstörung oder der Totalschaden des Fahrzeugs durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter, z. B. Vandalismus oder Cyberangriff. Programmier- oder Wartungsfehler des Herstellers sind nicht versichert.
Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berech- tigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsbe- rechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige). Transport auf einer Fähre A.2.3.4 Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch entstehen, dass • das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder • das Fahrzeug auf Grund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs über Bord gespült wird oder • das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten.
Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.2.2.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise be- rechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Perso- nen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeuges beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhält- nis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige). Bei Hackerangriffen auf Ihr Fahrzeug gilt: Versichert sind auch Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen wegen eines unmittelbar gegen Ihr Fahrzeug gerichteten Hackerangriffes. Nicht als unmittelbarer Angriff gilt, wenn ein Hacker den Server oder die digitale Plattform eines mit Ihrem Fahrzeug kommunizierenden Unternehmens an- greift (z.B. Hackerangriff gegen den Server des Fahrzeugherstellers). Dies gilt auch dann, wenn sich dieser Angriff mittelbar auf die Funktion Ihres Fahrzeuges auswirkt. A.2.2.2.4 Versichert sind Schäden am Fahrzeug, die bei einem Transport auf einem Schiff da- durch entstehen, dass
Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahr- zeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Re- parateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B. dessen Ar- beitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige). A.2.3.4 Versichert sind zerstörte oder beschädigte Reifen nur dann, wenn sie durch ein Ereignis zerstört oder beschädigt wurden, das gleichzeitig auch andere versicherte Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat. Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Vertrag auch im Interesse einer weiteren Person ab- geschlossen ist, z.B. des Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person. Sie haben in Kasko Versicherungsschutz in den geogra- phischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Uni- on gehören. A.2.6.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.7.1. Sofern es sich bei dem Fahrzeug um einen Pkw handelt, übernehmen wir im Totalschadenfall auch die Entsorgungs- und Zulassungskosten, wenn das Ersatz- fahrzeug wieder bei uns versichert wird.
Mut- oder böswillige Handlungen. Umfasst sind mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus) von Personen, welche nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu nutzen. Als Berechtigte gelten Personen, die mit Wissen des Kunden das Fahrzeug gebrauchen.