Mut- oder böswillige Handlungen. Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbei- ter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Per sonen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrau chen. Berechtigt sind insbesondere Personen, die - vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder - in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtig ten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige). Transport auf einer Fähre A.2.3.4 Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch entstehen, dass - das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder unter geht oder - das Fahrzeug wegen der Wetterlage oder wegen des Seegangs über Bord gespült wird oder - das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapi tän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten.
Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.4 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbe- sondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsbe- rechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Reparateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Mut- oder böswillige Handlungen. Eingeschlossen sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeuges beauftragt wurden (z. B. Dienstwagenberechtigte, weitere Mitarbeiter oder Poolfahrzeugnutzer) oder die in einem Näheverhältnis zu dem berechtigten Fahrzeugnutzer stehen (z. B. Familien- oder Haushaltsangehörige).
Mut- oder böswillige Handlungen. Versichert ist die Beschädigung, die Zerstörung oder der Totalschaden des Fahrzeugs durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter, z. B. Vandalismus oder Cyberangriff. Programmier- oder Wartungsfehler des Herstellers sind nicht versichert.
Mut- oder böswillige Handlungen. Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Werkstatt oder Hotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B. dessen Ar- beitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige). A.2.2.2.4 Versichert sind bei vereinbarter VollkaskoPLUS Versicherung alle weiteren Ereignisse, die nicht nach A.2.9 ausdrücklich aus- geschlossen sind. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, pro Kalenderjahr einen Park-/Kleinschaden (Kratzer, Delle oder Beule) bei Beschädigung Ihres Pkw durch Unfall nach A.2.2.2.2 oder mut-/böswillige Handlungen nach A.2.2.2.3 beheben zu lassen. Voraussetzung hier- für ist
Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Per- sonen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Perso- nen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Repa- rateur). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zum Verfügungsberechtig- ten steht (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige). A.2.3.4 Versichert sind Schäden am versicherten Fahrzeug, die bei seinem Transport auf einem Schiff dadurch entstehen, dass
Mut- oder böswillige Handlungen. Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise be- rechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Perso- nen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeuges beauftragt wurden (z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhält- nis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige). Bei Hackerangriffen auf Ihr Fahrzeug gilt: Versichert sind auch Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen wegen eines unmittelbar gegen Ihr Fahrzeug gerichteten Hackerangriffes. Nicht als unmittelbarer Angriff gilt, wenn ein Hacker den Server oder die digitale Plattform eines mit Ihrem Fahrzeug kommunizierenden Unternehmens an- greift (z.B. Hackerangriff gegen den Server des Fahrzeugherstellers). Dies gilt auch dann, wenn sich dieser Angriff mittelbar auf die Funktion Ihres Fahrzeuges auswirkt. A.2.2.2.4 Versichert sind Schäden am Fahrzeug, die bei einem Transport auf einem Schiff da- durch entstehen, dass
Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahr- zeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Re- parateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B. dessen Ar- beitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige). A.2.3.4 Versichert sind zerstörte oder beschädigte Reifen nur dann, wenn sie durch ein Ereignis zerstört oder beschädigt wurden, das gleichzeitig auch andere versicherte Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat.
Mut- oder böswillige Handlungen. Umfasst sind mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus) von Personen, welche nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu nutzen. Als Berechtigte gelten Personen, die mit Wissen des Kunden das Fahrzeug gebrauchen.