Wesentliche Verträge. Die folgenden wesentlichen Verträge wurden geschlossen: (a) Ein Verwaltungsdienstleistungsvertrag mit Wirkung zum 1. Juli 2011, der durch einen Änderungsvertrag vom 1. November 2011 und einen Änderungsvertrag vom 18. Mai 2018 zwischen dem Fonds und der Verwaltungsgesellschaft, demgemäß Letztere als Verwaltungsgesellschaft des Fonds fungiert, geändert wurde. Im Rahmen dieses Vertrags erbringt die Verwaltungsgesellschaft vorbehaltlich der Gesamtaufsicht und -kontrolle des Verwaltungsrats Management-, Verwaltungs-, Marketing-, globale Vertriebs-, Compliance- und Risikomanagementdienste für den Fonds. Dieser Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich gekündigt werden. (b) Ein Kostenfixierungsvertrag mit Wirkung vom 1. Juli 2011 zwischen dem Fonds und der Verwaltungsgesellschaft, gemäß dem der Fonds und die Verwaltungsgesellschaft die Fixierung der Kostenquote jeder Klasse der einzelnen Teilfonds vereinbaren. Dieser Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich gekündigt werden. (c) Ein Anlageverwaltungs- und -beratungsvertrag zwischen der Verwaltungsgesellschaft und BlueBay Asset Management LLP, geändert und neu gefasst am 7. November 2016 und weiter geändert am 3. Januar 2019 und 17. Juli 2019, gemäß dem die Letztere im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft als Anlageverwalter und -berater für den Fonds agiert. Dieser Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich gekündigt werden. (d) Ein Verwahrstellenvertrag mit Wirkung vom 18. Xxxx 2016 zwischen dem Fonds und Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A., gemäß dem die Letztere zur Verwahrstelle für die Vermögenswerte des Fonds ernannt wird. Dieser Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich gekündigt werden. (e) Ein Verwaltungsvertrag mit Wirkung vom 1. Juli 2011 zwischen der Verwaltungsgesellschaft und Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A., gemäß dem die Letztere im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft zur Verwaltungs-, Domizil-, Hauptzahl-, Register-, Transfer- und Börsenzulassungsstelle des Fonds ernannt wird. Dieser Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich gekündigt werden. (f) Ein Unteranlageverwaltungs- und Beratungsvertrag mit Wirkung vom dem 30. August 2013 in Bezug auf die Teilfonds der BlueBay Funds zwischen dem Anlageverwalter und der BlueBay Asset Management USA LLC.
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Samples: Prospectus Supplement, Prospectus Supplement, Prospectus Supplement
Wesentliche Verträge. Die folgenden wesentlichen Homann Holzwerkstoffe-Gruppe ist Partei folgender wesentlicher, außerhalb des gewöhnlichen Ge- schäftsverlaufs abgeschlossener Verträge wurden geschlossen:
und Aussteller von Schuldtiteln bzw. -urkunden: Am 14. Juni 2017 hat die Emittentin Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 50,0 Mio. mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einem jährlichen Zinssatz von 5,250 % begeben (aISIN: DE000A2E4NW7) Ein Verwaltungsdienstleistungsvertrag mit Wirkung zum 1(die „Schuldverschreibung 2017/2022“). Juli 2011, Die Schuldverschreibung 2017/2022 wurde am 7. September 2017 (Valuta am 14. September 2017) durch eine weitere Platzierung von Schuldverschreibungen im Ge- samtnennbetrag von EUR 10 Mio. aufgestockt. Die Schuldverschreibungen sind nicht nachrangig gegen- über anderen Verbindlichkeiten und unbesichert. Gegenüber den Anleihegläubigern hat sich die Emittentin u.a. zur Wahrung der durch einen Änderungsvertrag vom 1Gleichrangigkeit und gleichmäßigen Besicherung aller Gläubiger verpflichtet. November 2011 und einen Änderungsvertrag vom 18. Mai 2018 zwischen dem Fonds und der Verwaltungsgesellschaft, demgemäß Letztere als Verwaltungsgesellschaft des Fonds fungiert, geändert wurde. Im Rahmen dieses Vertrags erbringt die Verwaltungsgesellschaft vorbehaltlich der Gesamtaufsicht und -kontrolle des Verwaltungsrats Management-, Verwaltungs-, Marketing-, globale Vertriebs-, Compliance- und Risikomanagementdienste für den Fonds. Dieser Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich gekündigt werden.
(b) Ein Kostenfixierungsvertrag mit Wirkung vom 1. Juli 2011 zwischen dem Fonds und der Verwaltungsgesellschaft, gemäß dem der Fonds und die Verwaltungsgesellschaft die Fixierung der Kostenquote jeder Klasse der einzelnen Teilfonds vereinbaren. Dieser Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich gekündigt werden.
Gemäß § 4 (c) Ein Anlageverwaltungs- und -beratungsvertrag zwischen der Verwaltungsgesellschaft und BlueBay Asset Management LLPAnleihebedingungen ist die Emittentin berechtigt, geändert und neu gefasst am 7. November 2016 und weiter geändert am 3. Januar 2019 und 17. Juli 2019, gemäß dem die Letztere nachdem sie im Auftrag Einklang mit den Anleihebedingungen gekündigt hat, die zu dem Zeitpunkt noch ausstehenden Schuldverschreibungen ins- gesamt oder teilweise ab dem ersten Kalendertag des jeweiligen sog. Xxxx-Rückzahlungsjahres zum je- weiligen in den Anleihebedingungen definierten sog. Xxxx-Rückzahlungsbetrag nebst Zinsen zurückzu- zahlen (sog. Call). Eine solche teilweise Kündigung und teilweise Rückzahlung kann jedoch nur unter den in den Anleihebedingungen festgelegten Voraussetzungen erfolgen, dass (i) Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von mindestens EUR 5.000.000 gekündigt und zurückgezahlt werden und (ii) nach dieser teilweisen Kündigung und teilweisen Rückzahlung noch Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von mindestens EUR 20.000.000 ausstehen. Zudem ist die Emittentin berechtigt die verbleibenden Schuldverschreibungen ganz zurückzuzahlen, wenn bereits 80 % oder mehr des Gesamtnennbetrages der Verwaltungsgesellschaft als Anlageverwalter und -berater für den Fonds agiertSchuldverschreibungen zurückgezahlt sind. Dieser Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich gekündigt werden.
Jeder Anleihegläubiger ist zur Kündigung berechtigt bzw. nach Xxxx der Emittentin die Emittentin zur Rücknahme der 5,250 % Schuldverschreibung 2017/2022 verpflichtet (d) Ein Verwahrstellenvertrag mit Wirkung vom 18sog. Xxxx 2016 zwischen dem Fonds und Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A.Put), gemäß dem die Letztere zur Verwahrstelle für die Vermögenswerte des Fonds ernannt wird. Dieser Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich gekündigt werden.
wenn ein in § 4 (e) Ein Verwaltungsvertrag mit Wirkung vom 1. Juli 2011 zwischen der Verwaltungsgesellschaft und Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A.Anleihebedingungen definierter Kontrollwechsel stattgefunden hat, gemäß dem die Letztere der im Auftrag Ergebnis vorliegt, wenn (i) die Emittentin Kenntnis davon erlangt hat, dass eine Dritte Person oder gemeinsam handelnde Dritte Personen im Sinne von § 2 Absatz 5 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) der Verwaltungsgesellschaft zur Verwaltungs-, Domizil-, Hauptzahl-, Register-, Transfer- und Börsenzulassungsstelle des Fonds ernannt wird. Dieser Vertrag wurde rechtliche oder wirt- schaftliche Eigentümer von mehr als 50 % der Stimmrechte der Emittentin geworden ist oder (ii) im Falle einer Verschmelzung der Emittentin mit einer oder auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung eine Dritte Person oder die Verschmelzung einer dreimonatigen Frist schriftlich gekündigt werden.
(f) Ein Unteranlageverwaltungs- und Beratungsvertrag Dritten Person mit Wirkung vom dem 30. August 2013 in Bezug oder auf die Teilfonds Emittentin, oder der BlueBay Funds zwischen Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögens- gegenstände (konsolidiert betrachtet) der Emittentin an eine Dritte Person. Die Kündigung muss innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach einer von der Emittentin veröffentlichten Kontrollwechsel-Mitteilung erklärt werden und wird wirksam, wenn Anleihegläubiger, die insgesamt 20 % der noch ausstehenden Schuldver- schreibungen halten, die Kündigung erklärt haben. Zudem kann jeder Anleihegläubiger sofort kündigen, wenn (1) die Emittentin Kapital oder Zinsen unter den Schuldverschreibungen nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit zahlt, (2) die Emittentin irgendeine andere Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen nicht ordnungsgemäß erfüllt und die Unterlassung, sofern sie nicht heilbar ist, länger als 30 Tage fortdauert, nachdem die Emittentin hierüber von einem An- leihegläubiger benachrichtigt wurde, gerechnet ab dem Anlageverwalter Tag des Zugangs der Benachrichtigung bei der Emittentin, (3) die Emittentin oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft (wie nachstehend definiert) schriftlich erklärt, dass sie ihre Schulden bei Fälligkeit nicht zahlen kann (Zahlungseinstellung); (4) die Emittentin oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von insgesamt mehr als EUR 2.000.000,00 aus einer Finanzverbindlichkeit oder aufgrund einer Bürgschaft oder Garantie, die für solche Verbindlichkeiten Dritter gegeben wurde, bei (ggf. vorzeitiger) Fälligkeit bzw. nach Ablauf einer etwaigen Nachfrist bzw. im Falle einer Bürgschaft oder Garantie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Inanspruchnahme aus dieser Bürgschaft oder Garantie erfüllt, (Drittverzug); (5) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin oder einer Wesentlichen Tochtergesellschaft eröffnet wird, oder die Emittentin oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft ein solches Verfahren einleitet oder beantragt, oder ein Dritter ein Insolvenzverfahren gegen die Emittentin oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft bean- tragt und der BlueBay Asset Management USA LLC.ein solches Verfahren nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen aufgehoben oder ausgesetzt wor- den ist, es sei denn es wird mangels Masse abgewiesen oder eingestellt; (6) die Emittentin ihre Geschäfts- tätigkeit ganz einstellt oder ihr gesamtes oder wesentliche Teile ihres Vermögens in einer Transaktion oder
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Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt
Wesentliche Verträge. Entfällt; die Emittentin hat keine Verträge abgeschlossen, die nicht im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit begrün- det sind. Ausgenommen davon sind die nachfolgenden aufgeführten wesentlichen Verträge: - Die folgenden wesentlichen Verträge wurden geschlossen:
Emittentin erwarb Ende Dezember 2016 1.072.206 Inhaberaktien im Nennwert von Schweizer Franken (aCHF) Ein Verwaltungsdienstleistungsvertrag mit Wirkung 10,- je Inhaberaktie der Matador Private Equity AG. Die Matador Private Equity AG hat ihren Sitz in Sarnen in der Schweiz und ist an der Berner Börse und im Freiverkehr (Quotation Board) u.a. der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet; sie ist eine Beteiligungsgesellschaft im Technologie Bereich. Die erworbenen Inhaberaktien entsprechen einer Beteili- gung am Aktienkapital der Matador Private Equity AG in Höhe von 45,57% (gerundet) und einer Beteiligung an den Stimmrechten der Generalversammlung in Höhe von 32,96% (gerundet). Die unterschiedliche Beteiligungshöhe ergibt sich daraus, dass das Aktienkapital der Matador Private Equity AG aus einer weiteren Aktiengattung (Namensaktien) besteht, die wie die Inhaberaktien jeweils eine Stimme in der Generalversammlung haben, jedoch nur einen Nennwert in Höhe von CHF 1,-. Der Kaufpreis erfolgte zum 1Kaufzeitpunkt zum aktuellen Börsenkurs der Aktien der Matador Pri- vate Equity AG; der Kauf wurde jedoch als OTC (Over-The-Counter) Geschäft vollzogen. Juli 2011, der durch einen Änderungsvertrag vom 1Die Finanzierung des Aktien- kaufs erfolgte über ein Darlehen in Höhe von € 9.65 Mio. November 2011 Das Darlehen ist unbefristet und einen Änderungsvertrag vom 18wird zu 5% p.a. verzinst. - Die Emittentin bot seit dem 6. Mai 2018 zwischen 2016 bis zum 2. Mai 2017 12.00 Uhr MEZ zum Erwerb bis zu EUR 50.000.000,- 4,25 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen (nachfolgend "Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2016/2021" oder "An- leihe 2016/2021") mit Fälligkeit am 15. Mai 2021 an. Der Angebotszeitraum, während dessen Anleger die Möglichkeit erhielten, Zeichnungsangebote abzugeben, begann am 6. Mai 2016 und endete am 2. Mai 2017 12.00 Uhr MEZ. Das öffentliche Angebot erfolgte ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland, im Großherzogtum Luxemburg und in der Republik Österreich. Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2016/2021 wurden ab dem Fonds 16. Mai 2016 ausgegeben. Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2016/2021 unterliegen deutschem Recht. Die Anleihe 2016/2021 werden ab dem 16. Mai 2016 mit nominal 4,25 % p.a. verzinst. Der Zinslauf begann am 16. Mai 2016 (einschließlich). Die Zinsen sind jährlich nachträglich jeweils am 16. Mai 2016 eines jeden Jahres zahlbar. Die erste Zinszahlung wurde am 15. Mai 2017 zahlbar. Die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen begann am 16. Mai 2016, beträgt fünf (5) Jahre und endet am 15. Mai 2021. Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen werden nach Maßgabe der VerwaltungsgesellschaftAnleihebedingungen nach dem Ende der Laufzeit zu ihrem Nennwert zurückgezahlt, demgemäß Letztere als Verwaltungsgesellschaft des Fonds fungiertsoweit sie nicht zuvor zurückgezahlt oder zurückgekauft wurden. Die Anleihebedingungen sehen mehrere vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten der Emittentin bzw. der Anleihengläubiger vor u.a. nach Xxxx der Emittentin oder der Anleihegläubiger ab dem 01. Oktober 2020 oder aus steuerlichen Gründen. Dementsprechend hat die Emittentin das Recht die Schuldverschreibungen insgesamt, geändert wurdeaber nicht nur teilweise, vorzeitig ab dem 01. IOktober 2020 zu kündigen, gleiches gilt für die Anleihegläubiger. Die Schuldverschreibungen werden am 15. Mai 2021 zum Nennbetrag zurückgezahlt, soweit nicht gemäß Anleihebedingungen eine vorzeitige Rückzahlung erfolgt. Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2016/2021 begründen nicht nachrangige, unbesicherte Verbindlichkei- ten der Emittentin, die untereinander und mit anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind, soweit diesen Verbindlichkeiten nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmung ein Vor- rang eingeräumt wird. Insgesamt wurden im Rahmen dieses Vertrags erbringt die Verwaltungsgesellschaft vorbehaltlich der Gesamtaufsicht des öffentlichen Angebots 3.407 Inhaber-Teilschuldverschreibun- gen 2016/2021 mit einem Nennbetrag von je EUR 1.000,- gezeichnet und -kontrolle des Verwaltungsrats Management-, Verwaltungs-, Marketing-, globale Vertriebs-, Compliance- und Risikomanagementdienste für den Fonds. Dieser Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich gekündigt werdenbegeben.
(b) Ein Kostenfixierungsvertrag mit Wirkung vom 1. Juli 2011 zwischen dem Fonds und der Verwaltungsgesellschaft, gemäß dem der Fonds und die Verwaltungsgesellschaft die Fixierung der Kostenquote jeder Klasse der einzelnen Teilfonds vereinbaren. Dieser Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich gekündigt werden.
(c) Ein Anlageverwaltungs- und -beratungsvertrag zwischen der Verwaltungsgesellschaft und BlueBay Asset Management LLP, geändert und neu gefasst am 7. November 2016 und weiter geändert am 3. Januar 2019 und 17. Juli 2019, gemäß dem die Letztere im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft als Anlageverwalter und -berater für den Fonds agiert. Dieser Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich gekündigt werden.
(d) Ein Verwahrstellenvertrag mit Wirkung vom 18. Xxxx 2016 zwischen dem Fonds und Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A., gemäß dem die Letztere zur Verwahrstelle für die Vermögenswerte des Fonds ernannt wird. Dieser Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich gekündigt werden.
(e) Ein Verwaltungsvertrag mit Wirkung vom 1. Juli 2011 zwischen der Verwaltungsgesellschaft und Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A., gemäß dem die Letztere im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft zur Verwaltungs-, Domizil-, Hauptzahl-, Register-, Transfer- und Börsenzulassungsstelle des Fonds ernannt wird. Dieser Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich gekündigt werden.
(f) Ein Unteranlageverwaltungs- und Beratungsvertrag mit Wirkung vom dem 30. August 2013 in Bezug auf die Teilfonds der BlueBay Funds zwischen dem Anlageverwalter und der BlueBay Asset Management USA LLC.
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Samples: Wertpapierprospekt
Wesentliche Verträge. Die folgenden wesentlichen Verträge wurden geschlossen:
UniCredit Bank AG hat der PPA International AG mit Kreditvertrag vom 28.11.2018 eine Rahmenkreditlinie mit einem Kreditnominalbetrag in Höhe von € 4,5 Mio. und einer unbestimmten Laufzeit eingeräumt. Der Kredit dient gewerblichen Zwecken. Der Kredit ist mit einer Globalzession sämtlicher bestehender und künftiger Forderungen auf Warenlieferungen und Leistungen gegen Drittschuldner der PPA International AG, einer Raumsicherungsübereignung sämtlicher Mobiltelefone und Zubehör von Mobiltelefonen, einer selbstschuldnerischen Bürgschaft der UniDevice AG bis zum Höchstbetrag von € 4,5 Mio., einer Rangrücktritt- und Darlehensbelassungsverpflichtungserklärung in Höhe von € 3,5 Mio. der MJ Beratungs- und Dienstleistungs UG sowie mit einer Rangrücktritt- und Darlehensbelassungsverpflichtungserklärung in Höhe von € 500.000,00 durch Xx. Xxxxxxxxx Xxxx besichert. Den Xxxxxx Xxxxx Sam Jam und Xxxxx Xxxxxxxxx ist wirtschaftlich über die MJ Beratungs- und Dienstleistungs UG eine Darlehensvergabe an die PPA International AG in Höhe von TEUR 4.191 per 31.12.2018 zuzurechnen. Das Darlehen ist unbesichert und mit Nachrang hinter dem Bankdarlehen (aRahmenkreditlinie) Ein Verwaltungsdienstleistungsvertrag der UniCredit HVB; das Darlehen wird mit Wirkung zum 1. Juli 2011, der durch einen Änderungsvertrag vom 1. November 2011 und einen Änderungsvertrag vom 18. Mai 2018 zwischen dem Fonds und der Verwaltungsgesellschaft, demgemäß Letztere als Verwaltungsgesellschaft des Fonds fungiert, geändert wurde6 % per annum verzinst. Im Rahmen dieses Vertrags erbringt Darlehensvertrags hat sich die Verwaltungsgesellschaft vorbehaltlich PPA International AG verpflichtet, der Gesamtaufsicht MJ Beratungs- und -kontrolle Dienstleistungs UG über die Höhe des Verwaltungsrats Management-Darlehens ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung abzugeben. Xxxx Xx. Xxxxxxxxx Xxxx gewährte der PPA International AG in 2018 verschiedene Darlehen, Verwaltungs-die am 31.12.2018 einen Saldo von TEUR 726 auswiesen. Die Darlehen sind unbesichert und mit Nachrang hinter dem Bankdarlehen (Rahmenkreditlinie) der UniCredit Bank AG in Höhe von € 4,5 Mio.; die Darlehen werden mit 6 % per annum verzinst. Im Rahmen dieses Darlehensvertrags hat sich die PPA International AG verpflichtet, Marketing-Xxxxx Xx. Xxxxxxxxx Xxxx über die Höhe des Darlehens ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung abzugeben. Die Emittentin hat darüber hinaus keine wesentlichen Verträge abgeschlossen, globale Vertriebs-die nicht im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit abgeschlossen wurden, Compliance- und Risikomanagementdienste für den Fonds. Dieser Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich gekündigt werden.
(b) Ein Kostenfixierungsvertrag mit Wirkung vom 1. Juli 2011 zwischen dem Fonds und der Verwaltungsgesellschaft, gemäß dem der Fonds und die Verwaltungsgesellschaft dazu führen könnten, dass ein Mitglied der Gruppe eine Verpflichtung oder ein Recht erlangt, die Fixierung der Kostenquote jeder Klasse der einzelnen Teilfonds vereinbarenbzw. Dieser Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich gekündigt werden.
(c) Ein Anlageverwaltungs- und -beratungsvertrag zwischen der Verwaltungsgesellschaft und BlueBay Asset Management LLP, geändert und neu gefasst am 7. November 2016 und weiter geändert am 3. Januar 2019 und 17. Juli 2019, gemäß dem die Letztere im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft als Anlageverwalter und -berater für den Fonds agiert. Dieser Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich gekündigt werden.
(d) Ein Verwahrstellenvertrag mit Wirkung vom 18. Xxxx 2016 zwischen dem Fonds und Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A., gemäß dem die Letztere zur Verwahrstelle das für die Vermögenswerte des Fonds ernannt wird. Dieser Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich gekündigt werden.
(e) Ein Verwaltungsvertrag mit Wirkung vom 1. Juli 2011 zwischen Fähigkeit der Verwaltungsgesellschaft und Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A.UniDevice AG, gemäß dem die Letztere im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft zur Verwaltungs-, Domizil-, Hauptzahl-, Register-, Transfer- und Börsenzulassungsstelle des Fonds ernannt wird. Dieser Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich gekündigt werden.
(f) Ein Unteranlageverwaltungs- und Beratungsvertrag mit Wirkung vom dem 30. August 2013 seinen Verpflichtungen gegenüber den Wertpapierinhabern in Bezug auf die Teilfonds der BlueBay Funds zwischen dem Anlageverwalter und der BlueBay Asset Management USA LLCausgegebenen Wertpapiere nachzukommen, von wesentlicher Bedeutung sind.
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Samples: Wertpapierprospekt