Wettbewerbsbeschränkende Absprachen Musterklauseln

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurück zu treten, wenn sich der Auftragnehmer zu Xxxxxx vom Auftraggeber nachweislich an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beteiligt hat. Im Fall einer fristlosen Kündigung hat der Auftragnehmer nur Anspruch auf einen dem bereits mangelfrei erbrachten Leistungsumfang entsprechenden Teil der vereinbarten Vergütung. Im Falle des Rücktritts finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen. 1. Hat sich der Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Vergabe dieses Auftrags an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache oder Abstimmung beteiligt, kann die Auftraggeberin unbeschadet sonstiger Rechte 3 % der Nettoschlussrechnungssumme als pauschalen Schadensersatz verlangen, es sei denn der Auftragnehmer hat die Be- teiligung nicht zu vertreten. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbeson- dere wettbewerbswidrige Verabredungen mit anderen Bietern über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, die zu fordernden Preise, die Bindungen sonstiger Ent- gelte, die Gewinnaufschläge, die Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, die Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, die Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, die Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie gesetzlich zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen. 19.1 Hat der AN im Hinblick auf Lieferungen und/oder Leistungen, die auch Gegenstand des vorliegenden Vertrages sind, eine wettbewerbs- beschränkende Vereinbarung i.S.d. GWB und/oder der Art. 101 f. AEUV schuldhaft getroffen, ist Xxxxxxx Without prejudice to other important reasons, for example by law, an important reason for termination is given in particular if • the Contractor itself or through third parties, offers, promises or grants benefits to persons who are commissioned with the preparation, conclusion or execution of the contract or to persons close to them, • the Contractor impermissibly orders the suspension of the contractually agreed demands in whole or in part and does not resume them despite being set a deadline. 18.3 Good cause also exists if the contractor has breached the confidentiality clause. 18.4 If the contract is terminated for good cause for which the Contractor is responsible, the Contractor shall only receive that part of the remuneration which corresponds to the proportion of the total demand that has been met to date and can be used by Amprion. In this case, the contractor is not entitled to any further remuneration. The contractor is liable to Amprion for compensation for the damage incurred by Amprion as a result of the cancellation, including any consequential damage. 19.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen. 19.1 Hat der AN im Hinblick auf Lieferungen und/oder Leistungen, die auch Gegenstand des vorliegenden Vertrages sind, eine wettbewerbs- beschränkende Vereinbarung i.S.d. GWB und/oder der Art. 101 f. AEUV schuldhaft getroffen, ist Xxxxxxx berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten. Im Fall einer fristlosen Kündigung hat der Auftragnehmer nur Anspruch auf den Teil der vereinbarten Vergütung, der dem bereits mangelfrei erbrachten und für Amprion verwendbaren Liefer- und Leistungsumfang entspricht. Im Falle des Rücktritts execution of the contract or to persons close to them, • the Contractor impermissibly orders the suspension of the contractually agreed demands in whole or in part and does not resume them despite being set a deadline. 18.3 Good cause also exists if the contractor has breached the confidentiality clause. 18.4 If the contract is terminated for good cause for which the Contractor is responsible, the Contractor shall only receive that part of the remuneration which corresponds to the proportion of the total demand that has been met to date and can be used by Amprion. In this case, the contractor is not entitled to any further remuneration. The contractor is liable to Amprion for compensation for the damage incurred by Amprion as a result of the cancellation, including any consequential damage. 19.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Mit der Abgabe seines Angebotes bzw. mit der Annahme un- seres Angebotes bestätigt der Auftragnehmer, dass keinerlei wettbewerbsbeschränkende Absprachen, insbesondere keine Preisabsprachen stattgefunden haben.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss des Angebotes. Werden diese erst nach Zuschlagserteilung bekannt, berechtigen sie den Auftraggeber zur Kündi- gung des Vertrages.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache (gem. § 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB) beteiligen, werden ausgeschlossen.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Der AG ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich der AN zu Lasten des AG nachweislich an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beteiligt hat. Im Falle des Rücktritts finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung.

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  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Besteller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vorher verbindlich anzu- zeigen und mit ihm einen Prüftermin zu vereinbaren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Liefe- rant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personellen Kosten.