Wetter Musterklauseln

Wetter. Beschreibung: Der Dienst „Wetter“ bildet die aktuelle Wetterlage sowie die Vorhersage für die kommenden Stunden und Tage als Infografik im PCM ab. Die Vorhersage umfasst Temperatur, Anzahl der Sonnenstunden, Regenwahrscheinlichkeit, Windgeschwindigkeit und Wetterwarnungen.
Wetter. 6.1 Beschreibung: Der Dienst „Wetter“ zeigt die aktuelle Wetterlage sowie die Vorhersage für die kommenden Stunden und Tage für den aktuellen Standort, den aktiven Zielort sowie die eingespeicherten Favoriten. Die Vorhersage umfasst beispielsweise Temperatur, Anzahl der Sonnenstunden, Regenwahrscheinlichkeit, Windgeschwindigkeit und Luftqualität. Das Vorlesen über den Voice Pilot ist ebenfalls möglich.
Wetter. Aus Sicherheitsgründen führt die DZR Flüge witterungsabhängig durch. Bei schlechter Vorhersage versuchen wir Sie so früh wie möglich zu erreichen. Dazu benötigen wir Ihre Mobilfunknummer, die stets erreichbar sein sollte. Es kann vorkommen, dass wir Flüge am Flugtag absagen. Aus den gleichen Gründen können, auch ohne Zustimmung der Passagiere, Flugrouten oder Flugzeiten geändert oder angepasst werden. Informationen zu Ihrem Flug erhalten Sie über unsere Wetterhotline: +00 (0)0000 0000-000. Am Flugtag erhalten Sie Ihr Flugticket am Check-In gegen Vorlage Ihrer Buchungsbestätigung/Rechnung und eines Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein). Die Ausstellung des Flugtickets erfolgt nach vollständiger Zahlung des Flugpreises. Check-In Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen melden Sie sich bitte am Flugtag spätestens eine Stunde vor Abflug am Check-In-Schalter. Im Falle einer Verspätung haben Sie keinen Anspruch auf den Mitflug und der Flug verfällt ersatzlos ohne Rückerstattung des Preises.
Wetter. Aus Sicherheitsgründen führt die DZR Flüge witterungsabhängig durch. Bei schlechter Vorhersage versuchen wir Sie so früh wie möglich zu erreichen. Dazu benötigen wir Ihre Mobilfunknummer, die stets erreichbar sein sollte. Es kann vorkommen, dass wir Flüge am Flugtag absagen. Aus den gleichen Gründen können, auch ohne Zustimmung der Passagiere, Flugrouten oder Flugzeiten geändert oder angepasst werden.
Wetter. Diese Funktion liefert Wetterinformationen für die nächsten fünf Tage.
Wetter. Das Camping- und Festivalgelände ist den Wetterverhältnissen ausgesetzt. Die Besucher sind verpflichtet sich regelmäßig selbst über den Wetterverlauf und insbesondere das Herannahen kurzfristiger Wetterereignisse (Gewitter, Xxxxx, Xxxxx etc.) zu informieren.
Wetter. Sollten Witterungsverhältnisse, behördliche Anordnungen, Weisungen, Verfügungen oder Krankheit von Künstlern dazu beitragen, dass einzelne oder eine Mehrzahl von Auftritten abgesagt werden müssen, kann die Vermiete- rin hierfür nicht haftbar gemacht werden.
Wetter. Bei Sturm und Nebel kann für die Einhaltung der bestätigten Fahrzeiten keine Gewähr übernommen werden. Im Fall von Änderungen der Fahrstrecke oder des Fahrplans übernimmt die ZSG keine Haftung für allfällig entstandenen Schaden. Extraschiffe werden ohne Zuschlag nur tagsüber und nur bei guter Witterung festlich beflaggt.
Wetter. Sollten Witterungsverhältnisse, behördliche An- ordnungen, Weisungen, Verfügungen oder Krank- heit von Künstlern dazu beitragen, dass einzelne oder eine Mehrzahl von Auftritten abgesagt wer- den müssen, kann die Vermieterin hierfür nicht haftbar gemacht werden.
Wetter. Wir übernehmen keine Haftung für Änderungen im Programmablauf wegen schlechtem Wetter. In unseren Programmen weisen wir auf geeignete Reisezeit und Befahrbarkeit der Straßen hin. Dennoch kann es aufgrund plötzlichen Wetterumschwungs zu Programmänderungen kommen. Mehrkosten für zwingend nötige Transfer- und Hotelumbuchungen (betrifft insbes. Trekking & Bergsteigen) sind von beiden Seiten je zur Hälfte zu tragen. Bei schlechtem Wetter können Sie in Absprache mit dem Reiseleiter ein Ersatzprogramm unternehmen, die dadurch entstehenden Mehrkosten sind vom Reisenden zu tragen.