Where will the Securities be traded? Musterklauseln

Where will the Securities be traded?. Application will be made by the Issuer (or on its behalf) for the Securities to be listed on the Open Market (Regulated Unofficial Market) (Freiverkehr) of the Frankfurt Stock Exchange (Börse Frankfurt Zertifikate AG) with effect from on or around the Issue Date. Application will also be made to the Irish Stock Exchange plc, trading as Euronext Dublin, for the Securities to be admitted to the official list and to trading on its regulated market with effect from on or around the Issue Date. Brief description of the Guarantor: Citigroup Inc. (the "Guarantor") was established as a corporation incorporated in Delaware on 8 March 1988, registered at the Delaware Division of Corporations with perpetual duration pursuant to the Delaware General Corporation Law with file number 2154254. The principal offices for the Guarantor are located at 000 Xxxxxxxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, XX 00000, and its telephone number is + 0 000 000-0000. Its LEI is 6SHGI4ZSSLCXXQSBB395. The Guarantor is a global diversified financial services holding company whose businesses provide consumers, corporations, governments and institutions with a broad, yet focused, range of financial products and services. Nature and scope of guarantees: The payment and delivery of all amounts due in respect of the Securities will be unconditionally and irrevocably guaranteed by Citigroup Inc. pursuant to a deed of guarantee dated 21 December 2015 (the "Deed of Guarantee"), as amended and/or supplemented and/or replaced from time to time executed by Citigroup Inc. The Deed of Guarantee constitutes direct, unconditional, unsubordinated and unsecured obligation of Citigroup Inc. and rank and will rank pari passu (subject to mandatorily preferred debts under applicable laws) with all other outstanding, unsecured and unsubordinated obligations of Citigroup Inc. Key financial information of the Guarantor: The following key financial information has been extracted from the audited consolidated financial statements of the Guarantor for the years ended 31 December 2022 and 2021, and from the unaudited consolidated interim financial statements of the Guarantor for the period ended 30 September 2023. Summary information – income statement Year ended 31 December 2022 (audited) Year ended 31 December 2021 (audited) Nine months ended 30 September 2023 (unaudited) Nine months ended 30 September 2022 (unaudited) Three months ended 30 September 2023 (unaudited) Three months ended 30 September 2022 (unaudited) Operating profit/...

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.