Wichtigste nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Verwaltungsgesellschaft berücksichtigt im Einklang mit Artikel 4 Absatz 1(b) der SFDR-Verordnung nicht die nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren, da dieser Rechtsrahmen noch nicht vollständig umgesetzt wurde. Die Verwaltungsgesellschaft hat Kenntnis der Kriterien in Anhang 1 der Entwürfe für technische Regulierungsstandards (RTS, „Regulatory Technical Standards“), der Stufe 2 der europäischen Regulierung, die die SFDR-Verordnung (Stufe 1) begleitet und am 2. Februar 2021 veröffentlicht wurde. Die Verwaltungsgesellschaft verfolgt die gesetzliche Entwicklung und prüft kontinuierlich ihre Position. Die Verwaltungsgesellschaft wird ihre Entscheidung spätestens bei Inkrafttreten der zweiten Stufe der EU-Verordnung erneut überprüfen.
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Samples: Investmentfonds Verkaufsprospekt, Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus
Wichtigste nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Verwaltungsgesellschaft berücksichtigt im Einklang mit Artikel 4 Absatz 1(b) der SFDR-Verordnung nicht die nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren, da dieser Rechtsrahmen noch nicht vollständig umgesetzt wurde. Die Verwaltungsgesellschaft hat Kenntnis der Kriterien in Anhang 1 der Entwürfe für technische Regulierungsstandards (RTS, „Regulatory Technical Standards“), der Stufe 2 der europäischen Regulierung, die die SFDR-Verordnung (Stufe 1) begleitet und am 2. Februar 2021 veröffentlicht wurde. Die Verwaltungsgesellschaft verfolgt die gesetzliche Entwicklung und prüft kontinuierlich ihre Position. Die Verwaltungsgesellschaft wird ihre Entscheidung spätestens bei Inkrafttreten der zweiten Stufe der EU-Verordnung erneut überprüfen.
Abschnitt 1: Anteile und Vermögen Artikel 1 – Miteigentumsanteile
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Samples: Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus
Wichtigste nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Verwaltungsgesellschaft berücksichtigt im Einklang mit Artikel 4 Absatz 1(b) 1 Buchstabe b der SFDR-Verordnung nicht die nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen Investitionsentscheidungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren, da dieser Rechtsrahmen noch nicht vollständig umgesetzt wurde. Die Verwaltungsgesellschaft hat Kenntnis der Kriterien in Anhang 1 der Entwürfe für technische Regulierungsstandards (RTS, „Regulatory Technical Standards“), der Stufe 2 der europäischen Regulierung, die die SFDR-Verordnung (Stufe 1) begleitet und am 2. Februar 2021 veröffentlicht wurde. Die Verwaltungsgesellschaft verfolgt die gesetzliche Entwicklung und prüft kontinuierlich ihre Position. Die Verwaltungsgesellschaft wird ihre Entscheidung spätestens bei Inkrafttreten der zweiten Stufe der EU-Verordnung erneut überprüfen.
Abschnitt 1: Anteile und Vermögen Artikel 1 – Miteigentumsanteile
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Samples: Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus
Wichtigste nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Verwaltungsgesellschaft berücksichtigt im Einklang mit Artikel 4 Absatz 1(b) 1 Buchstabe b der SFDR-Verordnung nicht die nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen Investitionsentscheidungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren, da dieser Rechtsrahmen noch nicht vollständig umgesetzt wurde. Die Verwaltungsgesellschaft hat Kenntnis der Kriterien in Anhang 1 der Entwürfe für technische Regulierungsstandards (RTS, „Regulatory Technical Standards“), der Stufe 2 der europäischen Regulierung, die die SFDR-Verordnung (Stufe 1) begleitet und am 2. Februar 2021 veröffentlicht wurde. Die Verwaltungsgesellschaft verfolgt die gesetzliche Entwicklung und prüft kontinuierlich ihre Position. Die Verwaltungsgesellschaft wird ihre Entscheidung spätestens bei Inkrafttreten der zweiten Stufe der EU-Verordnung erneut überprüfen.
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Samples: Investmentfondsprospekt, Investment Fund Prospectus