Verwendung der ausschüttungsfähigen Beträge Musterklauseln

Verwendung der ausschüttungsfähigen Beträge. Artikel 9 Modalitäten für die Verwendung der ausschüttungsfähigen Beträge 1. dem Nettoergebnis des Geschäftsjahres, erhöht um die Vorträge auf neue Rechnung und erhöht bzw. vermindert um die abgegrenzten Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr. 2. dem im Geschäftsjahr verzeichneten realisierten Wertzuwachs minus dem realisierten Wertverlust (jeweils nach Abzug der Kosten), erhöht um den entsprechenden Netto-Wertzuwachs der vorhergehenden Geschäftsjahre, der weder ausgeschüttet noch thesauriert wurde, und erhöht bzw. vermindert um die abgegrenzten Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die in den beiden vorstehenden Punkten 1. und 2. genannten Beträge können ganz oder teilweise unabhängig voneinander ausgeschüttet werden. AUSSCHÜTTUNGSFÄHIGE BETRÄGE ANTEILE „ACC“ ANTEILE „DIS“ Verwendung der Nettoerträge Thesaurierung (Verbuchung nach der Methode der angefallenen Erträge) Ausschüttung oder Vortrag nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft Verwendung der realisierten Nettogewinne oder -verluste Thesaurierung (Verbuchung nach der Methode der angefallenen Erträge) Ausschüttung oder Vortrag nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft Die jährliche Auszahlung der ausschüttungsfähigen Beträge erfolgt innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. Die vierteljährliche Auszahlung der ausschüttungsfähigen Beträge erfolgt innerhalb eines Monats nach Ende eines jeden Kalenderquartals.
Verwendung der ausschüttungsfähigen Beträge