Publikationen Musterklauseln

Publikationen. 1. Die ausländische kollektive Kapitalanlage betreffende Publikationen erfolgen in der Schweiz bei fundinfo AG (xxx.xxxxxxxx.xxx).
Publikationen. Die den Anlagefonds betreffenden Publikationen erfolgen in der Schweiz auf der elektronischen Plattform der Swiss Fund Data AG (xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx). In diesem Publikationsorgan werden insbesondere wesentliche Mitteilungen an die Anteilseigner wie wichtige Änderungen am Verkaufsprospekt sowie die Liquidation des Anlagefonds oder eines oder mehrerer Teilfonds veröffentlicht. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise bzw. der Inventarwert mit dem Hinweis „exklusive Kommissionen“ aller Anteilklassen werden täglich auf Swiss Fund Data AG (xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx) publiziert.
Publikationen. Die ausländische kollektive Kapitalanlage betreffende Publikationen erfolgen in der Schweiz auf der elektronischen Plattform xxx.xxxxxxxx.xxx. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise bzw. der Inventarwert mit dem Hinweis „exklusive Kommissio- nen“ werden täglich auf der elektronischen Plattform xxx.xxxxxxxx.xxx publiziert.
Publikationen. 1. Die ausländische kollektive Kapitalanlage betreffende Publikationen erfolgen in der Schweiz auf der Internetseite der Swiss Fund Data AG „xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx“.
Publikationen. 1. Außeruniversitäre Forschung nennt alle Personen, die maßgeblich zu ihrer Forschung und zu ihren Pub- likationen beigetragen haben. Die Ansprüche auf Au- toren- und Autorinnenschaft und die Reihenfolge der Autoren und Autorinnen sollen deren Beteiligung am Forschungsprozess und an der Veröffentlichung ab- bilden.
Publikationen. Bei allgemeinen Publikationen (z. B. Jahresbericht, Prospekte, Internet usw.) wird die Stadt Zug als Subventionsgeberin erwähnt.
Publikationen. 8.1. Die Parteien anerkennen die grundsätzliche Aufgabe eines Forschungsinstituts und ihrer Dienstnehmer zur laufenden Veröffentlichung von Art, Gegenstand und Ergebnissen ihrer Forschungstätigkeit.
Publikationen. 1. Die ausländische kollektive Kapitalanlage betreffende Publikationen erfolgen soweit gesetzlich vor- geschrieben in der Schweiz auf der elektronischen Plattform der FE fundinfo Limited (www.fund- xxxx.xxx).
Publikationen. Der Kunde wird die Verwendung der PA-Software in allen Publikationen über die Anwendungen, in denen sie eingesetzt wurde, unter vollständiger Nennung des Namens des/der verwendeten PA-Softwareprodukts/Produkte und der Urheberrechtsvermerke in der Software anerkennen.
Publikationen. Das angewendete Zertifizierungsverfahren wie auch die Pflichtenhefte und die Liste der zertifizierten Produkte sind Gegenstand von Publikationen, die der Öffentlichkeit zu- gänglich sind. Der Programminhaber und die Teilnehmer widersetzen sich nicht der Veröffentlichung dieser Angaben.