Widmung. Die Stadt Beelitz unterhält das Tiedemann-Haus. Das Tiedemann-Haus steht insbesondere für folgende Veranstaltungen zur Verfügung:
Widmung. Die Gemeinde Ainring stellt die Freilichtbühne (Dorfpark) im Rahmen ihrer Eignung und Verfügbarkeit für gemeindliche Veranstaltungen, Vereinsjubiläen, Vereinsproben, (fort)bildungsorientierte Veranstaltungen und insbesondere feierlich festliche Veranstaltungen kultureller Natur zur Verfügung. 2. MieterIn
Widmung. Die Stadt Gunzenhausen, im folgenden „Stadt“ genannt, stellt die Stadthalle am Schießwasen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung. Die Stadthalle dient kulturellen, geselligen, wirtschaftlichen und politischen Zwecken, soweit die Veranstaltungen nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind und soweit die Räume und Einrichtungen dafür geeignet sind.
Widmung. Die Sportstätte „Stadion am See“ dient
Widmung. Die Salzachhalle ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Laufen. Ihr zuzurechnen ist neben dem Gebäude selbst das komplette Grundstück einschließlich der Tiefgaragen. Die Salzachhalle dient zur Durchführung von Tagungen, Versammlungen, Konzerten, Theaterauffüh- rungen, Ausstellungen sowie für sonstige kulturelle, gesellschaftliche, private und gewerbliche Ver- anstaltungen. Die Benutzung der Stadthalle kann abgelehnt werden, wenn sie mit dem Zweck der Einrichtung oder deren ordnungsgemäßem Betriebsablauf nicht vereinbar ist, die konkrete Benutzung zu einer Ge- fährdung der Einrichtung selbst führen würde, die Veranstaltung gegen die verfassungsmäßige Ord- nung gerichtet ist oder andere Rechtsvorschriften, insbesondere sicherheitsrechtlicher Art, entge- genstehen. Die Stadthalle wird von der Stadt Laufen betrieben und verwaltet.
Widmung. Die Vertragsteile erklären weiters, alle Teile der gemeinsamen Liegenschaft ausdrücklich so zu widmen, wie sie im Gutachten der KOECK Architekten ZT GmbH vom sowie in diesem Vertrag hinsichtlich ihrer Nutzung detailliert berechnet, beschrieben und bezeichnet sind. Die Vertragsteile nehmen zur Kenntnis, dass nachträgliche Widmungsänderungen nur mit Zustim- mung sämtlicher Wohnungseigentümer möglich und zulässig sind. Zusätzlich erlaubt und da- her ausdrücklich zulässig ist die Verwendung der Wohnung für sehr geringfügige Geschäftstä- tigkeiten, mit einem sehr geringen Publikumsverkehr, wobei der jeweilige Nutzer auch ein Schild an der Eingangstüre anbringen darf. Dieses Schild hat sich jedoch hinsichtlich Größe und Erscheinungsbild dem äußeren Erscheinungsbild der Gesamtanlage anzupassen. Der je- weilige Xxxxxx hat dafür zu sorgen, dass den anderen Wohnungseigentümern aus der ange- gebenen Tätigkeit kein Schaden erwachsen darf und hält der jeweilige Nutzer die anderen Wohnungseigentümer diesbezüglich schad- und klaglos. Der jeweilige Nutzer hat selbst vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit zu überprüfen, ob dies öffentlich-rechtlich zulässig ist und hat auf eigene Kosten allfällige Genehmigungen vor Geschäftsbeginn einzuholen.
Widmung. Optional ist bei Holzbänken eine persönliche Widmung an der Banklehne möglich. Auf Wunsch und sofern technisch möglich wird dort ein Schild angebracht. (Gestaltungsmöglichkeiten siehe Infoblatt)
Widmung. Im Rahmen der Tarifbestellung, alternativ mit Re- gistrierung im Online-Kundenbereich „Mein Konto“, erklärt der Kunde sich damit einverstanden, dass er vertragsbezogene Dokumente, auch rechtsverbind- liche, ausschließlich über „Mein Online-Postfach“ empfängt. Gleichzeitig verzichtet der Kunde damit auf eine anderweitige, vor allem die postalische Zu- stellung. Sofern ein neuer Dokumententyp für „Mein Online-Postfach“ zur Verfügung gestellt werden kann, wird freenet dieses über „Mein Online-Post- fach“ zustellen und anderweitige Zustellungen ein- stellen.
Widmung. Im Rahmen der Tarifbestellung, alternativ mit Registrierung im Online-Kundenbereich „Mein Online-Service“, erklärt der Kunde sich damit einverstanden, dass er vertragsbezo- gene Dokumente, auch rechtsverbindliche, ausschließlich über „Mein Online-Postfach“ empfängt. Gleichzeitig verzichtet der Kunde damit auf eine anderweitige, vor allem die postalische Zustellung. Sofern ein neuer Do- kumententyp für „Mein Online-Postfach“ zur Verfügung gestellt werden kann, wird klarmo- bil dieses über „Mein Online-Postfach“ zustel- len und anderweitige Zustellungen einstellen.
Widmung. Die Gemeinde Ainring stellt die Sporthalle, die Turnhallen und den Mehrzweckanbau im Rahmen ihrer Eignung und Verfügbarkeit für den Sportunterricht der Schulen, Vereine und sonstige Sportgruppen; gemeindliche und schulische Veranstaltungen; Vereinsjubiläen; (fort)bildungsorientierte Veranstaltungen und feierlich festliche Veranstaltungen kultureller Natur zur Verfügung. 2. MieterIn