Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?. Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt nach einem verursa- chungsorientierten Verfahren. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, • warum wir Überschussgruppen bilden (siehe Ziffer 2.2.1), • wie wir zur Ermittlung der Überschussanteile Ihres Vertrags • wie Ihr Vertrag während der Vertragsdauer an den Überschüs- sen beteiligt wird (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5). Die Mittel für die Beteiligung am Überschuss werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen (sie- he Ziffer 2.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmittelbar den überschuss- berechtigten Versicherungsverträgen gut geschrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan- ziert.
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Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?. Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt nach einem verursa- chungsorientierten Verfahren. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, • warum wir Überschussgruppen bilden (siehe Ziffer 2.2.1), • wie wir zur Ermittlung der Überschussanteile Ihres Vertrags • wie Ihr Vertrag während der Vertragsdauer an den Überschüs- sen beteiligt wird (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5Ziffer 2.2.3). Die Mittel für die Beteiligung am Überschuss werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen (sie- he Ziffer 2.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmittelbar den überschuss- berechtigten Versicherungsverträgen gut geschrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan- ziert.
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Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?. Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt nach einem verursa- chungsorientierten Verfahren. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, • warum wir Überschussgruppen bilden (siehe Ziffer 2.2.1), • wie wir zur Ermittlung der Überschussanteile Ihres Vertrags →Überschussanteilsätze festlegen (siehe Ziffer 2.2.2) und • wie Ihr Vertrag während der Vertragsdauer an den Überschüs- sen beteiligt wird (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5Ziffer 2.2.3). Die Mittel für die Beteiligung am Überschuss werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen (sie- he Ziffer 2.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmittelbar den überschuss- berechtigten Versicherungsverträgen gut geschrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan- ziert.
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Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?. Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt nach einem verursa- chungsorientierten Verfahren. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, • warum wir Überschussgruppen bilden (siehe Ziffer 2.2.13.2.1), • wie wir zur Ermittlung der Überschussanteile Ihres Vertrags • wie Ihr Vertrag während der Vertragsdauer an den Überschüs- sen beteiligt wird (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.53.2.3 und 3.2.4). Die Mittel für die Beteiligung am Überschuss werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen (sie- he Ziffer 2.1 3.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmittelbar den überschuss- berechtigten Versicherungsverträgen gut geschrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan- ziert.
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Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?. Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt nach einem verursa- chungsorientierten Verfahren. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, • warum wir Überschussgruppen bilden (siehe Ziffer 2.2.13.2.1), • wie wir zur Ermittlung der Überschussanteile Ihres Vertrags • wie Ihr Vertrag während der Vertragsdauer an den Überschüs- sen beteiligt wird (siehe Ziffern 2.2.3 3.2.3 bis 2.2.53.2.6). Die Mittel für die Beteiligung am Überschuss werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen (sie- he Ziffer 2.1 3.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmittelbar den überschuss- berechtigten Versicherungsverträgen gut geschrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan- ziert.
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Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?. Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt nach einem verursa- chungsorientierten Verfahren. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, • warum wir Überschussgruppen bilden (siehe Ziffer 2.2.1), • wie wir zur Ermittlung der Überschussanteile Ihres Vertrags • wie Ihr Vertrag während der Vertragsdauer an den Überschüs- sen beteiligt wird (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.52.2.6). Die Mittel für die Beteiligung am Überschuss werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen (sie- he Ziffer 2.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmittelbar den überschuss- berechtigten Versicherungsverträgen gut geschrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan- ziert.
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Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?. Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt nach einem verursa- chungsorientierten Verfahren. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, • warum wir Überschussgruppen bilden (siehe Ziffer 2.2.13.2.1), • wie wir zur Ermittlung der Überschussanteile Ihres Vertrags →Überschussanteilsätze festlegen (siehe Ziffer 3.2.2) und • wie Ihr Vertrag während der Vertragsdauer an den Überschüs- sen beteiligt wird (siehe Ziffern 2.2.3 3.2.3 bis 2.2.53.2.5). Die Mittel für die Beteiligung am Überschuss werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen (sie- he Ziffer 2.1 3.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmittelbar den überschuss- berechtigten Versicherungsverträgen gut geschrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan- ziert.
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Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?. Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt nach einem verursa- chungsorientierten Verfahren. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, • warum wir Überschussgruppen bilden (siehe Ziffer 2.2.1), • wie wir zur Ermittlung der Überschussanteile Ihres Vertrags →Überschussanteilsätze festlegen (siehe Ziffer 2.2.2) und • wie Ihr Vertrag während der Vertragsdauer an den Überschüs- sen beteiligt wird (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5). Die Mittel für die Beteiligung am Überschuss werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen (sie- he Ziffer 2.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmittelbar den überschuss- berechtigten Versicherungsverträgen gut geschrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan- ziert.
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