Common use of Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen? Clause in Contracts

Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?. Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt nach einem verursa- chungsorientierten Verfahren. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, • warum wir Überschussgruppen bilden (siehe Ziffer 2.2.1), • wie wir zur Ermittlung der Überschussanteile Ihres Vertrags • wie Ihr Vertrag während der Vertragsdauer an den Überschüs- sen beteiligt wird (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5). Die Mittel für die Beteiligung am Überschuss werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen (sie- he Ziffer 2.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmittelbar den überschuss- berechtigten Versicherungsverträgen gut geschrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan- ziert.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?. Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt nach einem verursa- chungsorientierten Verfahren. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, • warum wir Überschussgruppen bilden (siehe Ziffer 2.2.1), • wie wir zur Ermittlung der Überschussanteile Ihres Vertrags • wie Ihr Vertrag während der Vertragsdauer an den Überschüs- sen beteiligt wird (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5Ziffer 2.2.3). Die Mittel für die Beteiligung am Überschuss werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen (sie- he Ziffer 2.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmittelbar den überschuss- berechtigten Versicherungsverträgen gut geschrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan- ziert.

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Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?. Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt nach einem verursa- chungsorientierten Verfahren. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, • warum wir Überschussgruppen bilden (siehe Ziffer 2.2.1), • wie wir zur Ermittlung der Überschussanteile Ihres Vertrags →Überschussanteilsätze festlegen (siehe Ziffer 2.2.2) und • wie Ihr Vertrag während der Vertragsdauer an den Überschüs- sen beteiligt wird (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5Ziffer 2.2.3). Die Mittel für die Beteiligung am Überschuss werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen (sie- he Ziffer 2.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmittelbar den überschuss- berechtigten Versicherungsverträgen gut geschrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan- ziert.

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Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?. Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt nach einem verursa- chungsorientierten Verfahren. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, • warum wir Überschussgruppen bilden (siehe Ziffer 2.2.13.2.1), • wie wir zur Ermittlung der Überschussanteile Ihres Vertrags • wie Ihr Vertrag während der Vertragsdauer an den Überschüs- sen beteiligt wird (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.53.2.3 und 3.2.4). Die Mittel für die Beteiligung am Überschuss werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen (sie- he Ziffer 2.1 3.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmittelbar den überschuss- berechtigten Versicherungsverträgen gut geschrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan- ziert.

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Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?. Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt nach einem verursa- chungsorientierten Verfahren. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, • warum wir Überschussgruppen bilden (siehe Ziffer 2.2.13.2.1), • wie wir zur Ermittlung der Überschussanteile Ihres Vertrags • wie Ihr Vertrag während der Vertragsdauer an den Überschüs- sen beteiligt wird (siehe Ziffern 2.2.3 3.2.3 bis 2.2.53.2.6). Die Mittel für die Beteiligung am Überschuss werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen (sie- he Ziffer 2.1 3.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmittelbar den überschuss- berechtigten Versicherungsverträgen gut geschrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan- ziert.

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Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?. Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt nach einem verursa- chungsorientierten Verfahren. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, • warum wir Überschussgruppen bilden (siehe Ziffer 2.2.1), • wie wir zur Ermittlung der Überschussanteile Ihres Vertrags • wie Ihr Vertrag während der Vertragsdauer an den Überschüs- sen beteiligt wird (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.52.2.6). Die Mittel für die Beteiligung am Überschuss werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen (sie- he Ziffer 2.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmittelbar den überschuss- berechtigten Versicherungsverträgen gut geschrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan- ziert.

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Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?. Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt nach einem verursa- chungsorientierten Verfahren. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, • warum wir Überschussgruppen bilden (siehe Ziffer 2.2.13.2.1), • wie wir zur Ermittlung der Überschussanteile Ihres Vertrags →Überschussanteilsätze festlegen (siehe Ziffer 3.2.2) und • wie Ihr Vertrag während der Vertragsdauer an den Überschüs- sen beteiligt wird (siehe Ziffern 2.2.3 3.2.3 bis 2.2.53.2.5). Die Mittel für die Beteiligung am Überschuss werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen (sie- he Ziffer 2.1 3.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmittelbar den überschuss- berechtigten Versicherungsverträgen gut geschrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan- ziert.

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Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?. Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt nach einem verursa- chungsorientierten Verfahren. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, • warum wir Überschussgruppen bilden (siehe Ziffer 2.2.1), • wie wir zur Ermittlung der Überschussanteile Ihres Vertrags →Überschussanteilsätze festlegen (siehe Ziffer 2.2.2) und • wie Ihr Vertrag während der Vertragsdauer an den Überschüs- sen beteiligt wird (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5). Die Mittel für die Beteiligung am Überschuss werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen (sie- he Ziffer 2.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmittelbar den überschuss- berechtigten Versicherungsverträgen gut geschrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan- ziert.

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