Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung? Musterklauseln

Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?. (1) Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bildet mit der Versicherung, zu der sie abgeschlossen worden ist (Haupt- versicherung), eine Einheit; sie kann ohne die Hauptversi- cherung nicht fortgesetzt werden. Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung endet, bei Rentenversicherungen spätestens mit dem vereinbarten Rentenbeginn, endet die Zusatzversicherung.
Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?. (1) Die Unfalltod-Zusatzversicherung bildet mit der Versiche- rung, zu der sie abgeschlossen worden ist (Hauptversiche- rung), eine Einheit; sie kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Die Unfalltod-Zusatzversicherung endet, wenn > der Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung en- det oder > die Beitragszahlung für die Hauptversicherung endet. Bei Versicherungen mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversiche- rung besteht die Unfalltod-Zusatzversicherung auch dann fort, wenn die Hauptversicherung wegen Berufsunfähigkeit der versicherten Person beitragsfrei wird.
Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?. 10. Was gilt, wenn die versicherte Person ihren Wohnsitz in das Ausland verlegt?
Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?. 11.1 Verbund mit der Hauptversicherung
Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?. 7000-2010.1219
Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?. 3.1 Diese Zusatzversicherung ergänzt die als Hauptversicherung abgeschlossene Altersrentenversicherung. Sie besteht in Abhängigkeit zur Hauptversicherung, zu der sie abgeschlossen wurde. Sie können sie nicht kün- digen.
Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?. 5.1 Der Zusatzbaustein bildet mit der Versicherung, zu der sie abgeschlossen wurde (Hauptversicherung), insofern eine Einheit, als er ohne diese nicht fortgesetzt werden kann. Wenn der Versicherungsschutz für die Hauptversicherung erlischt, so erlischt der Versicherungsschutz für den Zusatzbaustein ebenso.
Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?. 1. Die Zusatzversicherung bildet mit der Versicherung, zu der sie abgeschlos- sen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie kann ohne die Haupt- versicherung nicht fortgesetzt werden. Wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung endet, so erlischt auch die Zusatzversicherung.
Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?. 6. Wie beteiligen wir diese Zusatzversicherung an den Überschüssen?
Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?. 5.1 Verbund mit der Hauptversicherung: Diese Zusatzversicherung ergänzt die als Hauptversicherung abgeschlossene Altersrentenversicherung. Sie besteht in Abhängigkeit zur Hauptversicherung, zu der sie abgeschlossen wurde. Sie können diese Zusatz- versicherung nicht ohne die Hauptversicherung fortführen. Das bedeutet: Diese Zusatzversicherung endet in jedem Fall, wenn Sie die Hauptversicherung kündigen. Ebenso endet sie, wenn die Hauptversicherung aus einem anderen Grund endet. Sie können diese Zusatzversicherung aber separat kündigen und die Hauptver- sicherung beibehalten. Nähere Informationen dazu finden Sie in Ziffer 5.2.2. ERGO Betriebs-Rente Garantie Nr. 013188-558218 Diese Zusatzversicherung endet spätestens mit dem Tag des Beginns der Verfügungsphase. Nähere Infor- mationen zum Beginn der Verfügungsphase finden Sie in Ihrer Versicherungsurkunde. Sie finden dies im Ab- schnitt "Wer und was ist versichert?". Wird die Altersrente aus der Hauptversicherung zu einem früheren Zeitpunkt in Anspruch genommen, gilt: Diese Zusatzversicherung endet dann zu dem vorgezogenen Ren- tenbeginn.