Common use of Wie teilen wir Ihnen die Neukalkulation mit? Clause in Contracts

Wie teilen wir Ihnen die Neukalkulation mit?. Erhöht sich infolge der Neukalkulation nach Ziffer 12.1 der Beitrag, sind wir verpflichtet, Ihnen den neuen Beitrag spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Beitragserhöhung unter Hinweis auf Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 12.4 Absatz 1 mitzuteilen. Ermäßigt sich infolge der Neukalkulation nach Ziffer 12.1 der Bei- trag, teilen wir Ihnen dies mittels der Beitragsrechnung oder der Ankündigung der Beitragsabbuchung mit. Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach Zif- fer 12.1 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Mo- nats nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündi- gen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Anstatt zu kündigen können Sie im Baustein Kaskoversicherung in- nerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Bei- tragserhöhung verlangen, dass eine andere Selbstbeteiligung gilt oder eine Vollkaskoversicherung in eine Teilkaskoversicherung umgewandelt wird. Im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den Beitrag zu erhöhen, sobald wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den Leistungsumfang oder die Versicherungssummen zu erhöhen. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für die SF-Klassen nach Ziffer 11 zu ändern, wenn diese Änderungen ein angemessenes Verhältnis von Versicherungsbeitrag und Versicherungsleistung gewährleisten und den anerkannten Grundsätzen der Versiche- rungsmathematik und der Versicherungstechnik entsprechen. Änderungen des SF-Klassen-Systems finden vom Beginn des nächsten Versicherungsjahres an Anwendung. Wir können die Än- derung des SF-Klassen-Systems mit einer Neukalkulation des Bei- trags nach Ziffer 12.1 verbinden. Wir sind verpflichtet, Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitzuteilen und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht zu belehren. Ändern wir das SF-Klassen-System, können Sie den Vertrag inner- halb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Ände- rung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens je- doch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung.

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Wie teilen wir Ihnen die Neukalkulation mit?. Erhöht sich infolge der Neukalkulation nach Ziffer 12.1 13.1 der Beitrag, sind wir verpflichtet, Ihnen den neuen Beitrag spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Beitragserhöhung unter Hinweis mitzuteilen. Mit dieser Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 12.4 Zif- fer 13.4 Absatz 1 mitzuteilenhinweisen. Ermäßigt sich infolge der Neukalkulation nach Ziffer 12.1 der Bei- trag, teilen wir Ihnen dies mittels der Beitragsrechnung oder der Ankündigung der Beitragsabbuchung mit. Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach Zif- fer 12.1 13.1 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Mo- nats nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündi- gen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Anstatt zu kündigen können Sie im Baustein Kaskoversicherung in- nerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Bei- tragserhöhung verlangen, dass eine andere Selbstbeteiligung gilt oder eine Vollkaskoversicherung in eine Teilkaskoversicherung umgewandelt wird. Im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den Beitrag zu erhöhen, sobald wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den Leistungsumfang oder die Versicherungssummen zu erhöhen. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für die SF-Klassen nach Ziffer 11 12 zu ändern, wenn diese Änderungen ein angemessenes Verhältnis von Versicherungsbeitrag und Versicherungsleistung gewährleisten und den anerkannten Grundsätzen der Versiche- rungsmathematik und der Versicherungstechnik entsprechen. Änderungen des SF-Klassen-Systems finden vom Beginn des nächsten Versicherungsjahres an Anwendung. Wir können die Än- derung des SF-Klassen-Systems mit einer Neukalkulation des Bei- trags nach Ziffer 12.1 13.1 verbinden. Wir sind verpflichtet, Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitzuteilen und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht zu belehren. Ändern wir das SF-Klassen-System, können Sie den Vertrag inner- halb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Ände- rung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens je- doch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung.

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Samples: www.vwfs.de, assets.volvocars.com

Wie teilen wir Ihnen die Neukalkulation mit?. Erhöht sich Erhöhen wir infolge der Neukalkulation nach Ziffer 12.1 der den Beitrag, sind wir verpflichtet, Ihnen den neuen Beitrag spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung unter Hinweis in →Textform mitzuteilen und Sie auf Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 12.4 Absatz 1 mitzuteilen. Ermäßigt sich infolge der Neukalkulation nach Ziffer 12.1 der Bei- trag, teilen wir Ihnen dies mittels der Beitragsrechnung oder der Ankündigung der Beitragsabbuchung mit12.3 hinzuweisen. Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach Zif- fer Ziffer 12.1 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Mo- nats Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündi- genkündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem zum Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Anstatt Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für SF-Klassen, Regionalklassen, Typklassen, jährliche Fahrleistung, sowie die Faktoren für einzelne oder für alle im Tarif vorgesehenen Risikomerkmale zu kündigen ändern, Risikomerkmale ersatzlos aufzuheben oder durch neue zu ergänzen oder zu ersetzen. Wir sind berechtigt, von einem unabhängigen Treuhänder bestätigen zu lassen, dass die geänderten Bestimmungen den aner- kannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen und ein angemessenes Verhältnis von Versi- cherungsbeitrag und Risiko gewährleisten. Unsere Änderungen der Tarifstruktur werden mit Beginn des nächsten Vertragsverlängerungszeitraumes wirksam. Wir sind verpflichtet, Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden in →Textform mitzuteilen und Sie auf Ihr Kündi- gungsrecht hinzuweisen. Ändern wir unsere Tarifstruktur, können Sie im Baustein Kaskoversicherung in- nerhalb den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Bei- tragserhöhung verlangenÄnderung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, dass eine andere Selbstbeteiligung frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Dies gilt auch dann, wenn die Änderung keine Beitragserhöhung bewirkt. Betreffen die Änderungen die Kfz-Haftpflichtversicherung oder eine Vollkaskoversicherung in eine Teilkaskoversicherung umgewandelt wirddie Kaskoversicherung, können Sie durch ausdrückliche Erklärung die Kün- digung auch auf die übrigen Leistungsbausteine erstrecken. Im Baustein In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den Beitrag zu erhöhen, sobald wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den Leistungsumfang oder die Versicherungssummen zu erhöhen. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für die SF-Klassen nach Ziffer 11 zu ändern, wenn diese Änderungen ein angemessenes Verhältnis von Versicherungsbeitrag und Versicherungsleistung gewährleisten und den anerkannten Grundsätzen der Versiche- rungsmathematik und der Versicherungstechnik entsprechen. Änderungen des SF-Klassen-Systems finden vom Beginn des nächsten Versicherungsjahres an Anwendung. Wir können die Än- derung des SF-Klassen-Systems mit einer Neukalkulation des Bei- trags nach Ziffer 12.1 verbinden. Wir sind verpflichtet, Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitzuteilen und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht zu belehren. Ändern wir das SF-Klassen-System, können Sie den Vertrag inner- halb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Ände- rung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens je- doch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung.

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Samples: www.conceptif.de

Wie teilen wir Ihnen die Neukalkulation mit?. Erhöht sich infolge der Neukalkulation nach Ziffer 12.1 der Beitrag, sind wir verpflichtet, Ihnen den neuen Beitrag spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Beitragserhöhung unter Hinweis auf Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 12.4 Absatz 1 mitzuteilen. Ermäßigt Er- mäßigt sich infolge der Neukalkulation nach Ziffer 12.1 der Bei- tragBeitrag, teilen wir Ihnen dies mittels der Beitragsrechnung oder der Ankündigung Ankün- digung der Beitragsabbuchung mit. Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach Zif- fer 12.1 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Mo- nats nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündi- gen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Anstatt zu kündigen können Sie im Baustein Kaskoversicherung in- nerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Bei- tragserhöhung verlangen, dass eine andere Selbstbeteiligung gilt oder eine Vollkaskoversicherung in eine Teilkaskoversicherung umgewandelt wird. Im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den Beitrag zu erhöhen, sobald wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den Leistungsumfang oder die Versicherungssummen zu erhöhen. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für die SF-Klassen nach Ziffer 11 zu ändern, wenn diese Änderungen ein angemessenes Verhältnis von Versicherungsbeitrag und Versicherungsleistung gewährleisten und den anerkannten Grundsätzen der Versiche- rungsmathematik und der Versicherungstechnik entsprechen. Änderungen des SF-Klassen-Systems finden vom Beginn des nächsten Versicherungsjahres an Anwendung. Wir können die Än- derung des SF-Klassen-Systems mit einer Neukalkulation des Bei- trags nach Ziffer 12.1 verbinden. Wir sind verpflichtet, Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitzuteilen und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht zu belehren. Ändern wir das SF-Klassen-System, können Sie den Vertrag inner- halb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Ände- rung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens je- doch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung.

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Samples: s3-eu-west-1.amazonaws.com

Wie teilen wir Ihnen die Neukalkulation mit?. Erhöht sich infolge der Neukalkulation nach Ziffer 12.1 der Beitrag, sind wir verpflichtet, Ihnen den neuen Beitrag spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Beitragserhöhung unter Hinweis auf Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 12.4 Absatz 1 mitzuteilen. Ermäßigt Er- mäßigt sich infolge der Neukalkulation nach Ziffer 12.1 der Bei- tragBeitrag, teilen wir Ihnen dies mittels der Beitragsrechnung oder der Ankündigung Ankün- digung der Beitragsabbuchung mit. Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach Zif- fer 12.1 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Mo- nats nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündi- gen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Anstatt zu kündigen können Sie im Baustein Kaskoversicherung in- nerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Bei- tragserhöhung verlangen, dass eine andere Selbstbeteiligung gilt Inhalt dieses Abschnitts: Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum SF-Klassen- System nach Ziffer 11 ändern. Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein im Versiche- rungsschein unter der Überschrift "Merkmale zur Beitragsberech- nung" aufgeführtes Merkmal, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder eine Vollkaskoversicherung in eine Teilkaskoversicherung umgewandelt wirdzu einer Beitragserhöhung führen. IDer neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung. Die Änderung eines im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschein unter der Überschrift "Merkmale zur Beitragsberechnung" aufgeführten Merkmals müs- sen Sie uns unverzüglich anzeigen. Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berück- sichtigten Xxxxxxxx zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anfor- derung müssen Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nach- weise vorlegen. Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsbe- rechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist des- halb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, sind wir berechtigt, rückwirkend zu dem Zeitpunkt, zu dem der unzutreffende oder nicht gemeldete Umstand beitragswirksam geworden wäre, den Beitrag zu erhöhenverlangen, sobald wir aufgrund eines Gesetzesder den tatsächlichen Merkmalen zur Bei- tragsberechnung entspricht. Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Ände- rungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, einer Verordnung ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe des angepassten Jahresbeitrags zu zahlen. Wir verzichten in diesem Fall auf unsere Rechte aus Gefahrerhö- hung. Wenn Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet werdenNachweise vorzulegen, den Leistungsumfang oder die Versicherungssummen zu erhöhen. schuldhaft nicht nachkommen gilt: Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für die SF-Klassen nach Ziffer 11 zu ändern, wenn diese Änderungen ein angemessenes Verhältnis von Versicherungsbeitrag und Versicherungsleistung gewährleisten und den anerkannten Grundsätzen der Versiche- rungsmathematik und der Versicherungstechnik entsprechen. Änderungen des SF-Klassen-Systems finden vom Beitrag rückwirkend zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres an AnwendungAbfragezeitraums nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen. Vorausset- zung ist: • Wir können haben Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die Än- derung des SF-Klassen-Systems mit einer Neukalkulation des Bei- trags dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen. • Wir haben Ihnen eine Antwortfrist von mindestens 4 Wochen ge- setzt. • Sie haben auch innerhalb der von uns gesetzten Antwortfrist die zur Überprüfung der Beitragsberechnung angeforderten Bestäti- gungen oder Nachweise nicht nachgereicht. Legen Sie die Bestätigung oder den Nachweis erst nach Ziffer 12.1 verbinden. Wir sind verpflichtetbereits er- folgter Neuberechnung vor, Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitzuteilen und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht zu belehren. Ändern wir das SF-Klassen-System, können Sie gilt der Beitrag gemäß den Vertrag inner- halb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Ände- rung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens je- doch nachträg- lich bestätigten oder nachgewiesenen Angaben erst zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Wirksamwerdens der ÄnderungBeitrags für das folgende Versicherungsjahr.

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Wie teilen wir Ihnen die Neukalkulation mit?. Erhöht sich infolge der Neukalkulation nach Ziffer 12.1 der Beitrag, sind wir verpflichtet, Ihnen den neuen Beitrag spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Beitragserhöhung unter Hinweis mitzuteilen. Mit dieser Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer Zif- fer 12.4 Absatz 1 mitzuteilenhinweisen. Ermäßigt sich infolge der Neukalkulation nach Ziffer 12.1 der Bei- trag, teilen wir Ihnen dies mittels der Beitragsrechnung oder der Ankündigung der Beitragsabbuchung mit. Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach Zif- fer 12.1 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Mo- nats nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündi- gen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Anstatt zu kündigen können Sie im Baustein Kaskoversicherung in- nerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Bei- tragserhöhung verlangen, dass eine andere Selbstbeteiligung gilt oder eine Vollkaskoversicherung in eine Teilkaskoversicherung umgewandelt wird. Im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den Beitrag zu erhöhen, sobald wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den Leistungsumfang oder die Versicherungssummen zu erhöhen. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für die SF-Klassen nach Ziffer 11 zu ändern, wenn diese Änderungen ein angemessenes Verhältnis von Versicherungsbeitrag und Versicherungsleistung gewährleisten und den anerkannten Grundsätzen der Versiche- rungsmathematik und der Versicherungstechnik entsprechen. Änderungen des SF-Klassen-Systems finden vom Beginn des nächsten Versicherungsjahres an Anwendung. Wir können die Än- derung des SF-Klassen-Systems mit einer Neukalkulation des Bei- trags nach Ziffer 12.1 verbinden. Wir sind verpflichtet, Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitzuteilen und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht zu belehren. Ändern wir das SF-Klassen-System, können Sie den Vertrag inner- halb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Ände- rung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens je- doch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung.

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Samples: www.xxv24.de

Wie teilen wir Ihnen die Neukalkulation mit?. Erhöht sich infolge der Neukalkulation nach Ziffer 12.1 13.1 der Beitrag, sind wir verpflichtet, Ihnen den neuen Beitrag spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Beitragserhöhung unter Hinweis mitzuteilen. Mit dieser Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 12.4 Zif- fer 13.4 Absatz 1 mitzuteilenhinweisen. Ermäßigt sich infolge der Neukalkulation nach Ziffer 12.1 13.1 der Bei- trag, teilen wir Ihnen dies mittels der Beitragsrechnung oder der Ankündigung der Beitragsabbuchung mit. Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach Zif- fer 12.1 13.1 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Mo- nats nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündi- gen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Anstatt zu kündigen können Sie im Baustein Kaskoversicherung in- nerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Bei- tragserhöhung verlangen, dass eine andere Selbstbeteiligung gilt oder eine Vollkaskoversicherung in eine Teilkaskoversicherung umgewandelt wird. Im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den Beitrag zu erhöhen, sobald wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den Leistungsumfang oder die Versicherungssummen zu erhöhen. Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für die SF-Klassen nach Ziffer 11 12 zu ändern, wenn diese Änderungen ein angemessenes Verhältnis von Versicherungsbeitrag und Versicherungsleistung gewährleisten und den anerkannten Grundsätzen der Versiche- rungsmathematik und der Versicherungstechnik entsprechen. Änderungen des SF-Klassen-Systems finden vom Beginn des nächsten Versicherungsjahres an Anwendung. Wir können die Än- derung des SF-Klassen-Systems mit einer Neukalkulation des Bei- trags nach Ziffer 12.1 13.1 verbinden. Wir sind verpflichtet, Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitzuteilen und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht zu belehren. Ändern wir das SF-Klassen-System, können Sie den Vertrag inner- halb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Ände- rung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens je- doch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Beitragsänderung aufgrund eines bei Ih- nen eingetretenen Umstands Inhalt dieses Abschnitts: Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum SF-Klassen- System nach Ziffer 12 ändern. Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein im Versiche- rungsschein unter der Überschrift "Merkmale zur Beitragsberech- nung" aufgeführtes Xxxxxxx, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung. Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleis- tung, gilt abweichend von Satz 1 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des Versicherungsjahres, in dem sich die Jahresfahrleis- tung geändert hat. Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift "Merkmale zur Beitragsberechnung" aufgeführten Merkmals müs- sen Sie uns unverzüglich anzeigen. Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berück- sichtigten Xxxxxxxx zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anfor- derung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nach- weise vorzulegen. Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsbe- rechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist des- halb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt: Wir sind be- rechtigt, den Beitrag zu berichtigen. Dies erfolgt rückwirkend zu dem Zeitpunkt, zu dem der unzutreffende oder nicht gemeldete Umstand beitragswirksam geworden wäre. Der berichtigte Beitrag ergibt sich aus den tatsächlich vorliegenden Merkmalen zur Bei- tragsberechnung. Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Ände- rungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt: Zusätzlich zur Beitragserhöhung ist eine Vertragsstrafe in Höhe des angepassten Jahresbeitrags zu zahlen. Wir verzichten in diesem Fall auf unsere gesetzlichen Rechte aus Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und Ge- fahrerhöhung. Wenn Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht nachkommen, gilt: Wir sind berechtigt, den Beitrag rückwirkend zum Beginn des Abfragezeitraums nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen. Vorausset- zung ist: • Wir haben Sie in →Textform (zum Beispiel per Brief oder E-Mail) auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde ge- legten Annahmen hingewiesen. • Wir haben Ihnen eine Antwortfrist von mindestens 4 Wochen ge- setzt. • Sie haben auch innerhalb der von uns gesetzten Antwortfrist die zur Überprüfung der Beitragsberechnung angeforderten Bestäti- gungen oder Nachweise nicht nachgereicht. Erbringen Sie die Bestätigung oder den Nachweis erst nach bereits erfolgter Neuberechnung, berichtigten wir erst für das folgende Versicherungsjahr. Maßgeblich für die Berichtigung ist der Zeit- punkt der Fälligkeit des ersten Beitrags für das folgende Versiche- rungsjahr.

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