Wiederherstellbarkeit. Gewährleistung, dass eingesetzte Systeme im Störungsfall wiederhergestellt werden können: • Regelmäßige Durchführung von Datensicherungen gemäß Sicherungskonzept • Regelmäßige Wiederherstellungstests (Rücksicherungen) • Duplizierung von Sicherungen und Lagerung außerhalb des RZ • Dokumentationen zum Recovery von Systemen und dem Wiederanlauf von Systemen • Notfallpläne für Störungsfälle • Regelmäßige Durchführung von Übungen zum Recovery von Systemen • Langzeitarchivierung/-recherche von Daten/Dokumenten gemäß der gesetzlichen Bestimmungen und den definierten Löschfristen
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Wiederherstellbarkeit. GewährleistungDie Wiederherstellbarkeit umfasst Maßnahmen, die gewährleisten, dass eingesetzte Systeme im Störungsfall wiederhergestellt werden können: . • Regelmäßige Durchführung von Datensicherungen gemäß Sicherungskonzept Überprüfung der gesicherten Daten auf Wiederherstellbarkeit • Regelmäßige Wiederherstellungstests Zugriffe auf Festplatten mit Datensicherung nur für Berechtigte • Datenträgerverwaltung, Datensicherung werden gesichert (Rücksicherungenin separatem Raum, Tresor, etc.) • Duplizierung Dokumentation von Sicherungen Datenträgerwechseln und Lagerung außerhalb des RZ Aufbewahrungsorten • Dokumentationen zum Recovery Überwachung von Systemen und dem Wiederanlauf von Systemen • Notfallpläne für Störungsfälle • Regelmäßige Durchführung von Übungen zum Recovery von Systemen • Langzeitarchivierung/-recherche von Daten/Dokumenten gemäß der gesetzlichen Bestimmungen und den definierten LöschfristenBackupzyklen
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