Datenschutzmanagement Musterklauseln

Datenschutzmanagement. Datenschutzbeauftragter und Datenschutzkoordinatoren in den einzelnen Abteilungen sorgen für eine regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der eingesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung. So wird sichergestellt, dass alle datenschutzrechtlich relevanten Sachverhalte an den Datenschutzbeauftragten weitergeleitet werden.
Datenschutzmanagement. Beschreibung der getroffenen Maßnahmen: - Es ist ein Datenschutz Management System (DPMS) im Einsatz. Das DPMS wird vom Datenschutzbeauftragten des Auftragnehmers bereitgestellt und zusammen mit dem Auftragnehmer betrieben. Im Rahmen von Wiedervorlagen und regelmäßigen Meetings werden unsere Verfahren regelmäßig überprüft, bewertet und evaluiert. Je nach Art der Verarbeitung erfolgen diese Maßnahmen nach 3, 6 oder höchstens 12 Monaten.
Datenschutzmanagement. Xxxxxxx sorgt für eine regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der eingesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung. So wird sichergestellt, dass alle datenschutzrechtlich relevanten Sachverhalte an Amadeus weitergeleitet werden.
Datenschutzmanagement. Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen
Datenschutzmanagement. Der Auftragnehmer hat die folgenden Maßnahmen zur Einrichtung einer den datenschutzrechtlichen Grundanforderungen entsprechenden Organisation implementiert: Der Auftragnehmer hat sich ein Datenschutzregelwerk bestehend aus Leit- und Richtlinien sowie Arbeitsanweisungen gegeben, das von einem bestellten externen Datenschutzbeauftragten im Rahmen eines beständigen Prüfungs- und Anpassungsprozesses im Sinne eines Demingkreises (pdca- Lebenszyklus) überprüft und gegebenenfalls aktualisiert wird. Der Datenschutzbeauftragte berichtet im Rahmen eines jährlichen Audits sowie jederzeit unterjährig bei Bedarf an die Geschäftsführung. Der Auftragnehmer hat ein Datenschutz-Team bestehend aus dem Datenschutzbeauftragten und einer internen Datenschutzkoordinatorin installiert, das sich in regelmäßigen Jour-Fixes austauscht. Die Mitarbeiter sind auf das Datengeheimnis andere Vertraulichkeitsregelungen verpflichtet und werden regelmäßig geschult und auf datenschutzrelevante Themen sensibilisiert.
Datenschutzmanagement. Es ist ein Datenschutzbeauftragter bestellt. Alle Mitarbeiter sind auf Vertraulichkeit ver- pflichtet. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten sind verbindlich geregelt. Die Umset- zung wird über eine Leitlinie zu Informationssicherheit und Datenschutz, Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien und –verfahren gesteuert. Ein Prozess zur kontinuierlichen Verbes- serung ist etabliert.
Datenschutzmanagement. Nur Mitarbeiter die auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verpflichtet wurden, dürfen die für ihren Aufgabenbereich entsprechenden Daten verarbeiten. • Es existieren interne Verhaltensrichtlinien sowie ein Datenschutzhandbuch. • Alle Mitarbeiter werden in regelmäßig Abständen zum Thema Datenschutz geschult und sensibilisiert. • In einem Organigramm sowie in Stellenbeschreibungen sind Verantwortlichkeiten und Befugnisse der einzelnen Mitarbeiter festgelegt und im Unternehmen bekannt gemacht. Dieses wird in regelmäßigen Abständen von der obersten Leitung im Rahmen der ISO 9001 Zertifizierung überprüft.
Datenschutzmanagement. Alle Beschäftigte, freie Mitarbeiter und unterstützende Unternehmen wie Vertriebspartner sind verpflichtet diese zentralen Regelungen zu beachten. • Das erreichte Datenschutz- und Datensicherheitsniveau der Organisationseinheiten, Prozesse und Systeme wird durch eine Kombination aus periodisch wiederkehrenden Prüfungen und kontinuierlichen Kontrollen überwacht. • Die Überwachungen des laufenden Betriebs erfolgen in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten und ggf. dem IT Leiter. • Ein Review der Datenschutzpolitik erfolgt zumindest jährlich, soweit nicht ein Anlass für eine häufigere Überprüfung besteht. Hierdurch wird die laufende Angemessenheit, Eignung und Effektivität der Regelung sichergestellt. • Datenschutz-Folgenabschätzung: Soweit gesetzlich gefordert, werden Verfahren vor ihrer Inbetriebnahme auf Basis vordefinierter Risikokriterien und –stufen identifiziert und den Schutzmaßnahmen gegenübergestellt. Die so getroffenen datenschutzrechtlichen Bewertungen fließen in die Umsetzung der Maßnahmen ein und werden dokumentiert.
Datenschutzmanagement. Bestellung eines Datenschutzbeauftragten • Verpflichtung auf das Datengeheimnis • Unterweisungen für Mitarbeiter • Datenschutzdokumentation