Datenschutzmanagement Musterklauseln

Datenschutzmanagement. Datenschutzbeauftragter und Datenschutzkoordinatoren in den einzelnen Abteilungen sorgen für eine regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der eingesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung. So wird sichergestellt, dass alle datenschutzrechtlich relevanten Sachverhalte an den Datenschutzbeauftragten weitergeleitet werden.
Datenschutzmanagement. Xxxxxxx sorgt für eine regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der eingesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung. So wird sichergestellt, dass alle datenschutzrechtlich relevanten Sachverhalte an Amadeus weitergeleitet werden.
Datenschutzmanagement. Beschreibung der getroffenen Maßnahmen: - Es ist ein Datenschutz Management System (DPMS) im Einsatz. Das DPMS wird vom Datenschutzbeauftragten des Auftragnehmers bereitgestellt und zusammen mit dem Auftragnehmer betrieben. Im Rahmen von Wiedervorlagen und regelmäßigen Meetings werden unsere Verfahren regelmäßig überprüft, bewertet und evaluiert. Je nach Art der Verarbeitung erfolgen diese Maßnahmen nach 3, 6 oder höchstens 12 Monaten.
Datenschutzmanagement. Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen
Datenschutzmanagement. Nur Mitarbeiter die auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verpflichtet wurden, dürfen die für ihren Aufgabenbereich entsprechenden Daten verarbeiten. • Es existieren interne Verhaltensrichtlinien sowie ein Datenschutz Handbuch. • Alle Mitarbeiter werden in regelmäßigen Abständen (min. jährlich) zum Thema Datenschutz per E-Learning geschult und sensibilisiert. • In einem Organigramm sowie in Stellenbeschreibungen sind Verantwortlichkeiten und Befugnisse der einzelnen Mitarbeiter festgelegt und im Unternehmen bekannt gemacht. Dieses wird in regelmäßigen Abständen von der obersten Leitung im Rahmen der ISO 9001 Zertifizierung überprüft.
Datenschutzmanagement. Es ist ein Datenschutzbeauftragter bestellt. Alle Mitarbeiter sind auf Datengeheimnis und Vertraulichkeit verpflichtet. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten sind verbindlich ge- regelt. Die Umsetzung wird über eine Leitlinie zu Informationssicherheit und Datenschutz, Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien und –verfahren gesteuert. Ein Prozess zur kontinu- ierlichen Verbesserung ist etabliert.
Datenschutzmanagement. Der Auftragnehmer hat die folgenden Maßnahmen zur Einrichtung einer den datenschutzrechtlichen Grundan- forderungen entsprechenden Organisation implemen- tiert: Der Auftragnehmer hat sich ein Datenschutzregelwerk bestehend aus Leit- und Richtlinien sowie Arbeitsanwei- sungen gegeben, das von einem bestellten externen Datenschutzbeauftragten im Rahmen eines beständi- gen Prüfungs- und Anpassungsprozesses im Sinne ei- nes Deming Kreises (pdca-Lebenszyklus) überprüft und gegebenenfalls aktualisiert wird. Der Datenschutzbeauftragte berichtet im Rahmen eines jährlichen Audits sowie jederzeit unterjährig bei Bedarf an die Geschäftsführung. Der Auftragnehmer hat ein Da- tenschutz-Team bestehend aus dem Datenschutzbeauf- tragten und einer internen Dateschutzkoordinatorin in- stalliert, das sich in regelmäßigen Jour-Fixes aus- tauscht. Die Mitarbeiter sind auf das Datengeheimnis andere Vertraulichkeitsregelungen verpflichtet und werden re- gelmäßig geschult und auf datenschutzrelevante The- men sensibilisiert.
Datenschutzmanagement. Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datenge- heimnis • Bestellung eines Datenschutzbeauftragten • Vertragspartner mit Zutritt zum Serverraum wer- den auf die Vertraulichkeit verpflichtet • Regelungen zur Beschaffung von Hard- und Software • Regelmäßige Prüfung, ob / in welchem Umfang Zugangsrechte noch erforderlich sind • Durchführung von Mitarbeiterschulungen • Datenschutzrichtlinien (Datenschutzverletzun- gen, Betroffenenanfragen)
Datenschutzmanagement. Der Auftragnehmer hat einen externen Datenschutzbeauftragten bestellt. Dieser ist für das Datenschutzmanagement zuständig und informiert den Auftragnehmer regelmäßig über aktuelle rechtliche Entwicklungen und die daraus abzuleitenden Maßnahmen. Sämtliche mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraute Mitarbeiter des Auftragnehmers werden zum Datenschutz verpflichtet und in der Einhaltung der Regelungen MAXINTIME GmbH Xxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxx. 0 00000 Xxxxxxx Fon: +00 000 000 000 00 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxx.xx Web: xxx.xxxxxxxxx.xx Sparkasse Koblenz IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXX00XXX Amtsgericht Koblenz Registernummer: HRB: 23459 USt-IdNr.: DE286465618 Geschäftsführer Xxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx unterwiesen. Außerdem sind alle Mitarbeiter des Auftragnehmers zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt stets nach Minimalitätsprinzip. Es werden nur Daten erhoben und verarbeitet, die für die Prozesse erforderlich sind. MAXINTIME GmbH Xxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxx. 0 00000 Xxxxxxx Fon: +00 000 000 000 00 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxx.xx Web: xxx.xxxxxxxxx.xx Sparkasse Koblenz IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXX00XXX Amtsgericht Koblenz Registernummer: HRB: 23459 USt-IdNr.: DE286465618
Datenschutzmanagement. ● Richtlinie zum Datenschutz, welche regelmäßig angepasst und durch den Datenschutzbeauftragten kontrolliert wird