Common use of Wiederherstellungskosten Clause in Contracts

Wiederherstellungskosten. Der Versicherer erstattet alle angemessenen und notwendigen Aufwendungen, die dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen für die Wiederherstellung oder die Reparatur der Website, des Intranets, des Netzwerks, des Computersystems, der Programme oder der vom Versicherungsnehmer elektronisch aufbewahrten Daten entstanden sind. Dies setzt jedoch voraus, dass diese Aufwendungen mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Versicherers übernommen wurden und dass durch diese Aufwendungen der Zustand wiederhergestellt wird, der vor der Beschädigung, Zer- störung, Änderung, Vervielfältigung, Entwendung oder dem Missbrauch bestand.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Vereinshaftpflichtversicherung, www.alt-partner.at, www.kuv24-media.de

Wiederherstellungskosten. Der Versicherer erstattet alle angemessenen und notwendigen Aufwendungen, die dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen für die Wiederherstellung Wieder- herstellung oder die Reparatur der Website, des Intranets, des Netzwerks, des Computersystems, der Programme oder der vom Versicherungsnehmer elektronisch elektro- nisch aufbewahrten Daten entstanden sind. Dies setzt jedoch voraus, dass diese Aufwendungen mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Versicherers übernommen über- nommen wurden und dass durch diese Aufwendungen der Zustand wiederhergestellt wiederher- gestellt wird, der vor der Beschädigung, Zer- störungZerstörung, Änderung, Vervielfältigung, Entwendung oder dem Missbrauch bestand.

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Samples: Jahresnettobeitrag Modul Cyberversicherung, www.aia.de

Wiederherstellungskosten. Der Versicherer erstattet alle angemessenen und notwendigen Aufwendungen, die dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen für die Wiederherstellung oder die Reparatur der Website, des Intranets, des Netzwerks, des Computersystems, der Programme oder der vom Versicherungsnehmer elektronisch aufbewahrten Daten entstanden sind. Dies setzt jedoch voraus, dass diese Aufwendungen mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Versicherers übernommen über- nommen wurden und dass durch diese Aufwendungen der Zustand wiederhergestellt wird, der vor der Beschädigung, Zer- störungZerstörung, Änderung, Vervielfältigung, Entwendung oder dem Missbrauch bestand.

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Samples: coverager.com

Wiederherstellungskosten. Der Versicherer erstattet alle angemessenen und notwendigen Aufwendungen, die dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen für die Wiederherstellung oder die Reparatur der Website, des Intranets, des Netzwerks, des Computersystems, der Programme oder der vom Versicherungsnehmer elektronisch aufbewahrten Daten entstanden sind. Dies setzt jedoch voraus, dass diese Aufwendungen mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Versicherers übernommen wurden und dass durch diese Aufwendungen der Zustand wiederhergestellt wird, der vor der Beschädigung, Zer- störungZerstörung, Änderung, Vervielfältigung, Entwendung oder dem Missbrauch bestand.

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Samples: www.afb24.de