Wiederherstellungskosten. a) Der Versicherer leistet Entschädigung in Höhe der Kosten, die aufgewendet werden müssen, um einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist. Der Zeitwert von Resten und Altteilen wird angerechnet. Bei Totalschäden an versicherten Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen leistet der Versicherer Entschädigung für das Material nur in Höhe des Zeitwertes. b) Führt ein Mangel zu einem entschädigungspflichtigen Schaden, so leistet der Versicherer Entschädigung unter Abzug der Kosten, die zusätzlich aufgewendet werden müssen, damit der Mangel nicht erneut entsteht. c) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für aa) Vermögensschäden;
Appears in 2 contracts
Samples: Bauleistungs Und Bauherrenhaftpflichtversicherung, Bauherren Haftpflichtversicherung
Wiederherstellungskosten. a) Der Versicherer leistet Entschädigung in Höhe der Kosten, die aufgewendet werden müssen, um einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist. Der Zeitwert von Resten und Altteilen wird angerechnet. Bei Totalschäden an versicherten Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen leistet der Versicherer Entschädigung für das Material nur in Höhe des Zeitwertes.
b) Führt ein Mangel zu einem entschädigungspflichtigen SchadenScha- den, so leistet der Versicherer Entschädigung unter Abzug der Kosten, die zusätzlich aufgewendet werden müssen, damit der Mangel nicht erneut entsteht.
c) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für aa) Vermögensschäden;
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Bauleistungsversicherung
Wiederherstellungskosten. a) Der Versicherer leistet Entschädigung in Höhe der Kosten, die aufgewendet werden müssen, um einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist. Der Zeitwert von Resten und Altteilen wird angerechnetan- gerechnet. Bei Totalschäden an versicherten Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen leistet der Versicherer Entschädigung für das Material nur in Höhe des Zeitwertes.
b) Führt ein Mangel zu einem entschädigungspflichtigen Schaden, so leistet der Versicherer Entschädigung unter Abzug der Kosten, die zusätzlich aufgewendet werden müssen, damit der Mangel nicht erneut entsteht.
c) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für aafür
1) Vermögensschäden;
2) Schadensuchkosten und zusätzliche Aufräumungskosten, soweit nicht besondere Versicherungssummen vereinbart sind;
3) Mehrkosten durch Änderung der Bauweise, durch Verbesserungen gegenüber dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens, durch behelfsmäßige Maßnahmen oder durch Luftfracht.
Appears in 1 contract
Samples: Bauleistungsversicherung
Wiederherstellungskosten. a) Der Versicherer leistet Entschädigung in Höhe der Kosten, die aufgewendet werden müssen, um einen Zustand wiederherzustellenwieder- herzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist. Der Zeitwert von Resten und Altteilen wird angerechnet. Bei Totalschäden an versicherten Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen Bauhilfs- stoffen leistet der Versicherer Entschädigung für das Material nur in Höhe des Zeitwertes.
b) Führt ein Mangel zu einem entschädigungspflichtigen Schaden, so leistet der Versicherer Entschädigung unter Abzug der Kosten, die zusätzlich aufgewendet werden müssen, damit der Mangel nicht erneut entsteht.
c) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für aa) Vermögensschäden;
Appears in 1 contract
Wiederherstellungskosten. a) Der Versicherer leistet Entschädigung in Höhe der Kosten, die aufgewendet werden müssen, um einen Zustand wiederherzustellenwiederherzu- stellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist. Der Zeitwert von Resten und Altteilen wird angerechnet. Bei Totalschäden an versicherten Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen Bau- hilfsstoffen leistet der Versicherer Entschädigung für das Material nur in Höhe des Zeitwertes.
b) Führt ein Mangel zu einem entschädigungspflichtigen Schaden, so leistet der Versicherer Entschädigung unter Abzug der Kosten, die zusätzlich aufgewendet werden müssenmüs- sen, damit der Mangel nicht erneut entsteht.
c) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für aa) Vermögensschäden;
Appears in 1 contract
Samples: Bauleistungsversicherung
Wiederherstellungskosten. a(1) Der Versicherer leistet Entschädigung in Höhe der Kosten, die aufgewendet aufge- wendet werden müssen, um einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig gleich- wertig ist. .
(2) Der Zeitwert von Resten und Altteilen wird angerechnet. Bei Totalschäden an versicherten Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen leistet der Versicherer Entschädigung für das Material nur in Höhe des Zeitwertes.
b(3) Führt ein Mangel zu einem entschädigungspflichtigen Schaden, so leistet der Versicherer keine Entschädigung unter Abzug der für Kosten, die zusätzlich aufgewendet werden müssen, damit der Mangel nicht erneut entstehtauch unabhängig von dem Versicherungsfall aufzuwenden gewesen wären.
c(4) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für aafür
a) Vermögensschäden;
b) Kosten für die Lokalisierung von Schadenursachen;
c) Mehrkosten durch Änderung der Bauweise, durch Verbesserun- gen gegenüber dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Scha- dens, durch behelfsmäßige Maßnahmen oder durch Eil-, Ex- press- oder Luftfrachten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Bauleistungen