Wir Musterklauseln

Wir. Wir sind Getsafe - deine Versicherung (Getsafe Insurance AG). Als Getsafe Insurance AG sind wir nach dem Gesetz der „Versicherer“ bzw. das Versicherungsunternehmen und stehen dir bei versicherten Schäden (Versicherungsfällen) zur Seite. Als Getsafe Digital GmbH, haben wir als Versicherungsvertreter die Vollmacht erteilt bekommen deine Anzeigen und Erklärungen entgegenzunehmen. Somit kümmern wir uns als Getsafe Digital GmbH um den Vertrieb der Produkte und um die Vertragsverwaltung. Darüber hinaus sind wir als Getsafe Digital GmbH berechtigt den Beitrag einzuziehen.
Wir. Generali Personenversicherungen AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxxxx.
Wir a) prüfen die Haftung. b) wehren unberechtigte Ansprüche ab. c) stellen Sie von berechtigten Ansprüchen frei.
Wir. Wir (Luko und Luko Insurance AG) stehen dir bei versicherten Ereignissen zur Seite. Nach dem Gesetz ist Luko Insurance AG der „Versicherer“. Luko ist als Versicherungsvermittler von Luko Insurance AG bevollmächtigt, mit dir u.a. Versicherungsverträge abzuschließen, Vertragsänderungen durchzuführen, Anzeigen und Erklärungen von dir entgegenzunehmen und deine Schadensmeldungen zu bearbeiten. Zudem ist Xxxx berechtigt, im Namen von Luko Insurance AG deine fälligen Beiträge einzuziehen und an dich berechtigte Zahlungen zu leisten (bspw. im Schadensfall).
Wir. Die Versicherung wurde auf Rechnung und Gefahr von Nationale-Nederlanden Schadeverzekering Maatschappij
Wir. Die Versicherungsgesellschaft, bei welcher der Vertrag unterzeichnet wird, das heißt: AXA Assurances Luxembourg S.A. 0, xxx xx xx Xxxxxxxx, X-0000 Xxxxxxxxx
Wir. Die Versicherung wurde auf Rechnung und Gefahr von Delta Lloyd Schadeverzekering N.V. abgeschlossen. Delta Lloyd Schadeverzekering N.V. ist unter der Nummer 33052073 in das Handelsregister der Industrie- und Handelskammer (Kamer van Koophandel) Amster- dam eingetragen. Delta Lloyd Schadeverzekering N.V. ist als Anbieter von (Schadens-)Versicherungen bei der Regulierungsbehörde für die Finanzmärkte (Autoriteit Financiële Markten/AFM) registriert. Delta Lloyd Schadeverzekering N.V. besitzt eine Genehmigung der De Nederlandsche Bank N.V. (DNB) für die Ausübung des Schadensversicherungsgewerbes. Delta Lloyd Schadeverzekering ist ein Handelsname von Delta Lloyd Schadeverzekering N.V. „Delta Lloyd“, „wir“ oder „uns“ im Sinne dieser Versicherungsbedingungen bedeutet „Delta Lloyd Schadeverzekering N.V., handelnd unter dem Namen Delta Lloyd Schadeverzekering“. Die Besucheranschrift von Xxxxx Xxxxx Xxxxxxxxxxxxxx- ing (team bootverzekeringen) lautet: Xxxxxxxxxx 0, 0000 XX Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx Die Postanschrift von Delta Xxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx lautet: Xxxxxxx 0000, 0000 XX Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx Voorwaarden Bootverzekering Artikel TE 03.2.01 F (Delta Lloyd) Datum 01 juli 2018 Inhoud Welke veranderingen moet u altijd doorgeven? 3 Wat moet u doen bij schade? 4 Welke service bieden wij u bij schade? 4 Wat moet u doen als u hulp nodig hebt? 4 Wat moet u doen als u rechtsbijstand nodig hebt? 5 Wat dekt uw bootverzekering? 5 Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0 Beperkt casco 6 Volledig casco 7 Inboedel 7 Trailer 8 Bijboten 8 Protection & Indemnity (P&I) 8 Ongevallen Opvarenden 8 Rechtsbijstand 9 Wat dekt uw bootverzekering nooit? 14 Wat gebeurt er bij schade en wat keren wij uit? 15 Stap 1 Wat doen wij als u een schade aan ons doorgeeft? 15 Stap 2 Wanneer vergoeden wij een schade? 16 Stap 3 Hoe bepalen wij de omvang van een schade? 16 Stap 4 Hoe berekenen wij welk bedrag u krijgt uitgekeerd? 18 Stap 5 Welke andere kosten vergoeden wij nog meer? 20 Hoe werkt de no-claimkortingsregeling? 21 Welke verplichtingen hebt u? 22 Wanneer begint en stopt uw verzekering? 23 Welke andere afspraken zijn er? 24 Wat als ook andere verzekeringen, wetten of voorzieningen dekking bieden? 24 Hoe gaan wij om met terrorismeschade en (inter)nationale wet- en regelgeving? 24 Wanneer kunnen wij de premie of de voorwaarden aanpassen? 24 Wanneer verjaren of vervallen uw rechten uit de verzekering? 25 Wat gebeurt er als u de premie niet betaalt? 25 Klachten 26 Wat doen wij met uw gegevens? 26 Wat doen wij bij frau...
Wir. Die Gesellschaft: AXA Belgium, die ihre Rechtsschutzversicherungsprodukte unter der Marke Legal Village vermarktet. Die Rechtsschutzschadensfälle werden bearbeitet von Legal Village AG, mit Gesellschaftssitz Xxx xx xx Xxxxxxxxx 00 xx 0000 Xxxxxxx Tel.: 00 000 00 00 – Fax: 00 000 00 00 • MwSt. BE 0403.250.774 RJP Brüssel, einer auf die Bearbeitung der Rechtsschutzschadensfälle spezialisierten Gesellschaft. AXA Belgium betraut Legal Village mit der Bearbeitung der Schäden für alle Verträge in ihrem Versicherungsportefeuille, die sich auf die Rechtsschutzsparte beziehen, gemäss den Bestimmungen des Artikels 4.b. des Königlichen Erlasses vom 12. Oktober 1990 über die Rechtsschutzversicherung Über My AXA finden Sie auf xxx.xx eine Zusammenfassung über alle Ihre Dokumente und Dienstleistungen. 4185862 –00000000 XXX Xxxxxxx, Versicherungs-AG zugelassen unter Nr. 0039 um die Sparten Leben und Nichtleben auszuüben (K.E. 04-07-1979, B.S. 14-07-1979) • Gesellschaftssitz: Xxxxx xx Xxxxx 0, X-0000 Xxxxxxx (Xxxxxxx) • Internet: xxx.xxx.xx • Tel.: 00 000 00 00 • Nr. ZDU: MwSt. BE 0404.483.367 RJP Brüssel Inter Partner Assistance, AG zugelassen unter nr. 0487 um die Sparte Beistand auszuüben (K.E. 04-07-1979 und 13-07-1979, B.S. 14-07-1979) • Gesellschaftssitz: Xxxxxx Xxxxxx 000 boîte 1, B-1050 Brüssel (Belgien) •
Wir. Die Gesellschaft: AXA Belgium, die ihre Rechtsschutzversicherungsprodukte unter der Marke LAR vermarktet. Die Rechtsschutzschadensfälle werden bearbeitet von LAR AG, mit Gesellschaftssitz xxx xx Xxxxx 0 xx 0000 Xxxxxxx Tel.: 00 000 00 00 – Fax: 00 000 00 00 • MwSt. BE 0403.250.774 RJP Brüssel, einer auf die Bearbeitung der Rechtsschutzschadensfälle spezialisierten Gesellschaft. AXA Belgium betraut LAR mit der Bearbeitung der Schäden für alle Verträge in ihrem Versicherungsportefeuille, die sich auf die Rechtsschutzsparte beziehen, gemäss den Bestimmungen des Artikels 4.b. des Königlichen Erlasses vom 12. Oktober 1990 über die Rechtsschutzversicherung.

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  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Weitere Bestimmungen Jede in diesem Kapitel erwähnte Frist kann durch die beteiligten Vertragsparteien einvernehmlich verlängert werden.

  • Schlußbestimmungen (1) Der Erfüllungsort ist der Sitz der GmbH. (2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. (3) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen sind auf Wunsch auf der Geschäftsstelle einzusehen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Golfclub Bad Münstereifel‐Stockert e.V. ist ein bestehender Spielbe‐ rechtigungsvertrag mit der Golf Bad Münstereifel Betriebsgesellschaft mbH. Die Mitgliedschaft im Golfclub e.V. endet automatisch mit Ablauf der Spielberechtigung auf der Golfanlage Bad Münstereifel. Die Satzung des Golfclubs e.V. ist mir bekannt. Auf dieser Grundlage beantrage ich die Mitgliedschaft als: Ordentliches Mitglied Zweitmitglied Jugendliches Mitglied Ort, Datum Unterschrift (ggf. des gesetzlichen Vertreters) Ort, Datum Unterschrift (ggf. des gesetzlichen Vertreters) Hiermit ermächtige ich widerruflich den Golfclub Bad Münstereifel‐Stockert e.V. den von mir zu leistenden Clubbeitrag zu Lasten meines Xxxxxx mittels Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Konto keine Deckung aufweist, besteht seitens des Kre‐ ditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Der Einzug erfolgt in der ersten Märzwoche des jeweiligen Jahres. Ihre Man‐ datsreferenznummer ist Ihre DGV‐Mitgliedsnummer. Der Einzug erfolgt durch die Volksbank Euskirchen auf das Konto Iban: XX00000000000000000000; BIC: XXXXXXX0XXX. Unsere Gläubiger‐Identifikationsnummer lautet: DE06ZZZ00000044675. Ort, Datum Unterschrift (ggf. des gesetzlichen Vertreters) Golfclub Bad Münstereifel-Stockert e.V. Mitglieds Nr.4549 mit heutigem Schreiben möchten wir Sie umfassend über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in unserem Golfclub infor- mieren. Ihre Daten werden dabei zum einen durch uns, aber auch durch Dritte, etwa durch den Deutschen Golf Verband e. V. (DGV) und PC Xxxxx ( Mitgliederverwaltungsprogramm ) verarbeitet. Verarbeitung Ihrer Daten durch den DGV Insbesondere zur Bestellung Ihres DGV-Ausweises und zur Wettspielabwicklung (Erstellung von Startlisten u. ä.) werden Sie betreffende Daten an den DGV, Xxxxxxxxxxx Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, weitergegeben. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Daten zur Verwendung für die ebenfalls nachfolgend beschriebenen Zwecke: a. zur Ausgabe des DGV-Ausweises Mitgliedsnummer, Name, Vorname, Titel, Funktion im Club, Spielrecht und Stammvorgabe des Golfspielers sowie das Länderkennzeichen, Geburtsdatum, Altersklasse, Geschlecht, Jahr der Ausgabe des Ausweises, Datum der Gültigkeit des Ausweises, Datum der Bestellung des Ausweises sowie das Datum der Stammvorgabe b. zur Abbildung eines Regionalitätskennzeichens auf dem DGVAusweis die Entfernung zwischen einer Wohnanschrift des Ausweisin- habers und dem Clubhaus des den DGV-Ausweis ausgebenden DGV-Mitglieds c. zur Vergabe einer eindeutigen Spieleridentifikationsnummer Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Postleitzahl und Club- nummer d. zur Analyse der Einzugsgebiete von Golfplätzen die Länderkennzeichen und die Postleitzahlen der Wohnorte e. zur Weiterleitung an den Heimatclub, zur Ermittlung von Ranglisten und für statistische Auswertungen durch den DGV und die LGV die Wettspielergebnisse der Golfspieler f. zur Darstellung der Wettspielergebnisse auf xxx.xxxx.xx Name, Vorname, Titel, Geschlecht, Name des Heimatclubs, Wettspielergeb- nisse und Vorgabendaten (sofern der Veröffentlichung nicht vom betroffenen Golfspieler widersprochen wurde) g. zur Erstellung von Melde- und Startlisten von Golfturnieren zur Veröffentlichung auf xxx.xxxx.xx DGV-Nummer, Name des Hei- matclubs, Mitgliedsnummer, Spieleridentifikationsnummer, Name, Vorname, Titel, Stammvorgabe, Turnier, Startzeit, Spielergruppe und Abschlag. Der Zugang zur Meldeliste ist beschränkt auf die zum Turnier angemeldeten Personen; der Zugang zu Startlisten ist be- schränkt auf die Personen einer Spielergruppe x. zur Darstellung von Melde-, Start- und Handicaplisten sowie Wettspielergebnissen Weitergabe der in vorstehenden Buchstaben (e. und f.) genannten Daten an den Betreiber des Internetportals xxx.xxxxxx.xx (sofern der Veröffentlichung nicht vom betroffenen Golf- spieler widersprochen wurde). Der Zugang zu Handicaplisten ist beschränkt auf Personen mit identischem Heimatclub; der Zugang zu Meldelisten ist beschränkt auf die zum Turnier angemeldeten Personen; der Zugang zu Startlisten ist beschränkt auf die Personen einer Spielergruppe i. zur Weitergabe anlässlich von Gastspielerabfragen ausländischer Golfclubs, die einem EGA-Mitglied angehören (nur innerhalb der EU bzw. in Ländern mit von der EU anerkanntem angemessenem Datenschutzniveau) Vorname, Name, Titel, Geschlecht, Geburtsda- tum, Name des Heimatclubs, DGV-Nummer, Mitgliedsnummer, Stammvorgabe (inkl. Datum) sowie die Spieleridentifikationsnummer. Bei Gastspielerabfragen von DGVMitgliedern wird darüber hinaus die Altersklasse, die Funktion im Club, eine gegebenenfalls beste- hende Vorgabensperre, das Spielrecht im Club sowie das Ablaufdatum des DGV-Ausweises weitergegeben j. zur Veröffentlichung im Internet unter xxx.xxxx.xx/xxx die Vornamen, Namen, Titel, Funktionen und E-Mail-Adressen der Funktions- xxxxxx. Übermittelt das DGV-Mitglied über den Kreis der Funktionsträger des DGV-Mitglieds hinausgehende personenbezogene Daten an das DGV-Intranet, so hat es dafür Sorge zu tragen, dass dafür eine schriftliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Einer Verwendung der unter f. und h. genannten Daten können Sie uns gegenüber jederzeit widersprechen. Ihre vorstehend aufgeführ- ten Daten werden vom DGV spätestens ein Jahr nach Ihrem Ausscheiden aus dem GC gelöscht, es sei denn Sie treten einem anderen Golfclub bei, der ebenfalls ordentliches Mitglied mit Spielbetrieb im DGV ist. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten an den DGV beruht auf der Datenschutz-Richtlinie des Golfclub Bad Münstereifel Stockert e. V. sowie den Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des DGV, in deren Geltung Sie mit Ihrem Beitritt zum Golfclub Bad Münstereifel-Stockert e. V. eingewilligt haben. Darüber hinaus verarbeitet der GC Bad Münstereifel-Stockert e.V. die folgenden personenbezogenen Daten: - Name, Vorname, Titel, Geschlecht, Name des Heimatclubs, Wettspielergebnisse und Vorgabendaten (sofern der Veröffentli- chung nicht vom betroffenen Golfspieler widersprochen wurde), - zur Erstellung von Melde- und Startlisten von Golfturnieren zur Veröffentlichung über PC-Xxxxx DGV-Nummer, Name des Heimatclubs, Mitgliedsnummer, Spieleridentifikationsnummer, Name, Vorname, Titel, Stammvorgabe, Turnier, Startzeit, Spie- lergruppe und Abschlag.

  • Sonstige Bestimmungen 16 Willenserklärungen und Anzeigen § 17 Gerichtsstand

  • Anzeigepflichten Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen. Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss hierzu nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer bleibt ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.

  • Anzeigepflicht Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.

  • Gegenstand der Bedingungen Diese Allgemeinen Bedingungen regeln den Anschluss/die Anschlüsse der Gasanlage an das Erdgasverteilernetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) und dessen weiteren Betrieb sowie die Nutzung dieses Anschlusses zur Entnahme von Erdgas hin- ter der Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck.

  • Anzeige Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (siehe Absatz 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (siehe Absatz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungs- nehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechti- gung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben.