Wirksamwerden der Neueinstufung. Die Neueinstufung gilt ab dem ersten Fälligkeitstermin des Beitrags in dem Kalenderjahr, das auf das Kalenderjahr des schadenfreien oder schadenbelasteten Verlaufs folgt.
Appears in 5 contracts
Samples: Seite, www.ruv.de, www.gefa-bank.de