Jährliche Neueinstufung. Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung maßgeblich dafür, welchem Kalenderjahr der Schaden zugeordnet wird.
Jährliche Neueinstufung. I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung
I.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
Jährliche Neueinstufung. Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein.
Jährliche Neueinstufung. I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung
I.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
I.3.3 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf I.3.4 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?
Jährliche Neueinstufung. Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Für Fahrzeuge denen ein mit uns vereinbarter Sondervertrag zugrunde liegt, können abweichende Regelungen gelten.
Jährliche Neueinstufung. I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung
I.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
I.3.3 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klasse ½, Klasse 0 oder Malus-Klasse (M)
I.3.4 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf
Jährliche Neueinstufung. Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jah- res nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Ka- lenderjahr neu ein. Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmel- dung maßgeblich dafür, welchem Kalenderjahr der Schaden zugeordnet wird.
Jährliche Neueinstufung. Wir stufen Ihren Vertrag zu Beginn jedes Versicherungsjahres nach seinem Schaden- verlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung dafür maßgeblich, welchem Kalenderjahr der Schaden zugeordnet wird.
Jährliche Neueinstufung. Wirksamwerden der Neueinstufung I.3.2 Weiterstufung bei schadenfreiem Verlauf
Jährliche Neueinstufung. Wir stufen Ihren Vertrag zur Hauptfälligkeit nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Neueinstufungen werden zu Beginn des neuen Versicherungsjahres wirksam, welches dem für den Schadenverlauf maßgeblichen Kalenderjahr folgt.