Wirtschaftswissenschaften Musterklauseln

Wirtschaftswissenschaften. Die Vertragsparteien erleichtern den wirtschaftlichen Reform- prozeß und die Koordinierung der Wirtschaftspolitik durch eine \usammenarbeit zur Verbesserung der Kenntnis der wesentlichen Aspekte ihrer Volkswirtschaften sowie der Kon- zeption und der Durchführung der Wirtschaftspolitik in der Marktwirtschaft. \u diesem \weck tauschen die Vertragspar- teien Informationen über die makroökonomische Leistung und die makroökonomischen Aussichten aus. — Unterstützung der Republik Usbekistan bei ihrem wirt- schaftlichen Reformprozeß durch Bereitstellung von Exper- ten, Beratung und technischer Hilfe; — Förderung der \usammenarbeit zwischen Wirtschaftswis- senschaftlern, um den Transfer von Know-how für die Konzeption der Wirtschaftspolitik zu beschleunigen und für eine weitere Verbreitung der für diese Politik relevanten Forschungsergebnisse zu sorgen; — Verbesserung der Fähigkeit der Republik Usbekistan, Wirt- schaftsmodelle zu entwickeln. Die Vertragsparteien arbeiten in allen Fragen, die die Schaffung oder Stärkung demokratischer Einrichtun- gen betreffen, zusammen; diese \usammenarbeit schließt diejenigen Einrichtungen ein, die erforderlich sind, um die Rechtsstaatlichkeit sowie den Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten gemäß dem Völkerrecht und den Grundsätzen der OS\E zu stärken. Diese \usammenarbeit erfolgt in Form von Programmen für technische Hilfe, mit denen unter anderem folgendes unterstützt werden soll: die Formulierung einschlägiger Gesetze und Vorschriften, die Durchfüh- rung dieser Gesetze, das Funktionieren des Gerichtswesens, die Rolle des Xxxxxx in Justizangelegenheiten und das Funktionieren des Wahlsystems. Die Programme können, soweit angebracht, auch Ausbildung vorsehen. Die Vertragsparteien fördern die Kontakte und den Austausch zwischen ihren nationalen und regionalen Behörden sowie ihren Justizbehörden, Parlamentariern und Nichtregierungsorganisationen. Die Vertragsparteien nehmen die \usammenarbeit mit dem \iel auf, Xxxxxxxxxx wie die folgenden zu verhüten: — Wirtschaftsstraftaten einschließlich Korruption; — illegale Geschäfte mit Waren einschließlich Industriemüll, unerlaubter Waffenhandel; — Fälschung. Die \usammenarbeit in den genannten Bereichen beruht auf gegenseitiger Konsultation und auf enger Interaktion. Tech- nische Hilfe und Amtshilfe können unter anderem in folgenden Bereichen geleistet werden: — Ausarbeitung innerstaatlicher Rechtsvorschriften im Bereich der Verhütung von Straftaten; — Einrichtung von Information...
Wirtschaftswissenschaften. Im Bereich Volkswirtschaftslehre wird eine engere Kooperation mit dem Institut für Welt- wirtschaft über gemeinsame Forschungsvorhaben realisiert. Die Einbindung von wirt- schaftswissenschaftlicher Kompetenz aus anderen Universitäten, insbesondere auch aus Hamburg und Skandinavien, wird angestrebt.
Wirtschaftswissenschaften. Ein Überblick über die wesentlichen Schwerpunkte dieser Fächergruppe in Forschung und Lehre findet sich in Anlage 2 Nr. 1.2. • Einrichtung des Bereichs „Global Business Management“ (GBM) im Rah- men des Kompetenzzentrums „Global Business & Law“ bis zum 1.10.2006 (siehe Nr. 2.1.1). • Ausarbeitung eines Antrags für eine DFG-Forschergruppe und Beantra- gung bei der DFG bis zum 31.07.2008. • Umstellung des Doppeldiplomstudienganges „Deutsch-Französisches Ma- nagement“ in einen Doppelmaster bis zum 1.10.2006. • Überführung der Diplomstudiengänge „Informationsorientierte Betriebswirt- schaftslehre“ und „Informationsorientierte Volkswirtschaftslehre“ in neu konzipierte Bachelor- Masterstudiengänge „Informationsorientierte BWL“ und „Informationsorientierte VWL“ bis zum 1.10.2008. • Erhöhung der Drittmitteleinwerbung um 7% pro Jahr. (siehe Nr. 2.1.1)
Wirtschaftswissenschaften. Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften hat in Forschung und Lehre ihren Schwerpunkt auf die informationsorientierten Betriebs- und Volkswirtschaften ge- setzt. Sie hat fakultätsintern die vier Cluster „Economics and Information“, „Finance and Information“, „Logistics and Information“ und „Strategy and Information“ gebildet, in denen lehrstuhl- und institutsübergreifend geforscht und gelehrt wird. Ihre Interna- tionalität dokumentiert u. a. der Doppeldiplomstudiengang Deutsch-Französisches Management, welcher zum Wintersemester in einen Doppelmaster umgewandelt wird. Der Elitestudiengang Finance & Information Management wird federführend betreut. Darüber hinaus steht die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät in enger Ko- operation mit dem Zentrum für Weiterbildung und Wissenstransfer (ZWW). Eine Viel- zahl von Veranstaltungsangeboten wie der gemeinsame MBA-Studiengang „Unter- nehmensführung“ und die Ausbildung zum Rating-Analysten richten sich an Füh- rungskräfte in Wirtschaft und Verwaltung. An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fa- kultät ist ferner das Kernkompetenzzentrum IT & Finanzdienstleistungen angesiedelt, das u. a. durch eine enge Vernetzung von Lehrstühlen der Universität Augsburg und der TU München aus den Bereichen Wirtschaftsinformatik, Finanzwirtschaft und In- formatik gekennzeichnet ist. Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät bündelt ihre Forschungsarbeit in dem Auf- bau des Bereichs „Global Business Management“ (GBM) im Kompetenzzentrum „Global Business & Law“, in welchem anwendungsorientierte Forschung eng mit der wissenschaftlichen Weiterbildung verzahnt werden soll. Gegenstand sind alle we- sentlichen volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge globa- ler Wertschöpfungsnetze, insbesondere deren Entwicklung, Formen, Auswirkungen und Risiken. Dabei sind 14 Lehrstühle aus allen vier Clustern der Fakultät beteiligt.
Wirtschaftswissenschaften. (Master of Arts) Kommen verschiedene Wahlbereiche für Sie in Frage, kreuzen Sie bitte entsprechend Ihre Priorität an! □ Vollzeitstudium (4 Semester) (24 Raten á 545 EURO | 4 Raten á 3.270 EURO | einmalig 13.080 EURO) □ Priorität I □ Priorität II □ Vollzeitstudium (4 Semester) (24 Raten á 545 EURO | 4 Raten á 3.270 EURO | einmalig 13.080 EURO) □ Priorität I □ Priorität II □ Vollzeitstudium (4 Semester) (24 Raten á 545 EURO | 4 Raten á 3.270 EURO | einmalig 13.080 EURO) □ Priorität I □ Priorität II (Master of Arts) □ Vollzeitstudium (4 Semester) (24 Raten á 545 EURO | 4 Raten á 3.270 EURO | einmalig 13.080 EURO) (Double Degree/ englischsprachiger Kooperationsstudiengang) (Master of Science) bbw Hochschule (Master of Science) National Research University, HSE Moskau □ Vollzeitstudium (4 Semester) (24 Raten á 545 EURO | 4 Raten á 3.270 EURO | einmalig 13.080 EURO) (Master of Arts/ englischsprachig) □ Vollzeitstudium (4 Semester) (24 Raten á 545 EURO | 4 Raten á 3.270 EURO | einmalig 13.080 EURO)
Wirtschaftswissenschaften. 9. der Philosophie an der Naturwissenschaftlichen Fakultät
Wirtschaftswissenschaften. Die Vertragsparteien erleichtern den wirtschaftlichen Reform- prozeß und die Koordinierung der Wirtschaftspolitik durch eine \usammenarbeit zur Verbesserung der Kenntnis der wesentlichen Aspekte ihrer Volkswirtschaften sowie der Kon- zeption und der Durchführung der Wirtschaftspolitik in der Marktwirtschaft. \u diesem \weck tauschen die Vertragspar- teien Informationen über die makroökonomische Leistung und die makroökonomischen Aussichten aus. Die Gemeinschaft leistet technische Hilfe mit folgenden \ielen: — Unterstützung Georgiens bei seinem wirtschaftlichen Reformprozeß durch Bereitstellung von Experten, Beratung und technischer Hilfe; — Förderung der \usammenarbeit zwischen Wirtschaftswis- senschaftlern, um den Transfer von Know-how für die Konzeption der Wirtschaftspolitik zu beschleunigen und für eine weitere Verbreitung der für diese Politik relevanten Forschungsergebnisse zu sorgen.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.