Wo bin ich versichert? Musterklauseln

Wo bin ich versichert?. Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts (z. X. Xxxxxx, Schüleraustausch) einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt.
Wo bin ich versichert?. ✓ Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira gesetzlich zuständig ist und Sie Ihre rechtlichen Interessen dort verfolgen. Das gilt nicht, wenn ein versicherter Rechtsbereich (z.B. Steuer-Rechtsschutz) auf deutsche Gerichte beschränkt ist. ✓ Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie darüber hinaus auch weltweiten Versicherungsschutz im Ver- kehrs- und im privaten Bereich.
Wo bin ich versichert?. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Versicherungsfälle weltweit mit Einschränkungen bei Personen- und Sachschäden in den USA.
Wo bin ich versichert?. ✓ Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude, Räume von Gebäuden oder bewegliche Sachen innerhalb des Versicherungsortes. Gewerblich genutzte Räume gelten nur versichert, sofern diese beantragt wurden.
Wo bin ich versichert?. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Wo bin ich versichert?. Versicherungsort sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Soweit Versicherungsschutz für Haushaltsgegenstände oder Betriebsinhalt vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsortes.
Wo bin ich versichert?. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt.
Wo bin ich versichert?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: ➟ Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. ➟ Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. ➟ Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. ➟ Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. ➟ Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schaden- berichte bei der Schadenermittlung und –regulierung zu unterstützen.
Wo bin ich versichert?. ✓ Der Geltungsbereich richtet sich nach Ihrem Reiseland und dem entsprechend gewählten Tarif (Europa oder Welt).
Wo bin ich versichert?. ✓ Für Personen mit Heimatland Deutschland gilt der Versicherungsschutz für den vorübergehenden Aufenthalt außerhalb Deutschlands. ✓ Für Personen mit Heimatland außerhalb Deutschlands gilt der Versicherungsschutz für den vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland, der EU sowie der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, dem Vereinigten Königreich und Island. ✓ Generell sind Reisen in Gebiete, für die zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland besteht, vom Versicherungsschutz ausgenommen.