Wo ist der Gerichtsstand? Musterklauseln

Wo ist der Gerichtsstand?. (1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
Wo ist der Gerichtsstand?. 15.1 Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versicherungsnehmer ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Wo ist der Gerichtsstand?. In Bezug auf gegen uns geltend gemachte rechtliche Schritte bezüglich des Versicherungsvertrags richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem Sitz der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung den Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens, Liechtenstein oder der Schweiz, ist das für den Ort unseres Geschäftssitzes zuständige Gericht zuständig.
Wo ist der Gerichtsstand?. Bei Klagen gegen uns aus dem Gruppenversicherungsvertrag richtet sich die Zuständigkeit des Gerichts nach unserem Sitz oder dem Sitz, der für den Versiche- rungsvertrag zuständigen Niederlassung. Es kann auch das örtlich zuständige Gericht am Sitz des Versicherungsnehmers angerufen werden. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Klage- erhebung den Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Wo ist der Gerichtsstand?. (1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeb- 54 Unternehmensindividuell zu ergänzen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Bereitstellung nur solcher Daten verlangt wird, die zur Erfüllung der gesetzlich geregelten Verpflichtungen des Unternehmens er- forderlich sind. Diese sollten ausdrücklich genannt werden. 55 Unternehmensindividuell auszufüllen (z. B. Kosten für die Ausstellung eines Ersatz-Versicherungs- scheins, Fristsetzung in Textform bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen, Rückläufer im Lastschriftver- fahren). lich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.56
Wo ist der Gerichtsstand?. Als Gerichtsstand gilt nach Xxxx des Versicherten entweder der Sitz des Versicherers in Zürich oder der schweizerische Wohnort des Versicherten. Anwendbar ist das schweizerische Recht. Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx 16, Tel. 000 000 00 00, Fax 000 000 00 00, xxx.xxxxxx.xx
Wo ist der Gerichtsstand?. 24. Wann können die vorstehenden Bestimmungen geändert werden?
Wo ist der Gerichtsstand?. Als Gerichtsstand stehen dem Versicherten wahlweise der ordentliche Gerichtsstand und sein schweizerischer Wohnort bzw. Sitz zur Verfügung.
Wo ist der Gerichtsstand?. 44 Unternehmensindividuell zu ergänzen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Bereitstellung nur solcher Daten verlangt wird, die zur Erfüllung der gesetzlich geregelten Verpflichtungen des Unternehmens er- forderlich sind. Diese sollten ausdrücklich genannt werden.
Wo ist der Gerichtsstand?. A.18.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach un- serem Sitz oder der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Sind Sie eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. A.18.2 Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zustän- dig ist. Sind Sie eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht nach Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung. A.18.3 Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außer- halb der Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen zur Kündigung und Beitrags- freistellung Ihrer Versicherung