Wochenendheimfahrten Musterklauseln

Wochenendheimfahrten. Bei Wochenendheimfahrten erhält der Arbeitnehmer eine Fahrtkostenabgeltung nach Maßgabe der Nummer 3.1, wobei das Kilometergeld 0,30 € je Entfernungskilometer ohne Begrenzung beträgt. Beträgt die Entfernung zwischen Betrieb und Arbeitsstelle mehr als 250 km, so ist der Arbeitnehmer nach Ablauf von jeweils acht Wochen einer ununterbrochenen Tätigkeit für einen Arbeitstag, bei einer Entfernung von mehr als 500 km für zwei Arbeitstage unter Fortzahlung seines Xxxxxx in Zusammenhang mit einer Wochenendheimfahrt von der Arbeit freizustellen. Dies gilt nicht, wenn die Wochenendheimfahrt auf Kosten des Arbeitgebers mit dem Flugzeug durchgeführt wird und die Kosten für die An- und Abfahrt zum bzw. vom Flughafen erstattet werden.
Wochenendheimfahrten. Für jede Heimfahrt von der Baustelle zur Wohnung - jedoch maximal einmal pro Woche - erhält der Arbeitnehmer zusätzlich zur Auslösung pro An- und Abreisetag die Erstattung der Fahrtkosten gemäß 3.2. Ein darüber hinausgehender Anspruch besteht nicht. Bei Entfernungen ü- ber 400 km zwischen Wohnung und Arbeitsstelle besteht die Möglich- keit, unter Fortzahlung der Auslösung gemäß Ziffer 4 am Ort der Bau- stelle zu verbleiben.
Wochenendheimfahrten. 1. Beschäftigte, denen eine Auslösung gezahlt wird, haben nach Ablauf von 2 Wochen und jeweils nach Ablauf weiterer 2 Wochen ununterbrochener auswärtiger Tätigkeit Anspruch auf Wochenendheimfahrten zu ihrer Wohnung und zurück zur Arbeitsstelle. Ununterbrochene auswärtige Tätigkeit liegt auch dann vor, wenn der Beschäftigte auf ver- schiedenen auswärtigen Arbeitsstellen beschäftigt wird.
Wochenendheimfahrten. 1. Ein Arbeitnehmer, bei dem die Voraussetzungen nach § 36 Ziff. 1 vorliegen, hat nach Ablauf von 2 Wochen und jeweils nach Ablauf weiterer 2 Wochen einer ununterbrochenen Tätigkeit auf einer oder mehrerer Baustellen des Betriebes Anspruch auf freie Wochenendheimfahrt zu seinem Wohnort und zurück zur Baustelle.
Wochenendheimfahrten. Arbeitnehmer, denen Auslösung zusteht, erhalten alle zwei Wochen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Fahrtkosten für eine Wochenendheimfahrt für die zumutbaren öffentlichen Verkehrsmittel - bei Benutzung der Bundesbahn 2. Klasse - erstattet. Der Zeitpunkt einer Wochenendheimfahrt kann vorverlegt oder hinausgeschoben werden, wenn die betrieblichen Verhältnisse auf der Baustelle oder die familiären Verhältnisse des Arbeitnehmers dies erfordern. Wird für die Wochenendheimfahrt ein eigenes Fahrzeug benutzt, so wird dafür in den gleichen Zeitabständen das Fahrgeld für Hin- und Rückfahrt nach den Sätzen der öffentlichen Verkehrsmittel erstattet. Bei Baustellen im Ausland sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
Wochenendheimfahrten. Für jede Heimfahrt von der Baustelle zur Wohnung – jedoch maximal einmal pro Woche – erhält der Arbeitnehmer zusätzlich zur Auslösung pro An- und Abreisetag die Erstattung der Fahrkosten gemäß