Common use of Wohnungs- und Teileigentum Clause in Contracts

Wohnungs- und Teileigentum. 1. Ist bei Verträgen mit einer Gemeinschaft von Wohnungseigen- tümern der Versicherer wegen des Verhaltens einzelner Wohnungs-eigen- tümer ganz oder teilweise leistungsfrei, so kann er sich hierauf ge-genüber den übrigen Wohnungseigentümern wegen deren Sondereigentums sowie deren Miteigentumsanteile nicht berufen.

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Wohnungs- und Teileigentum. 1. 7.1 Ist bei Verträgen mit einer Gemeinschaft von Wohnungseigen- tümern Wohnungseigentümern der Versicherer wegen des Verhaltens einzelner Wohnungs-eigen- tümer Wohnungseigentümer ganz oder teilweise leistungsfrei, so kann er sich hierauf ge-genüber gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern wegen deren Sondereigentums sowie deren Miteigentumsanteile nicht berufen.

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Samples: rsv-bedingungen.de, rsv-bedingungen.de

Wohnungs- und Teileigentum. 1. Ist bei Verträgen mit einer Gemeinschaft von Wohnungseigen- tümern Wohnungseigentümern der Versicherer wegen des Verhaltens einzelner Wohnungs-eigen- tümer Wohnungseigentümer ganz oder teilweise leistungsfrei, so kann er sich hierauf ge-genüber gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern wegen deren Sondereigentums sowie deren Miteigentumsanteile Mitei- gentumsanteile nicht berufen.

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Samples: www.fvv.de

Wohnungs- und Teileigentum. 1. 6.1 Ist bei Verträgen mit einer Gemeinschaft von Wohnungseigen- tümern Wohnungseigentümern der Versicherer wegen des Verhaltens einzelner Wohnungs-eigen- tümer Wohnungseigentümer ganz oder teilweise leistungsfrei, so kann er sich hierauf ge-genüber gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern Wohnungseigentü- mern wegen deren Sondereigentums sowie deren Miteigentumsanteile nicht berufen.

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Samples: agentur-ketelhut.de

Wohnungs- und Teileigentum. 1. Ist bei Verträgen mit einer Gemeinschaft von Wohnungseigen- tümern Wohnungseigentü- mern der Versicherer wegen des Verhaltens einzelner Wohnungs-eigen- tümer Wohnungs- eigentümer ganz oder teilweise leistungsfrei, so kann er sich hierauf ge-genüber gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern wegen deren Sondereigentums Sondereigentum sowie deren Miteigentumsanteile nicht berufen. Der Wohnungseigentümer, in dessen Person der Verwirkungs- grund vorliegt, hat dem Versicherer die darauf entfallenden Auf- wendungen zu ersetzen.

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Samples: hausratversicherungen.check24.de

Wohnungs- und Teileigentum. 1. A 12.1 Ist bei Verträgen mit einer Gemeinschaft von Wohnungseigen- tümern Wohnungs- eigentümern der Versicherer wegen des Verhaltens einzelner Wohnungs-eigen- tümer Wohnungseigentümer ganz oder teilweise leistungsfrei, so kann er sich hierauf ge-genüber gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern Wohnungseigen- tümern wegen deren Sondereigentums sowie deren Miteigentumsanteile Miteigen- tumsanteilen nicht berufen.

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Samples: www.proneo.de

Wohnungs- und Teileigentum. 1. Ist bei Verträgen mit einer Gemeinschaft von Wohnungseigen- tümern Wohnungseigentümern der Versicherer wegen des Verhaltens einzelner Wohnungs-eigen- tümer Wohnungseigentümer ganz oder teilweise leistungsfrei, so kann er sich hierauf ge-genüber gegenüber den übrigen übri- gen Wohnungseigentümern wegen deren Sondereigentums Sondereigentum sowie deren Miteigentumsanteile Miteigentumsanteilen nicht berufen. Der Wohnungseigentümer, in dessen Person der Verwirkungsgrund vorliegt, hat dem Versicherer die darauf entfallenden Aufwendungen zu ersetzen.

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Samples: moat.schleswiger-ag.de