Wohnungsunternehmen Musterklauseln

Wohnungsunternehmen. Da der Wohnort, neben dem Arbeitsort, für E-Pkw-Nutzer*innen der wichtigste Ladeort ist, spielen die Akteure der Wohnungswirtschaft eine wichtige Rolle für die Bereitstellung von LIS. In Sanierungs- und Neubauprojekten ist gemäß dem GEIG die Errichtung von LIS für Xxxxxx*innen zu berücksichti- gen. Wohnungsunternehmen sollten in jährlichen Abständen die Nachfrage der Mieter*innen erfas- sen. Durch eine kurze Umfrage kann erfragt werden, wann bzw. ob Anschaffungspläne für einen E- Pkw zur Verfügung stehen und ob Ladelösungen genutzt werden. Fehlt den Wohnungsunternehmen die Erfahrung oder ist das wirtschaftliche Risiko zu groß, kann ein Stellplatz mit deiner Wallbox er- tüchtigt werden. Dieser E-Stellplatz kann dann von mehreren Mieter*innen genutzt werden. So kann eine höhere Auslastung erzielt werden. Zudem ist zu Beginn des Markthochlaufs der Nutzerkreis überschaubar, so dass kurzfristige Absprachen unter den Mietern möglich sind. Einem eingeschränk- ten Nutzerkreis (Mieterkreis) wird eine Zugangskarte bereitgestellt. Es erfolgt vorerst keine 1:1- Be- reitstellung von eigenen, d.h. an die Mietwohnungen gebundenen, Ladelösungen. Die bereitgestellte Ladeinfrastruktur sollte eichrechtskonform sein, so dass jeder Ladevorgang einem Mieter bzw. einer Mieterin zugeordnet und gesondert abgerechnet werden kann So können sich mehrere Mieter*innen eine Lademöglichkeit teilen. In den vergangenen Monaten sind vermehrt (unverbindliche) Anfragen der Mieter*innen zum Thema Elektromobilität eingegangen, da die Thematik durch den Umweltbo- nus75 und attraktive Förderbedingungen immer relevanter wird. Mit der Verfügbarkeit von Ladelösun- gen für Mieter*innen können weitere Anreize zum Kauf eines E-Pkw und somit zur Förderung des Markthochlaufes geschaffen werden. Die lokalen Wohnungsbauunternehmen nehmen eine bedeutende Stellung im Rahmen des Ausbaus von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge ein. Die Errichtung und der Betrieb von LIS können ent- weder durch das Wohnungsbauunternehmen selbst bzw. gemeinsam mit den Stadtwerken übernom- men werden. Der Stadt kommt in diesem Zusammenhang die wichtige Funktion zu, die lokalen Woh- nungsbauunternehmen gezielt anzusprechen, sie für den LIS-Ausbau zu sensibilisieren und ihnen die positiven Effekte, die für sie damit verbunden sind, zu verdeutlichen. So können Wohnungsbauunter- nehmen durch die Bereitstellung von Ladelösungen für Xxxxxx*innen ihr Image verbessern und zu- gleich positive Effekte auf die Wohnumfeldqualität erzielen...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.