Common use of Xxxxxxxxx in Aktien Clause in Contracts

Xxxxxxxxx in Aktien. Z 68. Bei Geschäften in Aktien, deren endgültige Stücke noch nicht im Verkehr sind, haftet das Kreditinstitut weder für die Ausgabe der Stücke seitens der Aktiengesellschaft noch für die Möglichkeit einer Ausübung der Aktionärsrechte vor Ausgabe der Aktien.

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Xxxxxxxxx in Aktien. Z 68. Bei Geschäften in Aktien, deren endgültige Stücke noch nicht im Verkehr sind, haftet das Kreditinstitut die Bank weder für die Ausgabe der Stücke seitens der Aktiengesellschaft noch für die Möglichkeit einer Ausübung der Aktionärsrechte vor Ausgabe der Aktien.

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Xxxxxxxxx in Aktien. Z 6866. Bei Geschäften in Aktien, deren endgültige Stücke noch nicht im Verkehr sind, haftet das Kreditinstitut weder für die Ausgabe der Stücke seitens der Aktiengesellschaft noch für die Möglichkeit einer Ausübung der Aktionärsrechte vor Ausgabe der Aktien.

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Xxxxxxxxx in Aktien. Z 68. 63 Bei Geschäften in Aktien, deren endgültige Stücke noch nicht im Verkehr sind, haftet das Kreditinstitut weder für die Ausgabe der Stücke seitens der Aktiengesellschaft noch für die Möglichkeit einer Ausübung der Aktionärsrechte vor Ausgabe der Aktien.

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Xxxxxxxxx in Aktien. Z 68. Bei Geschäften in Aktien, deren endgültige Stücke noch nicht im Verkehr sind, haftet das Kreditinstitut weder für die Ausgabe der Stücke seitens der Aktiengesellschaft noch für die Möglichkeit einer Ausübung der Aktionärsrechte Aktionärs- rechte vor Ausgabe der Aktien.

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Xxxxxxxxx in Aktien. Z 68. 68 Bei Geschäften in Aktien, deren endgültige Stücke noch nicht im Verkehr sind, haftet das Kreditinstitut weder für die Ausgabe der Stücke seitens der Aktiengesellschaft noch für die Möglichkeit einer Ausübung der Aktionärsrechte vor Ausgabe der Aktien.

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Xxxxxxxxx in Aktien. Z 6862. Bei Geschäften in Aktien, deren endgültige Stücke noch nicht im Verkehr sind, haftet das Kreditinstitut weder für die Ausgabe der Stücke seitens der Aktiengesellschaft noch für die Möglichkeit einer Ausübung der Aktionärsrechte vor Ausgabe der Aktien.

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Xxxxxxxxx in Aktien. Z 68. 68 Bei Geschäften in Aktien, deren endgültige Stücke noch nicht im Verkehr sind, haftet das Kreditinstitut Kredit- institut weder für die Ausgabe der Stücke seitens der Aktiengesellschaft noch für die Möglichkeit einer Ausübung der Aktionärsrechte vor Ausgabe der Aktien.

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Xxxxxxxxx in Aktien. Z 68. Bei Geschäften in Aktien, deren endgültige Stücke noch nicht im Verkehr Ver- kehr sind, haftet das Kreditinstitut weder für die Ausgabe der Stücke seitens der Aktiengesellschaft noch für die Möglichkeit einer Ausübung der Aktionärsrechte Aktio- närsrechte vor Ausgabe der Aktien.

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Xxxxxxxxx in Aktien. Z 68. 68 (1) Bei Geschäften in Aktien, deren endgültige Stücke noch nicht im Verkehr sind, haftet das Kreditinstitut weder für die Ausgabe der Stücke seitens der Aktiengesellschaft noch für die Möglichkeit einer Ausübung der Aktionärsrechte vor Ausgabe der Aktien.

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Xxxxxxxxx in Aktien. Z 68. Bei Geschäften in Aktien, deren endgültige Stücke noch nicht im Verkehr sind, haftet das Kreditinstitut weder für die Ausgabe der Stücke seitens der Aktiengesellschaft noch für die Möglichkeit einer Ausübung der Aktionärsrechte vor Ausgabe der Aktien.. ATG-K.001.05

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Xxxxxxxxx in Aktien. Z 6867. Bei Geschäften in Aktien, deren endgültige Stücke noch nicht im Verkehr sind, haftet das Kreditinstitut weder für die Ausgabe der Stücke seitens der Aktiengesellschaft noch für die Möglichkeit einer Ausübung der Aktionärsrechte vor Ausgabe der Aktien.

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