XXXXXXXXXXX DES ENTGELTES BEI ARBEITSVERHINDERUNG. 1. Bei angezeigtem und nachträglich nachgewiesenem Eintritt nachstehender Familienangelegenheiten be- steht gemäß § 8 (3) AngG Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes z.B. in folgenden Fällen:
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XXXXXXXXXXX DES ENTGELTES BEI ARBEITSVERHINDERUNG. 1. Bei angezeigtem und nachträglich nachgewiesenem nachgewiese- nem Eintritt nachstehender Familienangelegenheiten be- steht besteht gemäß § 8 Abs (3) AngG Anspruch auf Fortzahlung Fort- zahlung des Entgeltes z.B. zB in folgenden Fällen:
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