Xxxxxxxxxxx Interessenkonflikte Musterklauseln

Xxxxxxxxxxx Interessenkonflikte. An dem Angebot sind Xxxx Xxxxx Xxxxxxxx und Xxxx Xxxx Xxxxxxxx als Geschäftsführer der Emittentin beteiligt. Die an dem Angebot beteiligten Personen haben kein wesentliches eigenes Interesse an dem Angebot. Die Emittentin hat die EQUINET zur Unterstützung bei der Emission, u.a. als Lead Manager beauftragt, ohne dass dabei eine Übernahmeverpflich- tung eingegangen wurde. Die EQUINET hat daher ein geschäftliches Interesse an der Durchführung des Angebots, da die Höhe der Vergütung u.a. von der Höhe des erzielten Emissionserlöses abhängt. Die EQUINET kann Selling Agents beauftragen, die bei Beauft- ragung wiederum ein geschäftliches Interesse an der Durchführung des Angebots haben. Xxxx Xxxx Xxxxxxxx ist maßgeblich an Gesellschaften der IMMOVATION Unterneh- mensgruppe beteiligt. Er hält neben seiner Geschäftsführertätigkeit bei der Emittentin 100% der Aktien an der IMMOVATION Immobilien Handels AG, deren 100%ige Toch- tergesellschaft die Emittentin ist und ist Vorstand der IMMOVATION Immobilien Han- dels AG sowie bei der IMMOVATION Wohnungsbaugenossenschaft e.G. Zudem ist er geschäftsführender Gesellschafter bei der Adamietz & Bergmann Immobilien GbR. Darü- ber hinaus ist Xxxx Xxxxxxxx Geschäftsführer bei der ex-ante Beratungsgesellschaft in Liegenschaften mbH, IMMOVATION Zweite Projekt GmbH, iCapital GmbH, IMMOVATION Fond-Geschäftsführungs-GmbH und Global Conzept GmbH. Xxxx Xxxx Xxxxxxxx ist auch geschäftsführender Kommanditist bei der IMMOVATION Immobilien Handels AG & Co. 1. KG sowie 2. KG. Zwischen der Emittentin und der IMMOVATION Immobilien Handels AG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag, so dass es zu Interessens- konflikten kommen kann. Zwischen den Gesellschaften der IMMOVATION Unterneh- mensgruppe bestehen Leistungsbeziehungen wie unter Ziffer 6.6 dargestellt. Die Leis- tungsbeziehungen in der IMMOVATION Unternehmensgruppe sind u.a. die Erbringung von Immobilien-Makler- und Vermittlungsgeschäft, Projektbetreuung und –abwicklung, Konzeption, Planung, Baubetreuung und die Realisierung von Bauleistungen. Hausverwal- tung- und Facility Management. Tätigkeiten und Dienstleistungen im Sinne von § 34 c GewO (Makler-, Anlageberater-, Bauträger-, Baubetreuertätigkeiten), sowie Consulting und Vertriebskoordination. Auf Grund dieser Leistungsbeziehungen kann es zu Interessen- konflikten wie unter Dritten kommen, insbesondere bei der (wirtschaftlichen) Vertragsaus- gestaltung, Leistungserbringung- und Abrechnung und bzgl. möglicher Leistungsfristen. Es bestehe...
Xxxxxxxxxxx Interessenkonflikte. Der Vorstand Xxxxxxxxx Xxxxxxx hält 85,5 % des Stammkapitals der karanga GmbH, der Alleinaktionä- rin der Gesellschaft. Aufgrund dieser Konstellation können sich möglicherweise Interessenkonflikte bei ihm zwischen seinen Verpflichtungen als Organmitglied der Emittentin einerseits und seinen Interes- sen als Hauptgesellschafter der Alleinaktionärin andererseits ergeben. Beispielsweise könnte auf Sei- ten des Gesellschafters ein erhöhtes Interesse an der Ausschüttung (möglichst hoher) Gewinne be- stehen, während es im Interesse der Gesellschaft und ihrer Organe liegen könnte, Gewinne zu the- saurieren. Darüber hinaus bestehen keine weiteren potentiellen Interessenkonflikte zwischen den privaten Inte- ressen oder sonstigen Verpflichtungen der Organe und ihren Verpflichtungen gegenüber der Emitten- tin.
Xxxxxxxxxxx Interessenkonflikte. Mit den Organen der Emittentin oder den unmittelbaren und mittelbaren Gesellschaftern der Emittentin bestehen – bis auf die nachfolgend dargestellten Beziehungen – zum Datum dieses Prospekts keine Leistungsbeziehungen. Xxxxx Xxxxxx ist Geschäftsführer und Mitgesellschafter der Emittentin mit den Geschäftsanteilen mit der laufenden Nummer 2 bis 8 (entspricht insgesamt 74,91 % des Stammkapitals der Emittentin). Xxxx Xxxxxx ist Geschäftsführer und Mitgesellschafter der SoWiTec trading GmbH (dessen Anteil 5,00 % des Stammkapitals der SoWiTec trading GmbH ausmacht) und zugleich Geschäftsführer der Emittentin. Ferner sind alle Geschäftsführer der Emittentin zugleich Geschäftsführer weiterer Gesellschaften der SoWiTec-Gruppe. Durch die vorgenannten Leistungsbeziehungen könnten sich Interessenkonflikte zwischen den persönlichen Interessen einerseits und den und den Interessen der Emittentin oder der Anleihegläubiger andererseits ergeben. Darüber hinaus sind der Emittentin zum Datum dieses Prospekts keine potentiellen Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsführung zwischen ihren Verpflichtungen gegenüber der Emittentin und ihren privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen bekannt.

Related to Xxxxxxxxxxx Interessenkonflikte

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.