Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. Rechtzeitige Zahlung C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird in 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.
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Samples: KFZ Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung
Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. Rechtzeitige Zahlung
C.1.1 Zahlung Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag Versiche- rungsbeitrag wird in 14 Tagen 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben müssen diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen2 Wochen) zu zahlen.
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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. Rechtzeitige Zahlung
C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige einmali- ge Beitrag wird in 14 Tagen Tage nach Zugang des Versicherungsscheins Versicherungs- scheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.
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Samples: KFZ Versicherung, Kraftfahrtversicherung, KFZ Versicherung
Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. Rechtzeitige Zahlung
C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird in 14 Tagen zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. d.h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.
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Samples: KFZ Flottenvertrag, KFZ Flottenvertrag
Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. Rechtzeitige Zahlung
C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag Bei- trag wird in 14 Tagen zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. das heißt spätestens innerhalb in- nerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung
Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. Rechtzeitige Zahlung Nicht rechtzeitige Zahlung
C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird in 14 Tagen Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen. Sie sind zur Zahlung nur gegen Aushändigung des Versicherungsscheins ver- pflichtet, es sei denn, dass die Ausstellung eines Versicherungsscheins ausge- schlossen ist.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. Rechtzeitige Zahlung
C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird in 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechts. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Zugang des Versicherungsscheins, müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unver- züglich nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen. Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder den mit uns getroffenen Vereinbarungen ab, müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. Rechtzeitige Zahlung
C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird in 14 Tagen 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen die- sen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen2 Wochen) zu zahlen.
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Samples: KFZ Versicherung
Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. Rechtzeitige Zahlung
C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige ein- malige Beitrag wird in 14 Tagen zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Ver- sicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem im Ver- sicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.
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Samples: KFZ Versicherung
Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. Rechtzeitige Zahlung
C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird in 14 Tagen ist innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, insgesamt also vier Wochen, nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) Ihnen zu zahlen.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. Rechtzeitige Zahlung
C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird in 14 Tagen unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbe- ginn. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb in- nerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.
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Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. Rechtzeitige Zahlung
C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird in 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag Bei- trag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.
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Samples: Kraftfahrversicherung
Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. C.1.1 Rechtzeitige Zahlung
C.1.1 Zahlung Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird in 14 Tagen Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.. C.1.2 Nicht rechtzeitige Zahlung C.1.3 Rücktritt bei nicht rechtzeitiger Zahlung
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Samples: KFZ Versicherung
Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. Rechtzeitige Zahlung
C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird in 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen.
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Samples: KFZ Versicherung
Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. Rechtzeitige Zahlung
C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird in 14 Tagen zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. d.h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen. Sie sind zur Zahlung nur gegen Aushändigung des Versicherungsscheins verpflichtet, es sei denn, dass die Ausstellung eines Versicherungsscheins ausgeschlossen ist.
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Samples: KFZ Versicherung