Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: www.fotofairsicherung.de, www.haftpflichtkasse.de, www.kuenstler-fairsicherung.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich ist rechtzeitig, d. h. innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Aufforderung des Versicherers, zu zahlen, damit der Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt beginnt. Dies gilt unabhängig von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fälligdem Bestehen eines Widerrufrechts. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: www.continentale.info, Land Und Forstwirtschaft, makler.continentale.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang Abschluss des Versicherungsscheins Ver- sicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor dem Beginn des Versicherungs- schutzes. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: www.dr-walter.com, www.aiesec-student-insurance.com, www.dr-walter.com
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 (1) Fälligkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: www.sportbund-pfalz.de, www.hausundgrund.de, www.haus-und-grund-westfalen.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird - wenn nichts anderes vereinbart ist - unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Versiche- rungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
Appears in 3 contracts
Samples: www.heilwesen-fairsicherung.de, www.kuenstler-fairsicherung.de, pflegefamilien-fairsicherung.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 11.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag Bei- trag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: www.heilwesen-fairsicherung.de, www.kuenstler-fairsicherung.de, pflegefamilien-fairsicherung.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags Jahresbeitrages in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragsJahresbeitrages.
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Samples: yacht-pool.de, www.yacht-pool.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Versicherungs- scheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
Appears in 2 contracts
Samples: www.asspario.de, cdn.vergleichen-und-sparen.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 (1) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
Appears in 2 contracts
Samples: yacht-pool.de, www.yacht-pool.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: heilpraktiker-berufshaftpflichtversicherung.de, www.versicherung-online.net
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 15.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Versicherungsscheines fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags Jahresbeitrages in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragsJahresbeitrages.
Appears in 2 contracts
Samples: waldenburger.com, www.aim-makler.eu
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 15.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Versi- cherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: www.helberg.info
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 (1) Fälligkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Ver- sicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: www.mvk-versicherung.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Versicherungsscheines fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: www.tierversicherung-uelzener.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 15.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Versicherungs- scheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragsJahresbei- trags.
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Samples: cdn.vergleichen-und-sparen.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 11.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Versicherungs- scheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragsJahresbei- trags.
Appears in 1 contract
Samples: cdn.vergleichen-und-sparen.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 1. Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Versicherungsscheines fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: degenia.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Versiche- rungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.Jahresbei- trags
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Samples: service.comfortplan.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Versicherungsscheines fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags Jahresbeitrages in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragsJahresbeitrages.
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Samples: www.hava-kassel.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 11.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: odv-versicherungen.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Versi- cherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags Jahres- beitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: dielehrerberater.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Versicherungs- scheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragsJahresbei- trags.
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Samples: www.bwk-online.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 9.1. Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: Wohngebäudeantrag
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 15.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: www.offene-werkstaetten.org
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 9.1. Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Ver- sicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: www.wwk.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 17.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: www.gup-makler.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.. Alternative für die echte unterjährige Beitragszahlung:
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Samples: www.asspario.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: www.vbb.dbb.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Versi- cherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: content.beck.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 (1) Fälligkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung Zah- lung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: rsv-bedingungen.de