Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen. (»Un- verzüglich« heißt nicht unbedingt »sofort«, sondern »ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie eben möglich«.) Ist Zahlung des Jahresbei- trags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen. (»Un- verzüglichUnverzüglich« heißt nicht unbedingt »sofort«, sondern »ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie eben möglich«.) Ist Zahlung des Jahresbei- trags Jahresbeitrags in Raten vereinbartverein- bart, gilt als erster Beitrag die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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