Common use of Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag Clause in Contracts

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Abschluss des Vertrages fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein an- gegebenen Versicherungsbeginn. Ist Zahlung des Jahresbeitrages in Raten vereinbart, gilt als erster Bei- trag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrages.

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Samples: www.innofima.de, service.comfortplan.de, www.veranstalterhaftpflichtversicherung.org

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich sofort nach Abschluss des Vertrages Versicherungsvertrags fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein an- gegebenen beantrag- ten Versicherungsbeginn. Ist Zahlung des Jahresbeitrages Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Bei- trag Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragesJahresbeitrags.

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Samples: www.aim-makler.eu, www.xxv24.de

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 (1) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich – unabhängig vom Bestehen eines Widerrufsrechtes – unverzüg- lich nach Abschluss des Vertrages fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein an- gegebenen angegebenen Versicherungsbeginn. Ist Zahlung des Jahresbeitrages Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Bei- trag Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragesJahresbeitrags.

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Samples: www.frisbeesportverband.de

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 15.1 Der erste Versicherungsnehmer hat den ersten oder einmalige Beitrag wird einmaligen Beitrag, wenn nichts anderes bestimmt ist, unverzüglich nach Abschluss des Vertrages fälligzu zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein an- gegebenen Versicherungsbeginnfrü- hestens aber zum Tag des vereinbarten Versicherungsbeginns. Ist die Zahlung des Jahresbeitrages Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Bei- trag Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragesJahresbeitrags.

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Samples: makler.mannheimer.de

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste Versicherungsnehmer hat den ersten oder einmalige Beitrag wird einmaligen Beitrag, wenn nichts anderes bestimmt ist, unverzüglich nach Abschluss des Vertrages fälligzu zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein an- gegebenen Versicherungsbeginnfrühestens aber zum Tag des vereinbarten Versi- cherungsbeginns. Ist die Zahlung des Jahresbeitrages Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Bei- trag Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragesJahresbeitrags.

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Samples: makler.mannheimer.de

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Abschluss Zugang des Vertrages Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein an- gegebenen Versi- cherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Ist die Zahlung des Jahresbeitrages Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Bei- trag Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragesJahresbeitrags.

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Samples: www.debeka.de

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Abschluss des Vertrages fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein an- gegebenen angege- benen Versicherungsbeginn. Ist Zahlung des Jahresbeitrages in Raten vereinbart, gilt als erster Bei- trag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrages.

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Samples: www.medi-learn.de

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird (Einlösungsbeitrag) ist – unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts – unverzüglich nach Abschluss des Vertrages fälligVersicherungsvertrages zu zahlen, jedoch nicht vor dem mit dem Versicherungs- nehmer vereinbarten, im Versicherungsschein an- gegebenen Versicherungsbeginnangebenden Beginn der Versicherung. Ist die Zahlung des Jahresbeitrages Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Bei- trag Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragesJahresbei- trags.

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Samples: moat.schleswiger-ag.de

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Abschluss des Vertrages Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein an- gegebenen VersicherungsbeginnBeginn des Versicherungsschutzes. Ist die Zahlung des Jahresbeitrages Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Bei- trag Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragesJahresbeitrags.

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Samples: dema-makler.de

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Abschluss des Vertrages fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein an- gegebenen Versicherungsbeginn. Ist Zahlung des Jahresbeitrages Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Bei- trag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragesJahresbeitrags.

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Samples: www.wifo-marketingportal.com

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Abschluss des Vertrages Versiche- rungsvertrages fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein an- gegebenen VersicherungsbeginnBeginn des Versicherungsschutzes. Ist die Zahlung des Jahresbeitrages Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Bei- trag Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragesJahresbeitrags.

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Samples: www.dr-walter.com