Common use of Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag Clause in Contracts

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. (2) Leistungsfreiheit bei Nichtzahlung des Erstbeitrags Hat der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag bei Eintritt des Rechtsschutzfalls nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags macht der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam.

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Samples: Rechtsschutz Versicherung, Rechtsschutz Versicherung

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist Zahlung des Jahresbeitrags Jah- resbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag Bei- trag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. (2) Leistungsfreiheit bei Nichtzahlung Späterer Beginn des Erstbeitrags Hat Versicherungsschutzes Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag bei Eintritt des Rechtsschutzfalls nicht gezahltrechtzeitig, ist sondern zu ei- nem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtetVersiche- rungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, es sei denn, sofern der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags macht der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksamauf diese Rechtsfolge auf- merksam gemacht wurde. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nicht- zahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Conceptif Rechtsschutzversicherung, Conceptif Rechtsschutzversicherung

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. (1) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. (2) Leistungsfreiheit bei Nichtzahlung Späterer Beginn des Erstbeitrags Hat Versicherungsschutzes Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag bei Eintritt des Rechtsschutzfalls nicht gezahltrechtzeitig, ist sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtetVersicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, es sei denn, sofern der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags macht der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform Text- form oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksamauf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurde. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzah- lung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Charter Insurance Terms and Conditions, Charter Insurance Terms and Conditions

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Ver- sicherungsscheins fällig. Ist Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. (2) Leistungsfreiheit bei Nichtzahlung Späterer Beginn des Erstbeitrags Hat Versicherungsschutzes Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag bei Eintritt des Rechtsschutzfalls nicht gezahltrechtzeitig, ist sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtetVersicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, es sei denn, sofern der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags macht der Versicherer den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksamVersicherungs- schein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurde. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. (1) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird - wenn nichts anderes vereinbart ist - sofort nach Abschluss des Vertrages fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang Erhalt des Versicherungsscheins fälligund der Zah- lungsaufforderung erfolgt. Ist eine Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. (2) Leistungsfreiheit bei Nichtzahlung Späterer Beginn des Erstbeitrags Hat Versicherungsschutzes Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag bei Eintritt des Rechtsschutzfalls nicht gezahltrecht- zeitig, ist sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags macht der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksamVersicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt.

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Samples: Rechtsschutzversicherung

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist Zahlung des Jahresbeitrags Jah- resbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. (2) Leistungsfreiheit bei Nichtzahlung Späterer Beginn des Erstbeitrags Hat Versicherungsschutzes Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag bei Eintritt des Rechtsschutzfalls nicht gezahltrechtzeitig, ist sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtetVersiche- rungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, es sei dennwenn der Versiche- rungsnehmer nachweist, der Versicherungsnehmer hat dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags macht der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksamvertreten hat.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist Zahlung Zah- lung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. (2) Leistungsfreiheit bei Nichtzahlung Späterer Beginn des Erstbeitrags Hat Versicherungsschutzes Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag bei Eintritt des Rechtsschutzfalls nicht gezahltrechtzeitig, ist sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtetVersicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, es sei denn, sofern der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags macht der Versicherer den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksamauf diese Rechts- folge aufmerksam gemacht wurde. Das gilt nicht, wenn der Versi- cherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu ver- treten hat.

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Samples: Rechtsschutzversicherung