Common use of Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag Clause in Contracts

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. a) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – sofort nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsschei- nes fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheines, der Zahlungsaufforderung und aller sonstigen Vertragsunterlagen, sowie nach Ablauf der im Versicherungsschein genann- ten Fristen erfolgt. Ist Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. b) Späterer Beginn des Versicherungsschutzes Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungs- schutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsneh- mer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Reiter Unfall Versicherung, Versicherungsbedingungen

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. a(1) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – sofort nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang Abschluss des Versicherungsschei- nes Vertrages fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich sofort nach Erhalt des Versicherungsscheines, Versicherungsscheins und der Zahlungsaufforderung und aller sonstigen Vertragsunterlagen, sowie nach Ablauf der im Versicherungsschein genann- ten Fristen Zahlungsauf- forderung erfolgt. Ist eine Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. b(2) Späterer Beginn des Versicherungsschutzes Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungs- schutz erst ab diesem Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurde. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. a(1) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – sofort nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang Abschluss des Versicherungsschei- nes Vertrages fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheines, Versicherungsscheins und der Zahlungsaufforderung und aller sonstigen Vertragsunterlagen, sowie nach Ablauf der im Versicherungsschein genann- ten Fristen erfolgt. Ist eine Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. b(2) Späterer Beginn des Versicherungsschutzes Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern son- dern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz erst ab diesem ZeitpunktZeit- punkt. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. a(1) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist unabhängig vom Bestehen eines Widerrufsrechts sofort nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsschei- nes fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Erhalt Ab- schluss des VersicherungsscheinesVertrags fällig, der Zahlungsaufforderung und aller sonstigen Vertragsunterlagen, sowie nach Ablauf der jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein genann- ten Fristen erfolgtangegebenen Versicherungsbeginn. Ist Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. b(2) Späterer Beginn des Versicherungsschutzes Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren ZeitpunktZeit- punkt, beginnt der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerk- sam gemacht wurde. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten ver- treten hat.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. a(1) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – sofort nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang Abschluss des Versicherungsschei- nes Vertrages fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich sofort nach Erhalt des Versicherungsscheines, Versicherungsscheins und der Zahlungsaufforderung und aller sonstigen Vertragsunterlagen, sowie nach Ablauf der im Versicherungsschein genann- ten Fristen erfolgt. Ist eine Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. b(2) Späterer Beginn des Versicherungsschutzes Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurde. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Rechtsschutzversicherung

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. a(1) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – sofort nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang Abschluss des Versicherungsschei- nes Vertrages fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich sofort nach Erhalt des Versicherungsscheines, Versicherungsscheins und der Zahlungsaufforderung und aller sonstigen Vertragsunterlagen, sowie nach Ablauf der im Versicherungsschein genann- ten Fristen erfolgt. Ist eine Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. b(2) Späterer Beginn des Versicherungsschutzes Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern son- dern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungs- schutz Versicherungsschutz erst ab diesem ZeitpunktZeit- punkt. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

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Samples: Kraftfahrtversicherung Und Rechtsschutzversicherung