Common use of Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag Clause in Contracts

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. a) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – sofort nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsschei- nes fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheines, der Zahlungsaufforderung und aller sonstigen Vertragsunterlagen, sowie nach Ablauf der im Versicherungsschein genann- ten Fristen erfolgt. Ist Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.

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Samples: www.pferd-versichert.de, www.tierversicherungen-schewe.de

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. a(1) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – sofort nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang Abschluss des Versicherungsschei- nes Vertrages fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich sofort nach Erhalt des Versicherungsscheines, Versicherungsscheins und der Zahlungsaufforderung und aller sonstigen Vertragsunterlagen, sowie nach Ablauf der im Versicherungsschein genann- ten Fristen erfolgt. Ist eine Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.

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Samples: rsv-bedingungen.de, www.kazenmaier.de

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. a(1) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist unabhängig vom Bestehen eines Widerrufsrechts sofort nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsschei- nes fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Erhalt Ab- schluss des VersicherungsscheinesVertrags fällig, der Zahlungsaufforderung und aller sonstigen Vertragsunterlagen, sowie nach Ablauf der jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein genann- ten Fristen erfolgtangegebenen Versicherungsbeginn. Ist Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.

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Samples: www.esv-lokomotive-chemnitz.de, www.bwk-online.de

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. a(1) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird - wenn nichts anderes vereinbart ist - sofort nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang Abschluss des Versicherungsschei- nes Vertrages fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheines, Versicherungsscheins und der Zahlungsaufforderung und aller sonstigen Vertragsunterlagen, sowie nach Ablauf der im Versicherungsschein genann- ten Fristen Zah- lungsaufforderung erfolgt. Ist eine Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.

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Samples: rsv-bedingungen.de

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. a(1) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – sofort nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang Abschluss des Versicherungsschei- nes Vertrages fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheines, Versicherungsscheins und der Zahlungsaufforderung und aller sonstigen Vertragsunterlagen, sowie nach Ablauf der im Versicherungsschein genann- ten Fristen erfolgt. Ist eine Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.

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Samples: stuttgart.stadtmobil.de

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. a(1) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist unabhängig vom Bestehen eines Widerrufs sofort nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsschei- nes fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Erhalt Abschluss des VersicherungsscheinesVertrages fällig, der Zahlungsaufforderung und aller sonstigen Vertragsunterlagen, sowie nach Ablauf der jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein genann- ten Fristen erfolgtangegebenen Versiche- rungsbeginn. Ist Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.

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Samples: www.bernhard-reise.com

Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. a(1) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – sofort nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang Abschluss des Versicherungsschei- nes Vertrages fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich sofort nach Erhalt des Versicherungsscheines, Versicherungsscheins und der Zahlungsaufforderung und aller sonstigen Vertragsunterlagen, sowie nach Ablauf der im Versicherungsschein genann- ten Fristen Zahlungsauf- forderung erfolgt. Ist eine Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.

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Samples: www.emil-kl.de