Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist Zahlung des Jah- resbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Bei- trag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: www.conceptif.de, online-protokoll.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist Zahlung des Jah- resbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Bei- trag Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: rsv-bedingungen.de, www.hvs-online.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Versiche- rungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jah- resbeitrags Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Bei- trag Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragsJah- resbeitrags.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung, www.conceptif.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Versi- cherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jah- resbeitrags Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Bei- trag Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragsJah- resbeitrags.
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Samples: www.aktivas.de
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag. (1) Fälligkeit der Zahlung 14.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang Abschluss des Versicherungsscheins Versicherungsvertrages fällig, je- doch nicht vor dem Beginn des Versicherungsschutzes. Ist die Zahlung des Jah- resbeitrags Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Bei- trag Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragsJah- resbeitrags.
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Samples: www.sportbund-pfalz.de