Common use of Zahlung und Verzug Clause in Contracts

Zahlung und Verzug. 5.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Versorger in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Kunden, fällig. Befindet sich der Kunde gegenüber dem Versorger mit mindestens einer Zahlung in Verzug, kann der Versorger dem Kunden zum Ausgleich von Rechnungen auch eine kürzere Frist setzen als in Satz 1 bestimmt.

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Samples: www.inn-ergie.de, www.swro.de

Zahlung und Verzug. 5.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Versorger in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Kunden, fällig. Befindet sich der Kunde gegenüber dem Versorger mit mindestens einer Zahlung in Verzug, kann der Versorger dem Kunden zum Ausgleich von Rechnungen auch eine kürzere Frist setzen als in Satz 1 bestimmt.

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Samples: www.stadtwerke-bamberg.de

Zahlung und Verzug. 5.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Versorger in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen 2 Wo- chen nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Kunden, fälligfäl- lig. Befindet sich der Kunde gegenüber dem Versorger mit mindestens min- destens einer Zahlung in Verzug, kann der Versorger dem Kunden zum Ausgleich von Rechnungen auch eine kürzere Frist setzen als in Satz 1 bestimmt.

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Samples: www.ew-westenthanner.de

Zahlung und Verzug. 5.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Versorger in der Rechnung angegebenen angegebe- nen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Kunden, Kun- den fällig. Befindet sich der Kunde gegenüber dem Versorger mit mindestens einer Zahlung in Verzug, kann der Versorger dem Kunden während des Zeitraums des Verzuges zum Ausgleich von Rechnungen auch eine kürzere Frist setzen als in Satz 1 bestimmtsetzen.

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Samples: www.stadtwerke-forchheim.de

Zahlung und Verzug. 5.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Versorger in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Kunden, fällig. Befindet sich der Kunde gegenüber dem Versorger mit mindestens einer Zahlung in Verzug, kann der Versorger dem Kunden während des Zeitraums des Verzuges zum Ausgleich von Rechnungen auch eine kürzere Frist setzen als in Satz 1 bestimmtsetzen.

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Samples: www.stadtwerke-rastatt.de

Zahlung und Verzug. 5.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Versorger in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Kunden, Kunden fällig. Befindet sich der Kunde gegenüber dem Versorger mit mindestens einer Zahlung in Verzug, kann der Versorger dem Kunden während des Zeitraums des Verzuges zum Ausgleich von Rechnungen auch eine kürzere Frist setzen als in Satz 1 bestimmtsetzen.

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Samples: www.uez.de

Zahlung und Verzug. 5.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Versorger in der Rechnung angegebenen angege- benen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung Zahlungsaufforde- rung beim Kunden, fällig. Befindet sich der Kunde gegenüber dem Versorger mit mindestens mindes- tens einer Zahlung in Verzug, kann der Versorger dem Kunden während des Zeitraums des Verzuges zum Ausgleich von Rechnungen auch eine kürzere Frist setzen als in Satz 1 bestimmtsetzen.

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Samples: www.stadtwerke-bayreuth.de

Zahlung und Verzug. 5.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Versorger in der Rechnung angegebenen angege- benen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Kunden, Kunden fällig. Befindet sich der Kunde gegenüber dem Versorger mit mindestens einer Zahlung in Verzug, kann der Versorger dem Kunden während des Zeitraums des Verzuges zum Ausgleich von Rechnungen auch eine kürzere Frist setzen als in Satz 1 bestimmtsetzen.

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Samples: www.stadtwerke-bayreuth.de

Zahlung und Verzug. 5.1 5.1. Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Versorger in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Kunden, Kunden fällig. Befindet sich der Kunde gegenüber gegen- über dem Versorger mit mindestens einer Zahlung in Verzug, kann der Versorger dem Kunden während des Zeitraums des Verzuges zum Ausgleich von Rechnungen auch eine kürzere Frist setzen als in Satz 1 bestimmtsetzen.

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Samples: www.stromfix-kulmbach.de