Zahlung und Verzug. 5.1. Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Versorger in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Kunden, fällig. Befindet sich der Kunde ge- genüber dem Versorger mit mindestens einer Zahlung in Verzug, kann der Versorger dem Kunden während des Zeitraums des Verzuges zum Ausgleich von Rechnungen auch eine kürzere Frist als in Satz 1 setzen. Allgemeine Gaslieferbedingungen (AGB) der Stadtwerke Kulmbach 5.2. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen den Kunden gegenüber dem Versor- ger zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines offen- sichtlichen Fehlers besteht. Gleiches gilt, sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtli- xxxx Xxxxx mehr als doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum, der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung vom Messstellenbetreiber verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist. 5.3. Rechnungen und sonstige Zahlungsverpflichtungen hat der Kunde an den Versorger kostenfrei zu entrichten. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang beim Versorger. 5.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Versorger, wenn er den Kunden erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch dem Versorger entstehenden Kosten dem Kunden auch pauschal berechnen. 5.5. Der Kunde ist bei Verschulden verpflichtet, Bankkosten für ungedeckte Schecks (Rückscheck) und Rücklastschrif- ten, die dem Versorger entstehen, diesem zu erstatten. Darüber hinaus ist der Versorger berechtigt, seinen dies- bezüglichen Aufwand dem Kunden pauschal zu berechnen. 5.6. Gegen Ansprüche des Versorgers kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ge- genansprüchen aufgerechnet werden.
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Samples: Sondervertrag Gasfix, Sondervertrag Gasfix
Zahlung und Verzug. 5.1. Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Versorger in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Kunden, Kunden fällig. Befindet sich der Kunde ge- genüber gegen- über dem Versorger mit mindestens einer Zahlung in Verzug, kann der Versorger dem Kunden während des Zeitraums des Verzuges zum Ausgleich von Rechnungen auch eine kürzere Frist als in Satz 1 setzen. Allgemeine Gaslieferbedingungen (AGB) der Stadtwerke Kulmbach.
5.2. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen den Kunden gegenüber dem Versor- ger zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines offen- sichtlichen Fehlers besteht. Gleiches gilt, sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtli- xxxx Xxxxx mehr als doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum, der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung vom Messstellenbetreiber verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist.
5.3. Rechnungen und sonstige Zahlungsverpflichtungen hat der Kunde an den Versorger kostenfrei zu entrichten. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang beim Versorger.
5.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Versorger, wenn er den Kunden erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch dem Versorger entstehenden Kosten dem Kunden auch pauschal berechnen.
5.5. Der Kunde ist bei Verschulden verpflichtet, Bankkosten für ungedeckte Schecks (Rückscheck) und Rücklastschrif- ten, die dem Versorger entstehen, diesem zu erstatten. Darüber hinaus ist der Versorger berechtigt, seinen dies- bezüglichen Aufwand dem Kunden pauschal zu berechnen.
5.6. Gegen Ansprüche des Versorgers kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ge- genansprüchen aufgerechnet werden.
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Samples: Sondervertrag Stromfix
Zahlung und Verzug. 5.112.1 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierung in Teilschritten) umfassen, ist die BDS/IBORG berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung dem Kun- den/Auftraggeber Rechnung zu legen.
12.2 Die von der BDS/IBORG gelegten (Teil-)Rechnungen inklusive ausgewiesener Umsatzsteuer sind sofort bei Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei vom Kunden/Auftraggeber zu zahlen. Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Versorger in Das Fehlen ei- ner formellen Abnahme durch den Kunden/Auftraggeber hindert die Fälligkeit nicht.
12.3 Bei von der Rechnung angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Kunden, fällig. Befindet sich der Kunde ge- genüber dem Versorger mit mindestens einer Zahlung in Verzug, kann der Versorger dem Kunden während des Zeitraums des Verzuges zum Ausgleich von Rechnungen auch eine kürzere Frist als in Satz 1 setzen. Allgemeine Gaslieferbedingungen (AGB) der Stadtwerke Kulmbach
5.2. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen den Kunden gegenüber dem Versor- ger zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nurBDS/IBORG gewährten Teilzahlungsmöglichkeiten tritt Terminverlust dann ein, wenn zum Zeit- punkt des Eintritts der Fälligkeit einer Rate, diese auch nur teilweise unberechtigt aushaftet. Der gesamte aushaftende Betrag wird sofort zur Zahlung fällig, wobei bis dahin die ernsthafte Möglichkeit gezahlten Beträge zunächst auf Zin- sen, dann auf Kosten und schließlich auf Kapital zu widmen sind.
12.4 Im Falle eines offen- sichtlichen Fehlers besteht. Gleiches giltZahlungsverzugs ist die BDS/IBORG berechtigt, sofern dem Kunden/Auftraggeber marktübliche Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.
12.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden/Auftraggeber sind die BDS/IBORG berechtigt, sämtliche Vereinbarungen mit dem Auftraggeber oder auch nur einzelne davon mit sofortiger Wirkung außerordentlich aufzukündigen, wenn der in Kunde/Auftraggeber trotz Setzung einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtli- xxxx Xxxxx mehr als doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraumangemessenen Nachfrist, der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung vom Messstellenbetreiber verlangt die mindestens 8 (acht) Tage zu dauern hat, keine vollständige Zahlung leistet.
12.6 Der Zahlungsverzug des Kunden/Auftraggeber berechtigt die BDS /IBORG ihre eigenen Leistungen zu- rückzuhalten, wobei dieses Zurückhaltungsrecht alle mit dem Kunden/Auftraggeber abgeschlossenen Ver- träge (Vereinbarungen) betreffen und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt bloß auf den einzelnen Geschäftsfall beschränkt ist.
5.312.7 Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Liefer- bzw. Rechnungen und sonstige Zahlungsverpflichtungen hat Leistungserbringungszeit aus alleinigem Verschulden der Kunde an den Versorger kostenfrei zu entrichten. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlungserfüllung BDS/IBORG ist der Zahlungseingang beim Versorger.
5.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der VersorgerKunde/Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenem Brief, vom konkreten Geschäft zurückzutreten, wenn er den Kunden erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässtauch innerhalb der angemessenen Nachfrist, die dadurch dem Versorger entstehenden Kosten dem Kunden auch pauschal berechnen.
5.5. Der Kunde ist bei Verschulden verpflichtet, Bankkosten für ungedeckte Schecks zumindest 30 (Rückscheckdreißig) und Rücklastschrif- tenTage betragen muss, die dem Versorger entstehenvereinbarte Leistung, diesem zu erstatten. Darüber hinaus ist der Versorger berechtigt, seinen dies- bezüglichen Aufwand dem Kunden pauschal zu berechnenLieferung oder Fertigstellung in wesentlichen Teilen ohne sein Verschulden oder ohne Verschulden seiner Leute (§ 1111 ABGB) nicht erbracht wird.
5.6. Gegen Ansprüche des Versorgers kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ge- genansprüchen aufgerechnet werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung und Verzug. 5.1. 9.1 Rechnungen und Abschläge Abschlagsforderungen werden jeweils zu dem vom Versorger in auf der Rechnung angegebenen Zeitpunktdurch den Netz- betreiber benannten Fälligkeitstermin fällig, frühestens jedoch 2 zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim KundenRechnung, fällig. Befindet sich der Kunde ge- genüber dem Versorger mit mindestens einer Zahlung in Verzug, kann der Versorger dem Kunden während des Zeitraums des Verzuges zum Ausgleich von Rechnungen auch eine kürzere Frist als in Satz 1 setzen. Allgemeine Gaslieferbedingungen (AGB) der Stadtwerke Kulmbachund sind ohne Abzug zu zahlen.
5.2. Einwände 9.2 Einwendungen gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen den Kunden gegenüber dem Versor- ger zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines offen- sichtlichen Fehlers besteht. Gleiches gilt, sofern der in Richtigkeit einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtli- xxxx Xxxxx mehr als doppelt so hoch ist wie sind nur bei offensichtlichen Fehlern inner- halb von 10 Werktagen nach Zugang der vergleichbare Verbrauch Rechnung oder im vorherigen AbrechnungszeitraumFall der nachträglichen Feststellung der Unrichtigkeit der Rechnung binnen drei Jahren zulässig, der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung vom Messstellenbetreiber verlangt falls diese Feststellung ohne Verschul- den des Stromlieferanten nicht früher getroffen werden konnte. Die Verpflichtung zur vollständigen und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt istfristgerechten Zahlung bleibt unberührt.
5.3. Rechnungen und sonstige Zahlungsverpflichtungen hat der Kunde an den Versorger kostenfrei zu entrichten. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang beim Versorger.
5.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Versorger, wenn er den Kunden erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch dem Versorger entstehenden Kosten dem Kunden auch pauschal berechnen.
5.5. Der Kunde ist bei Verschulden verpflichtet, Bankkosten für ungedeckte Schecks (Rückscheck) und Rücklastschrif- ten, die dem Versorger entstehen, diesem zu erstatten. Darüber hinaus ist der Versorger berechtigt, seinen dies- bezüglichen Aufwand dem Kunden pauschal zu berechnen.
5.6. 9.3 Gegen Ansprüche des Versorgers der Vertragspartner kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ge- genansprüchen Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
9.4 Bei Überschreitung des Fälligkeitstermins kommt der Stromlieferant ohne weitere Mahnung in Zah- lungsverzug. Der Stromlieferant hat dem Netzbetreiber Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
9.5 Werden Entgelte vom Stromlieferanten nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, mahnt der Netzbetreiber mit einer Zahlungserinnerung (erste Mahnung), bei weiterem Zahlungsverzug mit weiterer Mah- nung. Ziffer 9.4 bleibt von Satz 1 unberührt. Der Netzbetreiber kann bereits mit Mahnung eine an- gemessene Vorauszahlung verlangen.
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Samples: Händlerrahmenvertrag
Zahlung und Verzug. 5.16.1 Die Preise werden in EURO angegeben. Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Versorger Alle Preisangaben verstehen sich im Zweifel netto ohne Umsatzsteuer (derzeit 20%).
6.2 Alleine der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis ist für den AUFTRAGNEHMER maßgeblich. Hinzu kommen etwaige Versand- und Verpackungskosten sowie Zoll- oder sonstige Abgaben, die vom AUFTRAGGEBER zu tragen sind. Sämtliche Preise verstehen sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ohne Nebenspesen, Kosten für Verpackung, Versand, Zoll und sonstige Leistungen.
6.3 Der AUFTRAGGEBER ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zeitpunktangeführten Frist zu begleichen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
6.4 Ist der AUFTRAGGEBER seiner Zahlungsverpflichtung nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht nachgekommen, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Kunden, fällig. Befindet so behält sich der Kunde ge- genüber AUFTRAGNEHMER einerseits das Recht vor, daraus entstehende vorprozessuale Kosten, Mahn- und Bearbeitungsgebühren, Kosten eines Inkassobüros, Rechtsanwaltskosten, dem Versorger AUFTRAGGEBER in Rechnung zu stellen. An Mahnkosten werden pauschal EUR 40,00 pro Mahnung in Rechnung gestellt.
6.5 Gerät der AUFTRAGGEBER mit mindestens einer der Zahlung in Verzug, so ist der AUFTRAGNEHMER berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich vorgeschriebener Höhe geltend zu machen. Das Recht, allenfalls weitergehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
6.6 Ist der AUFTRAGGEBER mit seinen Leistungen in Verzug (insb Zahlungs- oder Annahmeverzug), gehen alle daraus resultierenden Kosten zu Lasten des AUFTRAGGEBERS. Der AUFTRAGNEHMER ist in diesem Fall zudem berechtigt, solange keine weiteren Leistungen an den AUFTRAGGEBER zu erbringen, solange dieser in Verzug ist; der Verzug ist verschuldensunabhängig. Der AUFTRAGGEBER kann der Versorger dem Kunden während des Zeitraums des Verzuges zum Ausgleich von Rechnungen auch eine kürzere Frist als in Satz 1 setzendaraus keinerlei Ansprüche (insb wegen erlittener Nachteile) geltend machen. Allgemeine Gaslieferbedingungen (AGB) der Stadtwerke Kulmbach
5.2. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen den Kunden gegenüber dem Versor- ger zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines offen- sichtlichen Fehlers besteht. Gleiches gilt, sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtli- xxxx Xxxxx mehr als doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Verbrauch Die gesetzlichen Rechte im vorherigen Abrechnungszeitraum, der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung vom Messstellenbetreiber verlangt Falle des Verzugs (insb Rücktritt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt istXxxxxxxxxxxxx) bleiben jedenfalls unberührt.
5.3. Rechnungen und sonstige Zahlungsverpflichtungen hat der Kunde an den Versorger kostenfrei zu entrichten. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang beim Versorger.
5.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Versorger, wenn er den Kunden erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch dem Versorger entstehenden Kosten dem Kunden auch pauschal berechnen.
5.5. Der Kunde ist bei Verschulden verpflichtet, Bankkosten für ungedeckte Schecks (Rückscheck) und Rücklastschrif- ten, die dem Versorger entstehen, diesem zu erstatten. Darüber hinaus ist der Versorger berechtigt, seinen dies- bezüglichen Aufwand dem Kunden pauschal zu berechnen.
5.6. Gegen Ansprüche des Versorgers kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ge- genansprüchen aufgerechnet werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung und Verzug. 5.113.1 Zahlungen auf Abschlags‐ und End‐Rechnungen haben spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf dem von mo’web genannten Konto zu erfolgen. Eine Zahlung gilt erst dann erbracht, wenn mo’web darüber endgültig verfügen kann.
13.2 Es gelten ausschließlich die auf den Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Versorger von mo’web aufgedruckten Zahlungs‐Bedingungen. Diese aufgedruckten Zahlungs- Bedingungen haben Vorrang vor Regelungen in diesen AGB. Zahlungen sind in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang vereinbarten Währung zu leisten. Das ist in der Zahlungsaufforderung beim Kunden, fällig. Befindet sich der Kunde ge- genüber dem Versorger Regel in EURO.
13.3 Wechsel‐ und Scheck‐Zahlungen sind nicht zulässig.
13.4 Eine Aufrechnung mit mindestens einer Zahlung in Verzug, kann der Versorger dem Kunden während des Zeitraums des Verzuges zum Ausgleich von Rechnungen auch eine kürzere Frist als in Satz 1 setzen. Allgemeine Gaslieferbedingungen (AGB) der Stadtwerke Kulmbach
5.2. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen den Kunden gegenüber dem Versor- ger zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nurGegen‐Forderungen ist nur dann zulässig, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines offen- sichtlichen Fehlers bestehtGegen‐Forderung unbestritten oder rechtskräftig tituliert ist. Gleiches giltEntsprechendes gilt für die Ausübung von Zurück‐Behaltungs‐Rechten.
13.5 Werden Zahlungsfristen nicht eingehalten, sofern werden sämtliche offenstehenden Forderungen des Kunden sofort fällig. In diesem Fall kann mo’web jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche bereits erbrachten Leistungen abrechnen. Entsprechendes gilt auch, wenn die Kreditwürdigkeit des Kunden sich nach Vertragsschluss nach bankenüblichen Kriterien negativ verändert. Der Nachweis, der in für die Kreditwürdigkeit maßgebenden Umstände gilt durch die aktuelle Auskunft einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtli- xxxx Xxxxx mehr angesehenen Auskunftei, einer Waren‐Kredit‐Versicherung wie z. X. XXXXX‐HERMES oder Bank als doppelt so hoch ist wie erbracht. Die Zahlungsansprüche und die Geltendmachung weitergehender Schadenersatz‐Ansprüche bleiben davon unberührt.
13.6 Abhängig von der vergleichbare Verbrauch jeweiligen aktuellen Bonität des Kunden steht es im vorherigen AbrechnungszeitraumErmessen von mo’web, der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung vom Messstellenbetreiber verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt istnur gegen Vorauskasse tätig zu werden oder den Auftrag zu stornieren.
5.3. Rechnungen 13.7 Für den Fall, dass eine Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach der ersten Mahnung geleistet wird, stehen mo’web pro Woche € 7,50 Mahngebühr und sonstige Zahlungsverpflichtungen hat der Kunde an den Versorger kostenfrei zu entrichten. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang beim VersorgerVerzugs‐Zinsen von mindestens 8,32 % zu.
5.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Versorger13.8 Werden Mahn‐ und Verzugs‐Kosten nicht oder verspätet gezahlt, wenn er den Kunden erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, so sind die dadurch dem Versorger entstehenden Kosten dem Kunden hierauf erfolgenden Mahnungen auch pauschal berechnenkostenpflichtig.
5.5. Der Kunde ist bei Verschulden verpflichtet, Bankkosten für ungedeckte Schecks (Rückscheck) und Rücklastschrif- ten, die dem Versorger entstehen, diesem zu erstatten. Darüber hinaus ist der Versorger berechtigt, seinen dies- bezüglichen Aufwand dem Kunden pauschal zu berechnen.
5.6. Gegen Ansprüche des Versorgers kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ge- genansprüchen aufgerechnet werden.
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Samples: General Terms and Conditions