Common use of Zahlung und Verzug Clause in Contracts

Zahlung und Verzug. 8.1. Rechnungen und Abschläge werden zu dem in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Kunden fällig. Befindet sich der Kunde gegenüber der Stadtwerke Stockach GmbH mit mindestens einer Zahlung in Verzug, kann die Stadtwerke Stockach GmbH dem Kunden während des Zeitraums des Verzuges zum Ausgleich von Rechnungen auch eine kürzere Frist als in Satz 1 setzen. 8.2. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen den Kunden gegenüber der Stadtwerke Stockach GmbH zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht. Gleiches gilt, sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum, der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung vom Messstellenbetreiber verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist. 8.3. Rechnungen und sonstige Zahlungsverpflichtungen hat der Kunde kostenfrei an die Stadtwerke Stockach GmbH zu entrichten. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Stockach GmbH. 8.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Stadtwerke Stockach GmbH, wenn sie den Kunden erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch der Stadtwerke Stockach GmbH entstehenden Kosten dem Kunden auch pauschal berechnen. 8.5. Der Kunde ist bei Verschulden verpflichtet, Bankkosten für ungedeckte Schecks (Rückscheck) und Rücklastschriften, die der Stadtwerke Stockach GmbH entstehen, dieser zu erstatten. Darüber hinaus ist die Stadtwerke Stockach GmbH berechtigt, ihren diesbezüglichen Aufwand dem Kunden pauschal zu berechnen. 8.6. Gegen Ansprüche der Stadtwerke Stockach GmbH kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.

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Samples: Supply Agreement, Gas Supply Agreement

Zahlung und Verzug. 8.1. Rechnungen und Abschläge werden zu dem in der Rechnung angegebenen ZeitpunktDer Kunde ermächtigt medo.check®, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Kunden fällig. Befindet sich der Kunde gegenüber der Stadtwerke Stockach GmbH mit mindestens einer Zahlung in Verzug, kann die Stadtwerke Stockach GmbH dem Kunden während des Zeitraums des Verzuges zum Ausgleich Zahlungen von Rechnungen auch eine kürzere Frist als in Satz 1 setzen. 8.2. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen den Kunden gegenüber der Stadtwerke Stockach GmbH zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht. Gleiches gilt, sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum, der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung vom Messstellenbetreiber verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist. 8.3. Rechnungen und sonstige Zahlungsverpflichtungen hat der Kunde kostenfrei an die Stadtwerke Stockach GmbH zu entrichten. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Stockach GmbH. 8.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Stadtwerke Stockach GmbH, wenn sie den Kunden erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch der Stadtwerke Stockach GmbH entstehenden Kosten dem Kunden auch pauschal berechnen. 8.5seinem Konto mittels Lastschriftenmandat über das Abbuchungsermächtigungsverfahren einzuziehen. Der Kunde ist bei Verschulden nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Die Mandats-Referenznummer des Kunden ist die Vertragsnummer. Soweit es zu Rückbuchungen kommt, d.h. eine SEPA- Lastschrift wird nicht eingelöst, ist medo.check® berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 10,00€ je Rückbuchung zu erhalten. Das Entgelt muss an den jeweils vereinbarten Fälligkeitszeitpunkten dem Konto gutgeschrieben sein. Bei Zahlungsverzug ist medo.check® berechtigt, für jede schriftliche Mahnung Mahnkosten von 10,00€ sowie die gesetzlichen Verzugszinsen oder anderen Verzugsschaden zu verlangen. Dieser ist höher oder niedriger als die gesetzlichen Verzugszinsen anzusetzen, wenn medo.check® einen größeren Schaden oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Solange eine vereinbarte Zahlung seitens des Kunden nicht erbracht wurde, ist medo.check® von der Verpflichtung zu irgendwelchen Leistungen frei. Aus einer hierdurch verursachten Verzögerung kann der Kunde keine Rechte herleiten. Vertragslaufzeit und Vertragsende: Der Vertrag wird fest für die vereinbarte Laufzeit geschlossen. Ein Kündigungsrecht ist ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Als wichtiger Grund ist insbesondere ein Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen oder wenn ein erheblicher Zahlungsrückstand seitens des Kunden vorliegt. Erheblich ist ein Zahlungsrückstand, wenn der Kunde die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren nicht innerhalb von 60 Tage nach Fälligkeit vollständig gezahlt hat. Im Falle der außerordentlichen Vertragskündigung ist der Kunde verpflichtet, Bankkosten als Schadenersatz die noch ausstehenden Lizenzgebühren für ungedeckte Schecks (Rückscheck) und Rücklastschriftendie Gesamtlaufzeit innerhalb von 10 Tagen nach Vertragskündigung zu zahlen. Bei Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen oder bei Zahlungsrückstand ist medo.check® berechtigt, die weitere Nutzung der Stadtwerke Stockach GmbH entstehenmedo.check® Software zu unterbinden. Fälligkeiten und Fristen: Termine und Fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform Die Fälligkeiten und Fristen verlängern sich angemessen, dieser zu erstattenwenn der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung verzögert oder eine etwaige sonstige Behinderung in seinen Einflussbereich fällt. Darüber hinaus Überschreitet medo.check® eine vertragliche oder andere schriftlich vereinbarte Frist, gerät medo.check® ohne weitere Mahnung in Verzug. Ansonsten setzt der Kunde medo.check® schriftlich eine angemessene Frist mit der Erklärung, die Annahme der Leistung nach Fristablauf abzulehnen. Erfolgt die Leistung dann nicht rechtzeitig, ist die Stadtwerke Stockach GmbH er berechtigt, ihren diesbezüglichen Aufwand dem Kunden pauschal zu berechnen. 8.6vom Vertrag zurückzutreten. Gegen Ansprüche Support, Wartung und Mitwirkungspflichten: Störungen und Anfragen wird medo.check® schnellstmöglich, innerhalb der Stadtwerke Stockach GmbH kann Reaktionszeit, bearbeiten. Solche können vom Kunden innerhalb der Servicezeit (9:00 Uhr bis 17:00 Uhr Montag – Xxxxxxx, Telefon: 00000-000000) telefonisch, per E-Mail oder Telefax bekannt gegeben werden. medo.check® erhält vom Kunden auf Anfrage alle erforderlichen Daten und Informationen, die zur Problemlösung notwendig sind. Der Support erfolgt nach dem folgendem Service Level Gewährleistung: medo.check® gewährleistet, dass die zur Verfügung gestellte medo.check® Software geeignet ist, den Vertragszweck zu erfüllen. Weiterhin gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsansprüche entfallen jedoch im Falle von Bedienungsfehlern oder auch wenn der Kunde die medo.check® Software in ihren wesentlichen Bestandteilen selbst oder durch Dritte verändert. In diesen Fällen besteht eine Gewährleistungspflicht nur mit unbestrittenen dann, wenn der Kunde nachweist, dass die technische Störung auch ohne die Veränderungen eingetreten wäre. Haftungsbeschränkungen: Der Kunde beachtet die hinterlegte Anwendungs-, und Bedienungsanleitung. Die zur Verfügung gestellte medo.check® Software dient lediglich der Unterstützung des Benutzers und ersetzt nicht dessen eigene fachlich qualifizierte Einschätzung. Daher liegt die Verantwortlichkeit für das Wohl seiner Kunden beim Kunden. medo.check® haftet nur für etwaige Schäden, die nachweislich auf softwareimmanenten Fehlern beruhen bis höchstens zu einem Betrag von insgesamt 250.000,00 Euro, wobei die Haftung bei Personenschäden auf 150.000,00 Euro, bei Sachschäden auf 50.000,00 Euro und bei Vermögensschäden auf 50.000,00 Euro beschränkt wird. medo.check® haftet nicht für Schäden, die auf fehlerhafte Informationen, Unterlagen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.Materialien sowie Bedienungsfehler von Anwendern des Kunden zurückgehen. medo.check® haftet nicht für ausgebliebene Leistungsergebnisse des Einsatzes der medo.check® Software, entgangenen Gewinnen, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden. medo.check® haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten. Der Kunde hat geeignete Maßnahmen zur Datensicherung selber zu treffen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen. Hinweis zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung und Verzug. (§ 17 StromGVV / GasGVV) 8.1. Rechnungen und Abschläge der SWN GmbH werden zwei Wochen nach Zugang fällig. Abschlagszahlungen werden zu dem in der Rechnung angegebenen vom Grundversorger nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt, jeweils am 10. Werktag des auf den Liefermonat folgenden Kalendermonats fällig, frühestens jedoch 2 je- doch zwei Wochen nach Zugang der erstmaligen Zahlungsaufforderung beim Kunden fällig. Befindet sich der Kunde gegenüber der Stadtwerke Stockach GmbH mit mindestens einer Zahlung in Verzug, kann die Stadtwerke Stockach GmbH dem Kunden während des Zeitraums des Verzuges zum Ausgleich von Rechnungen auch eine kürzere Frist als in Satz 1 setzen(z. B. Abschlagsplan). 8.2. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen den Kunden gegenüber der Stadtwerke Stockach GmbH zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht. Gleiches gilt, sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum, der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung vom Messstellenbetreiber verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist. 8.3. Rechnungen und sonstige Zahlungsverpflichtungen hat der Kunde kostenfrei an die Stadtwerke Stockach GmbH zu entrichten. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang bei der Stadtwerke Stockach GmbH. 8.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Stadtwerke Stockach SWN GmbH, wenn sie den Kunden erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen einzie- hen lässt, die dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß Preisblatt (Anlage 1) berechnen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungs- grundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nach- vollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Stadtwerke Stockach GmbH entstehenden Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten dem Kunden auch pauschal berechnenseien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale. 8.58.3. Der Kunde ist bei Verschulden verpflichtet, hat anfallende Bankkosten für ungedeckte Schecks (RückscheckRück- schecks) und RücklastschriftenRücklastschriften an die SWN GmbH zu erstatten, es sei denn, der Kunde hat die Umstände, die der Stadtwerke Stockach GmbH entstehenzur Entstehung dieser Kosten geführt haben, dieser nicht zu erstatten. Darüber hinaus ist die Stadtwerke Stockach GmbH berechtigt, ihren diesbezüglichen Aufwand dem Kunden pauschal zu berechnenvertreten. 8.6. Gegen Ansprüche der Stadtwerke Stockach GmbH kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.

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Samples: Ergänzende Bedingungen