Zahlung von Retrozessionen und Rabatten. Die Fondsleitung und deren Beauftragte bezahlen keine Retrozessionen an Dritte zur Entschä- digung der Vertriebstätigkeit von Fondsanteilen in der Schweiz oder von der Schweiz aus. Die Fondsleitung und deren Beauftragte bezahlen in Bezug auf die Vertriebstätigkeit in der Schweiz oder von der Schweiz aus keine Rabatte um die auf den Anleger entfallenden, dem Fonds belasteten Gebühren und Kosten zu reduzieren.
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Samples: Fondsvertrag, Fondsvertrag, Fondsvertrag
Zahlung von Retrozessionen und Rabatten. Die Fondsleitung und deren Beauftragte bezahlen keine Retrozessionen an Dritte zur Entschä- digung Entschädi- gung der Vertriebstätigkeit von Fondsanteilen in der Schweiz oder von der Schweiz aus. Die Fondsleitung und deren Beauftragte bezahlen in Bezug auf die im Zusammenhang mit der Vertriebstätigkeit in der Schweiz oder von der Schweiz aus keine Rabatte um die auf den Anleger entfallenden, dem Fonds belasteten Gebühren und Kosten zu reduzieren.
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Samples: Umbrella Fund Agreement, Umbrella Fund Agreement, Umbrella Fund Agreement
Zahlung von Retrozessionen und Rabatten. Die Fondsleitung und Der Anlagefonds bzw. die Verwaltungsgesellschaft sowie deren Beauftragte bezahlen keine Retrozessionen an Dritte zur Entschä- digung als Entschädigung der Vertriebstätigkeit von Fondsanteilen in der Schweiz oder von der Schweiz aus. Die Fondsleitung und Der Anlagefonds bzw. die Verwaltungsgesellschaft sowie deren Beauftragte Beauftrage bezahlen im Vertrieb in Bezug auf die Vertriebstätigkeit in der Schweiz oder von der Schweiz aus keine Rabatte Rabatte, um die auf den Anleger entfallenden, dem Fonds belasteten Gebühren und Kosten zu reduzieren.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Zahlung von Retrozessionen und Rabatten. Die Fondsleitung und Der Anlagefonds bzw. die Verwaltungsgesellschaft sowie deren Beauftragte bezahlen keine Retrozessionen an Dritte zur Entschä- digung als Entschädigung der Vertriebstätigkeit von Fondsanteilen in der Schweiz oder von der Schweiz aus. Die Fondsleitung und Der Anlagefonds bzw. die Verwaltungsgesellschaft sowie deren Beauftragte Beauftrage bezahlen im Vertrieb in Bezug auf die Vertriebstätigkeit in der Schweiz oder von der Schweiz aus keine Rabatte Rabatte, um die auf den Anleger entfallenden, dem Fonds belasteten Gebühren und Kosten zu reduzierenredu- zieren.
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Samples: Treuhandvertrag
Zahlung von Retrozessionen und Rabatten. Die Fondsleitung und deren Beauftragte bezahlen keine Retrozessionen an Dritte zur Entschä- digung Entschädigung der Vertriebstätigkeit Ver- triebstätigkeit von Fondsanteilen in der Schweiz oder von der Schweiz aus. Die Fondsleitung und deren Beauftragte bezahlen in Bezug auf die Vertriebstätigkeit im Vertrieb in der Schweiz oder von der Schweiz aus keine Rabatte um die auf die Anlegerin bzw. den Anleger entfallenden, dem Umbrella-Fonds bzw. den Teilvermögen belasteten Gebühren und Kosten zu reduzieren.
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Samples: Umbrella Fund Agreement
Zahlung von Retrozessionen und Rabatten. Die Fondsleitung und deren Beauftragte bezahlen zahlen keine Retrozessionen an Dritte zur Entschä- digung der Vertriebstätigkeit von Fondsanteilen in der Schweiz oder von der Schweiz aus. Die Fondsleitung und deren Beauftragte bezahlen in Bezug auf die Vertriebstätigkeit Beauftragten zahlen im Vertrieb in der Schweiz oder von der Schweiz aus keine Rabatte um die auf den Anleger entfallenden, dem Fonds Immobilienfonds belasteten Gebühren und Kosten zu reduzieren.
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Samples: Fondsvertrag
Zahlung von Retrozessionen und Rabatten. Die Fondsleitung und deren Beauftragte bezahlen keine Retrozessionen an Dritte zur Entschä- digung Entschädigung der Vertriebstätigkeit Vertrieb- stätigkeit von Fondsanteilen in der Schweiz oder von der Schweiz aus. Die Fondsleitung und deren Beauftragte bezahlen in Bezug auf die Vertriebstätigkeit im Vertrieb in der Schweiz oder von der Schweiz aus keine Rabatte Rabatte, um die auf den Anleger entfallenden, dem Fonds belasteten entfallenden Gebühren und Kosten zu reduzieren.
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Samples: Fondsvertrag
Zahlung von Retrozessionen und Rabatten. Die Fondsleitung und deren Beauftragte bezahlen keine Retrozessionen an Dritte zur Entschä- digung Ent- schädigung der Vertriebstätigkeit von Fondsanteilen in der Schweiz oder von der Schweiz aus. Die Fondsleitung und deren Beauftragte bezahlen in Bezug auf die Vertriebstätigkeit im Vertrieb in der Schweiz oder von der Schweiz aus keine Rabatte um die auf den Anleger entfallenden, dem Fonds belasteten Gebühren Ge- bühren und Kosten zu reduzieren.
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Samples: Fondsvertrag