Zahlung, Zahlungsverzug. 8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort fällig und ab Fälligkeit gem. § 288 II BGB mit 9 % über Basiszinssatz zu verzinsen. 8.2 Die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln erfolgt ausnahmslos erfüllungshalber unter Berechnung aller Scheck- bzw. Wechselnebenkosten. 8.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag vorbehaltslos verfügen können, im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. 8.4 Gerät unser Kunde in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, den Betrieb des Kunden zu betreten und die Ware herauszuholen; unser Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und das Wegschaffen der gelieferten Ware untersagen. 8.5 Unser Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 8.6 Der Lieferant hat das Recht, seine Forderungen gegen den Abnehmer an Dritte abzutreten. 8.7 Wir sind berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, wenn - nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit unseres Kunden gefährdet wird oder - wenn von uns außergewöhnliche Vorleistungen verlangt werden (z.B. Einkauf von Papier oder sonstiger Materialien). 8.8 Solange unser Kunde die Vorauszahlung nicht geleistet hat, sind wir berechtigt, die Weiterarbeit einzustellen, die Ware nicht auszuliefern und / oder gelieferte Ware zurückzuverlangen. 8.9 Ist der Abnehmer in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Abnehmer fällig gestellt werden. 8.10 Der Abnehmer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen. 8.11 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung, Zahlungsverzug. 8.1 8.1. Rechnungen von Alpha Productions sind nach Rechnungslegung prompt rein netto zur Zahlung fällig. Ein Abzug von Skonto ist unzulässig, es sei denn, ein Skonto wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
8.2. Soweit nichts anderes vereinbart istkeine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind, wird ein Drittel des Preises bei Leistungsbeginn, ein Drittel bei Abschluss der Arbeiten und der Rest mit Vorlage der Schlussrechnung zur Zahlung fällig.
8.3. Treten Verzögerungen in der Leistungsausführung ein, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort Alpha Productions berechtigt, über die bisher erbrachten Leistungen eine Teilrechnung zu legen und diese fällig und ab Fälligkeit gem. § 288 II BGB mit 9 % über Basiszinssatz zu verzinsenstellen.
8.2 Die Entgegennahme 8.4. Werden Alpha Productions nach Vertragsabschluß Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des KUNDEN oder über dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, ist Alpha Productions berechtigt, alle erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung der Arbeiten von Schecks oder Wechseln erfolgt ausnahmslos erfüllungshalber unter Berechnung aller Scheck- bzw. Wechselnebenkostender Stellung entsprechender Sicherheiten durch den KUNDEN abhängig zu machen, beziehungsweise vom Vertrag zurückzutreten.
8.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt8.5. Die Aufrechnung von Forderungen des KUNDEN mit solchen von Alpha Productions ist ausgeschlossen, wenn wir über den Betrag vorbehaltslos verfügen können, im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
8.4 Gerät unser Kunde in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, den Betrieb des Kunden zu betreten und die Ware herauszuholen; unser Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und das Wegschaffen der gelieferten Ware untersagen.
8.5 Unser Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
8.6 Der Lieferant hat das Recht, seine Forderungen gegen den Abnehmer an Dritte abzutreten.
8.7 Wir sind berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, wenn - nach Vertragsschluss erkennbar wirdes sei denn, dass die Erfüllung Fa. Alpha Productions . zahlungsunfähig geworden ist oder dass die Gegenforderungen des Zahlungsanspruchs durch KUNDEN im rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit aus dem Vertrag mit Alpha Productions stehen, gerichtlich festgestellt oder von Alpha Productions anerkannt worden sind.
8.6. Der KUNDE hat seine Zahlungspflicht erfüllt, wenn die mangelnde Leistungsfähigkeit unseres Kunden gefährdet wird Beträge bei Alpha Productions eingegangen oder - wenn endgültig einem von uns außergewöhnliche Vorleistungen verlangt werden (z.B. Einkauf der FA. Alpha Productions angegebenen Konto gutgeschrieben worden sind. Alpha Productions ist nicht verpflichtet, Xxxxxxx oder Wechsel anzunehmen.
8.7. Mitarbeiter von Papier FA.Alpha Productions 2009, insbesondere Außendienstmitarbeiter und Techniker, sind zum Inkasso nicht berechtigt.
8.8. Der KUNDE ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungs- oder sonstiger Materialien)Ansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
8.8 Solange unser Kunde die Vorauszahlung nicht geleistet hat8.9. Gerät der KUNDE in Zahlungsverzug, sind wir berechtigtist er, die Weiterarbeit einzustellenvorbehaltlich eines weitergehenden Verzugsschadens, die Ware nicht auszuliefern verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über Basiszins p. a. vom Tag der Fälligkeit an zu entrichten sowie alle Mahn- und / oder gelieferte Ware zurückzuverlangenInkassospesen zu ersetzen.
8.9 Ist der Abnehmer in 8.8. Bei Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können sind alle übrigen offen stehenden Forderungen gegen den Abnehmer fällig gestellt werdensofort fällig. Bei Zahlungsverzug und Zahlungseinstellung entfallen sämtliche Rabatte und Skonti etc.
8.10 Der Abnehmer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.
8.11 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
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Zahlung, Zahlungsverzug. 8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sowie veraus- lagte Kosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig.
2. Sind zwischen Verkäufer und Käufer Teilzahlungen verei nbart und ist der Rechnungsbetrag Käufer eine juristische Person oder ist der Kredit nach dem Inhalt des Vertrages für seine bereits ausgeübte g e- werbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit bestimmt, wird die gesamte Restschuld – ohne Abzug sofort fällig Rücksicht auf die Fällig- keit etwaiger Wechsel – einschließlich bis zum Fälligkeitstag aufgelaufener vereinbarter Zinsen fällig, wenn der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und ab Fälligkeit gemmit mindestens 10 % des Teilzahlungspre i- ses, bei einer Laufzeit des Kreditvertrages über drei Jahre mit 5 % des Teilzahlungspreises in Verzug ist. § 288 II BGB Die gesamte Res t- schuld wird ferner fällig, wenn der Käufer seine Zahlungen a ll- gemein einstellt oder wenn über sein Vermögen das Vergleichs – oder Insolvenzverfahren beantragt ist. Das gleiche gilt bei e i- ner natürlichen Person als Käufer, wenn der Kredit zur Au f- nahme einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit bestimmt ist und der Barzahlungspreis 50.000 Euro übersteigt. Statt die Restschuld zu verlangen, kann der Verkäufer – unbe- schadet seiner Rechte aus Abschnitt VI Ziffer 2 – dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen zur Zahlung des rückständigen Betrages setzen mit 9 % über Basiszinssatz der Erklärung, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nach- frist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leis- tung zu verzinsenverlangen; der Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlos- sen.
8.2 Die Entgegennahme 3. Eine zwischen Verkäufer und Käufer getroffene Vereinb arung von Teilzahlungen, die nicht unter Ziffer 2 fällt, kann der Ve r- käufer kündigen und Zahlung der Restschuld verlangen, wenn
a) der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tei l- zahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt und der rückständige Betrag mindestens 10 % des Teilzahlungspre i- ses, bei einer Laufzeit der Teilzahlungen von mehr als drei Jahren mindestens 5 % des Teilzahlungspreises beträgt, und
b) der Verkäufer dem Käufer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange. Verlangt der Verkäufer Zahlung der Restschuld, so vermi n- dert sich diese um die Zinsen und sonstigen laufzeitabhä n- gigen Kosten der Teilzahlungen, die bei staffelmäßiger B e- rechnung auf die Zeit nach Fälligkeit der Restschuld entfa l- len. Statt Zahlung der Restschuld zu verlangen, kann der Ve r- käufer im Falle des Absatzes a) – unbeschadet seiner Rech- te aus Abschnitt VI Ziffer 2 – dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen setzen mit der Erklärung, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Nachfrist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehne und von diesem z u- rücktrete. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Verkäufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurüc k- treten; der Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen.
4. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechseln erfolgt ausnahmslos erfüllungshalber und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber ang e- nommen unter Berechnung aller Scheck- bzw. WechselnebenkostenEinziehungs - und Diskontspe- sen.
8.3 Eine Zahlung gilt erst 5. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann als erfolgtaufrechnen, wenn wir die Gegenforderung des Käufers un- bestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurüc k- behaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
6. Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe werden gegenüber Ve r- brauchern mit 5 Prozentpunkten über den Betrag vorbehaltslos verfügen könnendem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgtübrigen mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank b e- rechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Scheck eingelöst wirdVerkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine niedrigere Belastung nachweist.
8.4 Gerät unser Kunde in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, den Betrieb des Kunden zu betreten und die Ware herauszuholen; unser Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und das Wegschaffen der gelieferten Ware untersagen.
8.5 Unser Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
8.6 Der Lieferant hat das Recht, seine Forderungen gegen den Abnehmer an Dritte abzutreten.
8.7 Wir sind berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, wenn - nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit unseres Kunden gefährdet wird oder - wenn von uns außergewöhnliche Vorleistungen verlangt werden (z.B. Einkauf von Papier oder sonstiger Materialien).
8.8 Solange unser Kunde die Vorauszahlung nicht geleistet hat, sind wir berechtigt, die Weiterarbeit einzustellen, die Ware nicht auszuliefern und / oder gelieferte Ware zurückzuverlangen.
8.9 Ist der Abnehmer in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Abnehmer fällig gestellt werden.
8.10 Der Abnehmer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.
8.11 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Kraftfahrzeugen
Zahlung, Zahlungsverzug. 8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes - spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige - und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung, ist Zug um Zug, in bar fällig. Der Fahrzeugbrief kann vorab angefordert, werden wenn die volle Kaufpreissumme auf dem Konto von BRS eingezahlt wurde oder eine schriftliche Bestätigung der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort fällig und ab Fälligkeit gem. § 288 II BGB mit 9 % über Basiszinssatz zu verzinsen.
8.2 Die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln erfolgt ausnahmslos erfüllungshalber unter Berechnung aller Scheck- bzw. Wechselnebenkosten.
8.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag vorbehaltslos verfügen können, im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
8.4 Gerät unser Kunde in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, den Betrieb Bank des Kunden zu betreten und die Ware herauszuholen; unser Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und das Wegschaffen der gelieferten Ware untersagen.
8.5 Unser Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
8.6 Der Lieferant hat das Recht, seine Forderungen gegen den Abnehmer an Dritte abzutreten.
8.7 Wir sind berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, wenn - nach Vertragsschluss erkennbar wirdKäufers vorliegt, dass die Überweisung auf das Konto von BRS unwiderruflich durchgeführt wurde. Nach Auftragsbestätigung ist, sofern kein Finanzierungsantrag ohne Anzahlung vereinbart wurde, eine Anzahlung von 15% des Kaufpreises oder der Zuzahlung an BRS zu leisten.
2. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel sofort zur Zahlung fällig, wenn
x. xxx Xxxxxx, der nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mindestens mit 2 aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät.
b. der Käufer, der als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt ist.
3. Schecks werden zur Zahlung nur angenommen, wenn deren Einlösung durch die bezogene Bank unwiderruflich schriftlich bestätigt wird. Bankbestätigter LZB-Scheck .
4. Gegen die Ansprüche von BRS kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt, ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Kommt der Käufer mit Zahlungen - bei Vereinbarungen von Teilzahlungen mit zwei aufeinanderfolgenden Raten - in Verzug, so kann BRS
5. unbeschadet seiner Rechte aus Abschnitt VI, Ziffer 2, dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs Vertrages durch die mangelnde Leistungsfähigkeit unseres Kunden gefährdet wird den Käufer ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist BRS berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder - wenn von uns außergewöhnliche Vorleistungen verlangt werden (z.B. Einkauf von Papier oder sonstiger Materialien)Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
8.8 Solange unser Kunde die Vorauszahlung nicht geleistet hat6. Verzugszinsen werden mit 5% p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Sie sind wir berechtigthöher oder niedriger anzusetzen, die Weiterarbeit einzustellen, die Ware nicht auszuliefern und / wenn BRS eine Belastung mit einem höherem Zinssatz oder gelieferte Ware zurückzuverlangender Käufer eine geringere Belastung nachweist.
8.9 Ist der Abnehmer in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Abnehmer fällig gestellt werden.
8.10 Der Abnehmer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.
8.11 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Fahrzeugen
Zahlung, Zahlungsverzug. 8.1 8.1. Rechnungen von B -Light Veranstaltungen sind nach Rechnungslegung prompt zur Zahlung fällig. Ein Abzug von Skonto ist unzulässig, es sei denn, ein Skonto wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
8.2. Soweit nichts anderes vereinbart istkeine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind, wird ein Drittel des Preises bei Leistungsbeginn, ein Drittel bei Abschluss der Arbeiten und der Rest mit Vorlage der Schlussrechnung zur Zahlung fällig.
8.3. Treten Verzögerungen in der Leistungsausführung ein, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort B -Light Veranstaltungen berechtigt, über die bisher erbrachten Leistungen eine Teilrechnung zu legen und diese fällig und ab Fälligkeit gem. § 288 II BGB mit 9 % über Basiszinssatz zu verzinsenstellen.
8.2 Die Entgegennahme 8.4. Werden B -Light Veranstaltungen nach Vertragsabschluß Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des KUNDEN oder über dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, ist B -Light Veranstaltungen berechtigt, alle erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung der Arbeiten von Schecks oder Wechseln erfolgt ausnahmslos erfüllungshalber unter Berechnung aller Scheck- bzw. Wechselnebenkostender Stellung entsprechender Sicherheiten durch den KUNDEN abhängig zu machen, beziehungsweise vom Vertrag zurückzutreten.
8.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt8.5. Die Aufrechnung von Forderungen des KUNDEN mit solchen von B -Light Veranstaltungen ist ausgeschlossen, wenn wir über den Betrag vorbehaltslos verfügen können, im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
8.4 Gerät unser Kunde in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, den Betrieb des Kunden zu betreten und die Ware herauszuholen; unser Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und das Wegschaffen der gelieferten Ware untersagen.
8.5 Unser Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
8.6 Der Lieferant hat das Recht, seine Forderungen gegen den Abnehmer an Dritte abzutreten.
8.7 Wir sind berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, wenn - nach Vertragsschluss erkennbar wirdes sei denn, dass die Erfüllung Fa. B -Light Veranstaltungen . zahlungsunfähig geworden ist oder dass die Gegenforderungen des Zahlungsanspruchs durch KUNDEN im rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit aus dem Vertrag mit B -Light Veranstaltungen stehen, gerichtlich festgestellt oder von B -Light Veranstaltungen anerkannt worden sind.
8.6. Der KUNDE hat seine Zahlungspflicht erfüllt, wenn die mangelnde Leistungsfähigkeit unseres Kunden gefährdet wird Beträge bei B - Light Veranstaltungen eingegangen oder - wenn endgültig einem von uns außergewöhnliche Vorleistungen verlangt werden (z.B. Einkauf der Fa. B -Light Veranstaltungen angegebenen Konto gutgeschrieben worden sind. B -Light Veranstaltungen ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel anzunehmen.
8.7. Mitarbeiter von Papier Fa. B -Light Veranstaltungen , insbesondere Außendienstmitarbeiter und Techniker, sind zum Inkasso nicht berechtigt.
8.8. Der KUNDE ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungs- oder sonstiger Materialien)Ansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
8.8 Solange unser Kunde die Vorauszahlung nicht geleistet hat8.9. Gerät der KUNDE in Zahlungsverzug, sind wir berechtigtist er, die Weiterarbeit einzustellenvorbehaltlich eines weitergehenden Verzugsschadens, die Ware nicht auszuliefern verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über Basiszins p. a. vom Tag der Fälligkeit an zu entrichten sowie alle Mahn- und / oder gelieferte Ware zurückzuverlangenInkassospesen zu ersetzen.
8.9 Ist der Abnehmer in 8.8. Bei Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können sind alle übrigen offen stehenden Forderungen gegen den Abnehmer fällig gestellt werdensofort fällig. Bei Zahlungsverzug und Zahlungseinstellung entfallen sämtliche Rabatte und Skonti etc.
8.10 Der Abnehmer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.
8.11 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
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Zahlung, Zahlungsverzug. 8.1 11.1 Rechnungen des Verkäufers sind 7 (sieben) Tage nach Rechnungslegung rein netto zur Zahlung fällig. Ein Abzug von Skonto ist unzulässig, es sei denn, ein Skonto wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
11.2 Soweit nichts anderes vereinbart istkeine anderen Vereinbarungen getroffen sind, wird ein Drittel des Preises bei Leistungsbeginn, ein Drittel bei Abschluß der Arbeiten und der Rest mit Vorlage der Schlußrechnung zur Zahlung fällig.
11.3 Treten Verzögerungen in der Leistungsausführung ein, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort Auftragnehmer berechtigt, über die bisher erbrachten Leistungen eine Teilrechnung zu legen und diese fällig und ab Fälligkeit gem. § 288 II BGB mit 9 % über Basiszinssatz zu verzinsenstellen.
8.2 11.4 Werden den Auftragnehmer nach Vertragsabschluß Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers oder über dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung der Arbeiten von der Stellung entsprechender Sicherheiten durch den Auftraggeber abhängig zu machen.
11.5 Die Entgegennahme Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers mit sochen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, daß der Auftragnehmer zahlungsunfähig geworden ist oder daß die Gegenforderungen des Auftragnehmers mit seiner Verbindlichkeit aus dem Auftrag im rechtlichen Zusammenhang stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden sind.
11.6 Der Käufer hat seine Zahlungspflicht erfüllt, wenn die Beträge beim Verkäufer eingegangen oder endgültig einem von ihm angegbenen Konto gutgeschrieben worden sind. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Xxxxxxx oder Wechsel anzunehmen. Bei der Hergabe von Schecks oder Wechseln erfolgt ausnahmslos erfüllungshalber unter Berechnung aller Scheck- bzw. WechselnebenkostenWechsel wird der Diskont nach dem jeweiligen Banksatz berechnet.
8.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt11.7 Mitarbeiter des Verkäufers, wenn wir über den Betrag vorbehaltslos verfügen können, im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wirdinsbesondere Aussendiestmitarbeiter sind zum Inkasso nicht berechtigt.
8.4 Gerät unser Kunde in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit 11.8 Der Käufer ist nicht ein, sind wir berechtigt, den Betrieb des Kunden zu betreten und die Ware herauszuholen; unser Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und das Wegschaffen der gelieferten Ware untersagenwegen Gewährleistungs- oder sonstiger Ansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
8.5 Unser Kunde 11.9 Gerät der Käufer in Zahlunsverzug, kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
8.6 Der Lieferant hat das Rechtder Verkäufer, seine Forderungen gegen den Abnehmer an Dritte abzutreten.
8.7 Wir sind berechtigtvorbehaltlich der eines weiteren Verzugsschadens, Vorauszahlung zu Verzugszinsen in Höhe von 5 (fünf) Prozent über dem jeweiligen Nationalbankdiskonsatz verlangen, wenn - nach Vertragsschluss erkennbar wirdes sei denn, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit unseres Kunden gefährdet wird der Käufer kann den Nachweis erbringen, daß ein geringerer oder - wenn von uns außergewöhnliche Vorleistungen verlangt werden (z.B. Einkauf von Papier oder sonstiger Materialien)überhaupt kein Verzugsschaden entstanden ist. 11.10Bei Zahlunsverzug, Scheck- und Wechselprotesten sind alle offenstehenden Forderungen sofort fällig. Auch später fällig werdende Wechsel sind sofort zu zahlen. Eventuell gewährte Stundungen sind dadurch auch hinfällig. Bei Zahlungsverzug und Zahlungseinstellung entfallen sämtliche Rabatte und Skonti etc.
8.8 Solange unser Kunde die Vorauszahlung nicht geleistet hat, sind wir berechtigt, die Weiterarbeit einzustellen, die Ware nicht auszuliefern und / oder gelieferte Ware zurückzuverlangen.
8.9 Ist der Abnehmer in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Abnehmer fällig gestellt werden.
8.10 Der Abnehmer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.
8.11 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
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Zahlung, Zahlungsverzug. 8.1 Soweit nichts anderes 6.1 Die Rechnungen sind zahlbar – wenn nicht an- ders vereinbart ist, – ohne Abzug innerhalb von 14 Ta- gen nach Rechnungsdatum.
6.2 Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort fällig und ab Fälligkeit gemVerkäufer berech- tigt, Fälligkeitszinsen nach §§ 352, 353 HGB zu erhe- ben. § 288 II BGB Bei Verzug des Käufers mit 9 % der Erfüllung von Forderungen ist der Verkäufer berechtigt, Verzugs- zinsen in Höhe von 8%-Punkten über Basiszinssatz dem Basiszins- satz zu verzinsenberechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
8.2 Die Entgegennahme von Schecks 6.3 Der Verkäufer ist berechtigt, fristlos vom Kauf- vertrag zurückzutreten, soweit der Käufer zahlungs- unfähig ist oder Wechseln erfolgt ausnahmslos erfüllungshalber unter Berechnung aller Scheck- bzwdas Insolvenzverfahren gegen ihn er- öffnet wurde. WechselnebenkostenSchadensersatzansprüche des Käufers sind – soweit sie nicht nach 7.3 und 7.4 zulässig sind – ausgeschlossen.
8.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt6.4 Zahlungen per Wechsel bedürfen der besonde- ren Vereinbarung.
6.5 Ist Teilzahlung vereinbart, wenn wir über den Betrag vorbehaltslos verfügen können, im Falle von Schecks gilt so wird die Zahlung erst als erfolgtgesamte Forderung fällig, wenn der Scheck eingelöst wirdKäufer mit einer vollen vereinbarten Rate in Zahlungsverzug gerät.
8.4 Gerät unser Kunde in 6.6 Zahlungsverzug berechtigt den Verkäufer, für noch auszuführende Teillieferungen die Zahlungsbe- dingungen zu ändern, Vorauszahlungen bzw. Sicher- heitsleistungen zu verlangen oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, den Betrieb des Kunden ohne Nachfristset- zung vom Vertrag zurückzutreten oder fristlos zu betreten und die Ware herauszuholen; unser Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und das Wegschaffen der gelieferten Ware untersagenkündigen.
8.5 Unser Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen 6.7 Für die Verjährung von Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
8.6 Der Lieferant hat das Recht, seine Forderungen gegen den Abnehmer an Dritte abzutreten.
8.7 Wir sind berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, wenn - nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit unseres Kunden gefährdet wird oder - wenn von uns außergewöhnliche Vorleistungen verlangt werden (z.B. Einkauf von Papier oder sonstiger Materialien).
8.8 Solange unser Kunde die Vorauszahlung nicht geleistet hat, sind wir berechtigtVerkäu- fers, die Weiterarbeit einzustellensich aus der Lieferung von Speise- oder Pflanzkartoffeln ergeben, treten die Ware nicht auszuliefern und / oder gelieferte Ware zurückzuverlangenRegelungen §§ 195 ff. BGB in Kraft.
8.9 Ist der Abnehmer in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Abnehmer fällig gestellt werden.
8.10 Der Abnehmer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.
8.11 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
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Samples: Sales Contracts
Zahlung, Zahlungsverzug. 8.1 Soweit 1. Sofern laut Angebot / Auftragsbestätigung oder Sondervereinbarung keine anderweitige Zahlungskondition vereinbart wurde, ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung, netto ohne jeden Abzug fällig. Bei Bezahlung der Rechnung im Wege der Banküberweisung oder vergleichbaren Zahlungsmethoden hat der Rechnungsbetrag innerhalb der 30 Tage am Konto der Stranzinger Gruppe einzulangen.
2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a., falls nichts anderes vereinbart istvereinbart, berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der die Stranzinger Gruppe berechtigt, gewährte Vergütungen (Rabatte, Vergünstigungen u.a.) zu widerrufen und dem Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort fällig zuzurechnen und ab Fälligkeit gem. § 288 II BGB mit 9 % über Basiszinssatz die ursprüngliche Rechnung zu verzinsenergänzen oder zu korrigieren.
8.2 Die Entgegennahme 3. Für Mahnschreiben gebührt der Stranzinger Gruppe gegenüber Unternehmern ein Pauschalersatz von EUR 10,00 je Mahnschreiben, und zwar ab der ersten Mahnung; Kosten anwaltlicher Mahnungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
4. Gerät der Vertragspartner gegenüber der Stranzinger Gruppe in Verzug oder wird seine schlechte Vermögenslage bekannt (insbesondere Exekutionen, Wechselprotest, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln erfolgt ausnahmslos erfüllungshalber unter Berechnung aller Scheck- bzw. Wechselnebenkostengelten als solche), so tritt bei allen Forderungen Fälligkeit und Terminverlust ein und wird der Vertragspartner für noch nicht ausgeführte Leistungen vorleistungspflichtig.
8.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt5. Im Übrigen steht es der Stranzinger Gruppe bei Zahlungsverzug des Vertragspartners frei, wenn wir über den Betrag vorbehaltslos verfügen könnenvom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen (vgl §§ 918, im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird920 ABGB) sowie das Rücktrittsrecht aus einem vereinbarten Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
8.4 Gerät unser Kunde in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, den Betrieb des Kunden zu betreten und die Ware herauszuholen; unser Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und das Wegschaffen der gelieferten Ware untersagen.
8.5 Unser Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
8.6 Der Lieferant hat das Recht, seine Forderungen gegen den Abnehmer an Dritte abzutreten.
8.7 Wir sind berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, wenn - nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit unseres Kunden gefährdet wird oder - wenn von uns außergewöhnliche Vorleistungen verlangt werden (z.B. Einkauf von Papier oder sonstiger Materialien).
8.8 Solange unser Kunde die Vorauszahlung nicht geleistet hat, sind wir berechtigt, die Weiterarbeit einzustellen, die Ware nicht auszuliefern und / oder gelieferte Ware zurückzuverlangen.
8.9 Ist der Abnehmer in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Abnehmer fällig gestellt werden.
8.10 Der Abnehmer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.
8.11 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
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