Zahlung, Zahlungsverzug. 3.1. Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto bar zu leisten. Bei Dienstleistungs- oder Reparaturaufträgen ist die Rechnung ohne Skonto sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Auslandsgeschäften und erstmaligen Lieferungen ist GEUDER berechtigt Vorauszahlung zu verlangen. 3.2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Ver- einbarung und zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Bei Zahlungsanweisungen gilt die Zahlung mit der Gutschrift des Betrages auf dem Konto von GEUDER als erfolgt, bei Schecks und Wechseln bei entsprechender Einlösung. 3.3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Ba- siszinssatz berechnet, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn GEUDER eine höhere oder der Kunde eine niedrigere Belastung nachweist. 3.4. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden auch alle weitergehenden Forderungen von GEUDER, unabhängig von der jeweiligen Fälligkeit, sofort zur Zahlung fällig. Des Weiteren ist GEUDER berechtigt, für noch nicht erbrachte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen. 3.5. GEUDER ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Xxxxxx Xxx- xxxxxx zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist GEUDER berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. 3.6. Gegen die Ansprüche von GEUDER kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit die sich gegenüber- stehenden Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung, Zahlungsverzug. 3.1. Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto bar zu leisten. Bei Dienstleistungs- oder Reparaturaufträgen ist die Rechnung ohne Skonto sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Auslandsgeschäften und erstmaligen Lieferungen IBISMED ist GEUDER berechtigt Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere bei Auslandsgeschäften und erstmaligen Lieferungen.
3.2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Ver- einbarung und zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Bei Zahlungsanweisungen gilt die Zahlung mit der Gutschrift des Betrages auf dem Konto von GEUDER IBISMED als erfolgt, bei Schecks und Wechseln bei entsprechender entspreche oder Einlösung.
3.3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Ba- siszinssatz Basiszinssatz berechnet, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn GEUDER IBISMED eine höhere oder der Kunde eine niedrigere Belastung nachweist.
3.4. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden auch alle weitergehenden ist IBISMED unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen von GEUDERgegen den Kunden sofort fällig zu stellen, unabhängig von der jeweiligen Fälligkeit, sofort zur Zahlung fälligsämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß Ziffer 9 ff. geltend zu machen. Des Weiteren ist GEUDER IBISMED berechtigt, für noch nicht erbrachte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen.
3.5. GEUDER IBISMED ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Xxxxxx Xxx- xxxxxx Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist GEUDER IBISMED berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
3.6. Gegen die Ansprüche von GEUDER IBISMED kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit die sich gegenüber- stehenden gegenüberstehenden Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung, Zahlungsverzug. 3.17.1 Der Käufer ist grundsätzlich sofort bei Übergabe oder Lieferung der Ware zur Zahlung der Rechnungs- beträge gemäß den jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preislisten verpflichtet. Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto bar zu leisten. Bei Dienstleistungs- oder Reparaturaufträgen ist die Rechnung ohne Skonto sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Auslandsgeschäften und erstmaligen Lieferungen ist GEUDER berechtigt Vorauszahlung zu verlangenAbweichende Tilgungsvereinba- rungen bleiben hiervon unberührt.
3.2. Zahlungsanweisungen7.2 Kommt der Käufer mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Ver- einbarung und zahlungshalber angenommen unter Berechnung so hat er – unbeschadet aller Einziehungs- und Diskontspesen. Bei Zahlungsanweisungen gilt die Zahlung mit der Gutschrift des Betrages auf dem Konto anderen Rechte von GEUDER als erfolgt, bei Schecks und Wechseln bei entsprechender Einlösung.
3.3. Bei Zahlungsverzug werden mobilcom-debitel – ab diesem Zeit- punkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunk- ten (wenn der Käufer Unternehmer ist, in Höhe von jährlich 8 % p.a. Prozentpunkten) über dem Ba- siszinssatz berechnet, jeweils zuzüglich Basiszinssatz der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn GEUDER eine höhere oder der Kunde eine niedrigere Belastung nachweistEuropäi- schen Zentralbank zu zahlen.
3.47.3 Haben die Vertragsparteien eine Ratenzahlung ver- einbart, richtet sich die mögliche Anzahlung, die Anzahl und Höhe der jeweiligen Raten sowie auch deren Fäl- ligkeit nach dem vereinbarten Ratenzahlungsplan, der dem Käufer bei Vertragsschluss, spätestens mit dem Begrüßungsschreiben ausgehändigt wird. Kommt der Kunde - 1 - Käufer mit einer der Zahlung von mindestens zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug, werden auch alle weitergehenden Forderungen Verzug und ist er von GEUDER, unabhängig von der jeweiligen Fälligkeit, sofort mobilcom- debitel fruchtlos zur Zahlung fällig. Des Weiteren ist GEUDER berechtigt, für noch nicht erbrachte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen.
3.5. GEUDER ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Xxxxxx Xxx- xxxxxx zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstandenrückständigen Betrages innerhalb einer 14-tägigen Frist aufgefordert worden, so ist GEUDER mobilcom-debitel berechtigt, das Vertragsverhältnis sofort zu kündigen und die Zahlung zunächst noch offen stehende Rest- schuld zu verlangen. mobilcom-debitel wird den Käufer auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnendiese Folge in der letzten Zahlungsaufforderung hinweisen.
3.6. Gegen 7.4 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, werden die Ansprüche von GEUDER kann Kaufverträge unter der Bedingung geschlos- sen, dass der Kunde nur dann aufrechnenmobilcom-debitel ein entsprechen- des SEPA-Mandat erteilt. Betrag und Belastungstermin werden dem Kunden mit einem Vorlauf von mindestens 5 Werktagen vor Abbuchung mitgeteilt. Sollten Kunde und Kontoinhaber nicht identisch sein, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machenverpflichtet, soweit die sich gegenüber- stehenden Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrührendiese Information an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
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Samples: Kunden Deckblatt
Zahlung, Zahlungsverzug. 3.1. Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto bar zu leisten. Bei Dienstleistungs- oder Reparaturaufträgen ist die Rechnung ohne Skonto sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Auslandsgeschäften und erstmaligen Lieferungen XXXXXXXXX ist GEUDER berechtigt Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere bei Auslandsgeschäften und erstmaligen Lieferungen.
3.2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Ver- einbarung und zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Bei Zahlungsanweisungen gilt die Zahlung mit der Gutschrift des Betrages auf dem Konto von GEUDER BISSINGER als erfolgt, bei Schecks und Wechseln bei entsprechender entspreche oder Einlösung.
3.3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Ba- siszinssatz Basiszinssatz berechnet, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn GEUDER BISSINGER eine höhere oder der Kunde eine niedrigere Belastung nachweist.
3.4. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden auch alle weitergehenden ist BISSINGER unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen von GEUDERgegen den Kunden sofort fällig zu stellen, unabhängig von der jeweiligen Fälligkeit, sofort zur Zahlung fälligsämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß Ziffer 9 ff. geltend zu machen. Des Weiteren ist GEUDER XXXXXXXXX berechtigt, für noch nicht erbrachte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen.
3.5. GEUDER XXXXXXXXX ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Xxxxxx Xxx- xxxxxx Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist GEUDER BISSINGER berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung Haupt- forderung anzurechnen.
3.6. Gegen die Ansprüche von GEUDER XXXXXXXXX kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger rechts- kräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit die sich gegenüber- stehenden gegenüberstehenden Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.
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Samples: General Terms and Conditions