Zahlung, Zahlungsverzug. 1. Zahlung hat unverzüglich innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen zu erfolgen. Unsere Preise verstehen sich ab Lieferwerk ausschließlich Transport, Versicherung und Mehrwertsteuer. Alle Steuern, Zölle und sonstige Abgaben gehen zu Lasten des Abnehmers. 2. Alle Lieferungen erfolgen zu unseren jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preisen. 3. Alle Zahlungen sind nur an uns und zwar an die in den Vertragsdokumenten bezeichnete Adresse oder Kontodaten zu leisten. Unsere Verkaufsberater, Reisende und Vertreter sind nur dann zur Annahme von Zahlungen ermächtigt, wenn sie im Besitz einer besonderen schriftlichen Vollmacht sind. 4. Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber an und zwar unter Ausschluss unserer Haftung für Rechtzeitigkeit und Ordnungsmäßigkeit von Vorlage und Protest, und nur dann, wenn diese rediskontfähig und ordnungsgemäß versteuert sind. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und der Wertstellung des Tages, an dem der Gegenwert verfügbar ist. Diskont,- Einzugs,- sowie sonstige Spesen und Auslagen inklusive Wechselstempelsteuer gehen zu Lasten des Abnehmers. 5. Zurückbehaltungsrechte des Abnehmers sind ausgeschlossen. Der Abnehmer ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderung von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. 6. Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. 7. Alle Forderungen, einschließlich derer, für die wir Wechsel hereingenommen haben, werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag oder diesen AVLB nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Konkursverfahren. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen. Im gegebenen Fall können wir ferner verlangen, dass bereits gelieferte Xxxx vom Abnehmer auf dessen Kosten an uns herausgegeben wird.
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Zahlung, Zahlungsverzug. 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen und Dienstleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. Reparaturgegenstandes - spätestens jedoch nach Zugang der Lieferanzeige - und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung, ist der vereinbarte Preis sofort in bar zur Zahlung hat unverzüglich innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen zu erfolgen. Unsere Preise verstehen sich ab Lieferwerk ausschließlich Transport, Versicherung und Mehrwertsteuer. Alle Steuern, Zölle und sonstige Abgaben gehen zu Lasten des Abnehmersfällig.
2. Alle Lieferungen erfolgen zu unseren jeweils am Tage Kommt der Lieferung gültigen PreisenKunde seinen Zahlungs- und Versicherungspflichten oder den Verpflichtungen aus unserem Eigentumsvorbehalt oder Sicherungseigentum nicht nach oder verletzt er seine Verpflichtungen aus dem Vorbehalts- oder Sicherungsmiteigentum, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder eine andere Maßnahme nach der Insolvenzverordnung, so wird unsere gesamte Restforderung fällig, auch falls Wechsel oder Schecks mit späterer Fälligkeit laufen sollten oder auch falls eine anderweitige Stundungsvereinbarung zwischen den Parteien getroffen worden sein sollte. Wird die gesamte Restforderung von dem Kunden nicht unverzüglich bezahlt, erlischt sein Gebrauchsrecht an dem Vorbehaltsgut.
3. Alle Zahlungen sind Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur an uns nach besonderer Vereinbarung und zwar an die in den Vertragsdokumenten bezeichnete Adresse oder Kontodaten zu leisten. Unsere Verkaufsberater, Reisende nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Vertreter sind nur dann zur Annahme von Zahlungen ermächtigt, wenn sie im Besitz einer besonderen schriftlichen Vollmacht sindDiskontspesen.
4. Wechsel nehmen Kommt der Käufer mit Zahlungen - bei Vereinbarungen von Teilzahlungen mit zwei aufeinanderfolgenden Raten - in Verzug, so kann der Verkäufer unbeschadet seiner Rechte aus Abschnitt VI, Ziffer 2, dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Treten wir nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber an und zwar unter Ausschluss unserer Haftung für Rechtzeitigkeit und Ordnungsmäßigkeit zurück, sind wir berechtigt, die von Vorlage und Protest, und nur dann, wenn diese rediskontfähig und ordnungsgemäß versteuert sind. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich uns gelieferte Xxxx auf Kosten des Eingangs und der Wertstellung des Tages, an dem der Gegenwert verfügbar ist. Diskont,- Einzugs,- sowie sonstige Spesen und Auslagen inklusive Wechselstempelsteuer gehen Kunden abholen zu Lasten des Abnehmerslassen.
5. Zurückbehaltungsrechte des Abnehmers sind ausgeschlossen. Der Abnehmer ist nur dann zur Aufrechnung berechtigtKunde erklärt sein Einverständnis dazu, wenn dass die Gegenforderung von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt istmit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände betreten und befahren können, auf dem sich die Ware befindet. Alternativ zu unseren Rücktrittsrechten können wir vom Kunden angemessene Sicherheit verlangen. Erhalten wir diese nicht, können wir die weitere Lieferung an den Kunden aussetzen.
6. Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigtMit der Ausübung dieser Rechte ist kein Verzicht auf weitere uns zustehender Rechte und Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 8-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnenauch aus Schadenersatz verbunden.
7. Alle ForderungenVerzugszinsen werden mit 5% Punkten über dem Basiszinssatz berechnet, einschließlich derer, für die wir Wechsel hereingenommen haben, werden sofort fälligjeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Abnehmer Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
8. Wenn eine berechtigte Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Kunden von ihm nur in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag oder diesen AVLB nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt einem Umfange zurückgehalten werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers in einem angemessenen Verhältnis zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Konkursverfahren. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen. Im gegebenen Fall können wir ferner verlangen, dass bereits gelieferte Xxxx vom Abnehmer auf dessen Kosten an uns herausgegeben wirdden auftretenden Mängeln stehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung, Zahlungsverzug. 1. 4.1 Die Zahlung des Kaufpreises für Lieferungen und für erbrachte Leistungen hat unverzüglich innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen Frist, spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung in bar oder durch Überweisung auf unser Konto zu erfolgen. Unsere Preise verstehen sich ab Lieferwerk ausschließlich Transport, Versicherung und Mehrwertsteuer. Alle Steuern, Zölle und sonstige Abgaben gehen zu Lasten des Abnehmersunabhängig vom Eingang der Ware.
24.2 Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Alle Lieferungen erfolgen zu unseren jeweils am Tage der Lieferung gültigen PreisenDie Ablehnung dieser Bezahlung bleibt uns ausdrücklich vorbehalten.
3. Alle 4.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen sind nur an uns und zwar an die in den Vertragsdokumenten bezeichnete Adresse oder Kontodaten zu leisten. Unsere Verkaufsberater, Reisende und Vertreter sind eine Aufrechnung steht dem Besteller nur dann zur Annahme von Zahlungen ermächtigtzu, wenn sie im Besitz einer besonderen schriftlichen Vollmacht seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
4. Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber an und zwar unter Ausschluss unserer Haftung für Rechtzeitigkeit und Ordnungsmäßigkeit von Vorlage und Protest, und nur dann, wenn diese rediskontfähig und ordnungsgemäß versteuert sind. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich 4.4 Bei Überschreitung des Eingangs und der Wertstellung des Tages, an dem der Gegenwert verfügbar ist. Diskont,- Einzugs,- sowie sonstige Spesen und Auslagen inklusive Wechselstempelsteuer gehen zu Lasten des Abnehmers.
5. Zurückbehaltungsrechte des Abnehmers sind ausgeschlossen. Der Abnehmer ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderung von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
6. Bei Zahlungsverzug Zahlungszieles sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigtberechtigt Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, Verzugszinsen mindestens aber in Höhe von 8-Prozentpunkten 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnender EZB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugs-schadens bleibt uns vorbehalten.
7. Alle Forderungen, einschließlich derer, für die wir Wechsel hereingenommen haben, werden sofort fällig, wenn 4.5 Nichteinhaltung der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag Zahlungsbedingungen oder diesen AVLB nicht einhält oder wenn nach Abschluss uns Umstände bekannt werdengewordene Umstände, die geeignet sindZweifel an der Zahlungsbereitschaft des Käufers entstehen lassen - z. B. ungünstige Auskünfte, Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, Eröffnung des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder der Insolvenz über das Vermögen des Bestellers, Wechselproteste, nicht bedingungsgemäße Zahlung aus anderen Abschlüssen und Lieferungen usw. berechtigen uns, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers sofortige Bezahlung all unserer Forderungen zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Konkursverfahrenverlangen. In diesen Fällen Wir sind wir berechtigt, dann auch berechtigt noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten Vorrauszahlung auszuführen. Im gegebenen Fall Wird diese nicht geleistet, sind wir berechtigt nach einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag wegen Nichterfüllung zurückzutreten. Wir können wir ferner außerdem die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers verlangen. Wir sind berechtigt, dass bereits in den genannten Fällen nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung den Betrieb des Bestellers zu betreten, die gelieferte Xxxx vom Abnehmer auf dessen Kosten Ware an uns herausgegeben wirdzu nehmen und sie durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf die offene Kaufpreisforderung abzüglich entstehender Kosten bestmöglich zu verwerten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung, Zahlungsverzug. 14.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unserer Rechnungen vom Rechnungsdatum ab innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zur Zahlung hat unverzüglich fällig. Rechnungen für Reparaturen, Monteurentsendungen und für Lieferungen generalüberholter Komponenten wie Ersatzkompressoren sind stets ohne Abzug innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen zu erfolgenvon 30 Tagen fällig.
4.2. Unsere Preise verstehen sich ab Lieferwerk ausschließlich TransportDer Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, Versicherung und Mehrwertsteuersoweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4.3. Alle SteuernSoweit wir Wechsel oder Schecks hereinnehmen, Zölle und werden diese nur erfüllungshalber angenommen. Die Wechsel müssen diskontfähig sein; Diskontspesen oder sonstige Abgaben Kosten gehen zu Lasten des AbnehmersKunden und sind innerhalb von 8 Tagen zu bezahlen. Bei Regulierung mittels Wechsel können wir die sofortige Bezahlung aller offenen Lieferforderungen verlangen, wenn in Rechnung gestellte Diskontspesen nicht innerhalb von 8 Tagen bezahlt sind, erhaltenen Wechsel von einer Bank nicht diskontiert, diskontierte Wechsel zurückbelastet werden oder ein Wechsel nicht eingelöst wird. Das gleiche gilt, wenn ein Scheck des Kunden nicht eingelöst oder der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit einer Rate in Zahlungsrückstand gerät.
24.4. Alle Lieferungen erfolgen Xxxxx beim Kunden nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in seiner Vermögenslage ein, kommt es zu unseren jeweils am Tage der Lieferung gültigen PreisenWechsel- und/ oder Scheckprotesten, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen/ Leistungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen.
34.5. Alle Zahlungen sind nur an uns und zwar an die Kommt der Kunde in den Vertragsdokumenten bezeichnete Adresse oder Kontodaten zu leisten. Unsere VerkaufsberaterZahlungsverzug, Reisende und Vertreter sind nur dann zur Annahme von Zahlungen ermächtigt, wenn sie im Besitz einer besonderen schriftlichen Vollmacht sind.
4. Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber an und zwar unter Ausschluss unserer Haftung für Rechtzeitigkeit und Ordnungsmäßigkeit von Vorlage und Protest, und nur dann, wenn diese rediskontfähig und ordnungsgemäß versteuert sind. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und der Wertstellung des Tages, an dem der Gegenwert verfügbar ist. Diskont,- Einzugs,- sowie sonstige Spesen und Auslagen inklusive Wechselstempelsteuer gehen zu Lasten des Abnehmers.
5. Zurückbehaltungsrechte des Abnehmers sind ausgeschlossen. Der Abnehmer ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderung von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
6. Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, ohne Nachweis Verzugszinsen in Höhe von 8-Prozentpunkten 8 % über dem Basiszinssatz p. a. zu berechnen.
7fordern. Alle ForderungenKönnen wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, einschließlich derer, für die wir Wechsel hereingenommen haben, werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag oder diesen AVLB nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Konkursverfahren. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführendiesen zu verlangen. Im gegebenen Fall können wir ferner verlangenDer Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass bereits gelieferte Xxxx vom Abnehmer auf dessen Kosten an uns herausgegeben wirdals Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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