Zahlung, Zahlungsverzug. 3.1. Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto bar zu leisten. Bei Dienstleistungs- oder Reparaturaufträgen ist die Rechnung ohne Skonto sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. IBISMED ist berechtigt Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere bei Auslandsgeschäften und erstmaligen Lieferungen. 3.2. Bei Zahlungsanweisungen gilt die Zahlung mit der Gutschrift des Betrages auf dem Konto von IBISMED als erfolgt, bei Schecks und Wechseln bei entspreche oder Einlösung. 3.3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn IBISMED eine höhere oder der Kunde eine niedrigere Belastung nachweist. 3.4. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist IBISMED unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß Ziffer 9 ff. geltend zu machen. Des Weiteren ist IBISMED berechtigt, für noch nicht erbrachte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen. 3.5. IBISMED ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist IBISMED berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. 3.6. Gegen die Ansprüche von IBISMED kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit die sich gegenüberstehenden Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung, Zahlungsverzug. 3.17.1 Der Käufer ist grundsätzlich sofort bei Übergabe oder Lieferung der Ware zur Zahlung der Rechnungs- beträge gemäß den jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preislisten verpflichtet. Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto bar zu leisten. Bei Dienstleistungs- oder Reparaturaufträgen ist die Rechnung ohne Skonto sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. IBISMED ist berechtigt Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere bei Auslandsgeschäften und erstmaligen LieferungenAbweichende Tilgungsvereinba- rungen bleiben hiervon unberührt.
3.2. Bei Zahlungsanweisungen gilt die Zahlung 7.2 Kommt der Käufer mit der Gutschrift des Betrages auf dem Konto seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller anderen Rechte von IBISMED als erfolgt, bei Schecks und Wechseln bei entspreche oder Einlösung.
3.3. Bei Zahlungsverzug werden mobilcom-debitel – ab diesem Zeit- punkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunk- ten (wenn der Käufer Unternehmer ist, in Höhe von jährlich 8 % p.a. Prozentpunkten) über dem Basiszinssatz berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn IBISMED eine höhere oder der Kunde eine niedrigere Belastung nachweistEuropäi- schen Zentralbank zu zahlen.
3.47.3 Haben die Vertragsparteien eine Ratenzahlung ver- einbart, richtet sich die mögliche Anzahlung, die Anzahl und Höhe der jeweiligen Raten sowie auch deren Fäl- ligkeit nach dem vereinbarten Ratenzahlungsplan, der dem Käufer bei Vertragsschluss, spätestens mit dem Begrüßungsschreiben ausgehändigt wird. Kommt der Kunde - 1 - Käufer mit der Zahlung von mindestens zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug und ist er von mobilcom- debitel fruchtlos zur Zahlung des rückständigen Betrages innerhalb einer Zahlung in Verzug, ist IBISMED unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß Ziffer 9 ff. geltend zu machen. Des Weiteren ist IBISMED berechtigt, für noch nicht erbrachte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen.
3.5. IBISMED ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden14-tägigen Frist aufgefordert worden, so ist IBISMED mobilcom-debitel berechtigt, das Vertragsverhältnis sofort zu kündigen und die Zahlung zunächst noch offen stehende Rest- schuld zu verlangen. mobilcom-debitel wird den Käufer auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnendiese Folge in der letzten Zahlungsaufforderung hinweisen.
3.6. Gegen 7.4 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, werden die Ansprüche von IBISMED kann Kaufverträge unter der Bedingung geschlos- sen, dass der Kunde nur dann aufrechnenmobilcom-debitel ein entsprechen- des SEPA-Mandat erteilt. Betrag und Belastungstermin werden dem Kunden mit einem Vorlauf von mindestens 5 Werktagen vor Abbuchung mitgeteilt. Sollten Kunde und Kontoinhaber nicht identisch sein, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machenverpflichtet, soweit die sich gegenüberstehenden Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrührendiese Information an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
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Samples: Kunden Deckblatt
Zahlung, Zahlungsverzug. 3.1. Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto bar zu leisten. Bei Dienstleistungs- oder Reparaturaufträgen ist die Rechnung ohne Skonto sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. IBISMED Bei Auslandsgeschäften und erstmaligen Lieferungen ist GEUDER berechtigt Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere bei Auslandsgeschäften und erstmaligen Lieferungen.
3.2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Ver- einbarung und zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Bei Zahlungsanweisungen gilt die Zahlung mit der Gutschrift des Betrages auf dem Konto von IBISMED GEUDER als erfolgt, bei Schecks und Wechseln bei entspreche oder entsprechender Einlösung.
3.3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz Ba- siszinssatz berechnet, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn IBISMED GEUDER eine höhere oder der Kunde eine niedrigere Belastung nachweist.
3.4. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist IBISMED unbeschadet weiterer Rechte berechtigtwerden auch alle weitergehenden Forderungen von GEUDER, sämtliche Forderungen gegen den Kunden unabhängig von der jeweiligen Fälligkeit, sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß Ziffer 9 ff. geltend zu machenzur Zahlung fällig. Des Weiteren ist IBISMED GEUDER berechtigt, für noch nicht erbrachte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen.
3.5. IBISMED GEUDER ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen Xxxxxx Xxx- xxxxxx zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist IBISMED GEUDER berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
3.6. Gegen die Ansprüche von IBISMED GEUDER kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit die sich gegenüberstehenden gegenüber- stehenden Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung, Zahlungsverzug. 3.1. Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto bar zu leisten. Bei Dienstleistungs- oder Reparaturaufträgen ist die Rechnung ohne Skonto sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. IBISMED XXXXXXXXX ist berechtigt Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere bei Auslandsgeschäften und erstmaligen Lieferungen.
3.2. Bei Zahlungsanweisungen gilt die Zahlung mit der Gutschrift des Betrages auf dem Konto von IBISMED BISSINGER als erfolgt, bei Schecks und Wechseln bei entspreche oder Einlösung.
3.3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn IBISMED BISSINGER eine höhere oder der Kunde eine niedrigere Belastung nachweist.
3.4. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist IBISMED BISSINGER unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß Ziffer 9 ff. geltend zu machen. Des Weiteren ist IBISMED XXXXXXXXX berechtigt, für noch nicht erbrachte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen.
3.5. IBISMED XXXXXXXXX ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist IBISMED BISSINGER berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung Haupt- forderung anzurechnen.
3.6. Gegen die Ansprüche von IBISMED XXXXXXXXX kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger rechts- kräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit die sich gegenüberstehenden Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.
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Samples: General Terms and Conditions