Zahlungsanspruch Musterklauseln

Zahlungsanspruch. Der Anspruch auf Zahlung der Fracht entsteht mit Ablieferung des Frachtgutes. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber ein Zahlungsziel von 30 Tagen netto geltend ab Abrechnungsdatum. Skontoabzüge werden vom Auftragnehmer nicht akzeptiert. Im Falle des Zahlungsverzuges stehen dem Auftragnehmer Xxxxxx in Höhe von 1,5 % pro Monat gemäß § 29 AÖSp zu. Darüber hinaus hat der Auftraggeber sämtliche aufgelaufenen Mahnspesen sowie die mit der Betreibung der offenen Forderung verbundenen Kosten zur Gänze zu tragen.
Zahlungsanspruch. Die Schlussabrechnung ist unverzüglich, spätestens jedoch sechs Wochen nach Abnahme vorzulegen. Sie muss sämtliche Forderungen des Auftragnehmers enthalten, nachprüfbar sein und alle erforderlichen Angaben (mit sämtlichen erforderlichen Belegen) enthalten. Die Zahlung der Vergütung wird nach Abnahme der Leistung und Zugang der alle erforderlichen Angaben ent- haltenden Rechnung (mit sämtlichen erforderlichen Belegen) fällig. Die Zahlung durch die Auftraggeberin erfolgt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit der berechtigten Forderungen.
Zahlungsanspruch. Der Anspruch auf Zahlung der Fracht entsteht mit Ablieferung des Frachtgutes. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber ein Zahlungsziel von 30 Tagen netto geltend ab Abrechnungsdatum. Skontoabzüge werden vom Auftragnehmer nicht akzeptiert. Im Falle des Zahlungsverzuges stehen dem Auftragnehmer Xxxxxx in Höhe von 1,5 % pro Monat gemäß § 29 AÖSp zu. Darüber hinaus hat der Auftraggeber sämtliche aufgelaufenen Mahnspesen sowie die mit der Betreibung der offenen Forderung verbundenen Kosten zur Gänze zu tragen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur Übermittlung von originalen Transportdokumenten und darf die Fracht nicht bis zur Übermittlung von originalen Frachtdokumenten zurückbehalten werden. Es werden auch keine Bearbeitungsgebühren oder Abzüge aufgrund fehlender Originalpapiere akzeptiert. the freight is paid. The contractor does not assume any obligation to return loading equipment and does not at all assume the so-called exchange risk. In the event that - for whatever reason - an exchange of loading equipment is not possible with the sender or consignee, the principal is not entitled to any claims against the contractor, except in the case of intentional acts/omissions by the contractor. The liability of the contractor for "possible differences in loading equipment" is therefore completely excluded. If an exchange of loading equipment has been agreed, it is the responsibility of the principal to procure an adequate supply of loading equipment at the consignee. Costs for loading equipment not exchanged or additional costs for later collection are charged to the principal. Loading equipment not exchanged due to the fault of the sender will also not be exchanged and returned at the consignee.
Zahlungsanspruch. Alle Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Frachten sind in Österreich und grundsätz- lich in Euro und US-Dollar zahlbar. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung spätestens 14 Tage nach Eingang der Rechnung ein. Als Eingangsdatum der Rechnung gilt der zweite auf das Rechnungsdatum folgende Tag. Skontoabzüge werden vom Auftragnehmer nicht akzep- tiert. Im Falle des Zahlungsverzuges stehen dem Auftragnehmer Xxxxxx in Höhe von 1,5 % pro Monat gemäß § 29 AÖSp zu. Darüber hinaus hat der Auftraggeber sämtliche aufgelau- fenen Mahnspesen sowie die mit der Betreibung der offenen Forderung verbundenen Kosten zur Gänze zu tragen. Die Einräumung eines Zahlungszieles ist abhängig von einer positiven Bonitätsprüfung und einer entsprechenden Deckung des vereinbarten Kreditvo- lumens durch unseren Kreditversicherer.
Zahlungsanspruch. Der Anspruch auf Zahlung der Fracht entsteht mit Ablieferung des Frachtgutes(Frachtbrief/Lieferschein Kopie ausreichend). Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber ein Zahlungsziel von 30 Tagen netto geltend ab Abrechnungsdatum. Skontoabzüge werden vom Auftragnehmer nicht akzeptiert. Im Falle des Zahlungsverzuges stehen dem Auftragnehmer Xxxxxx in Höhe von 1,5 % pro Monat gemäß § 29 AÖSp zu. Darüber hinaus hat der Auftraggeber sämtliche aufgelaufenen Mahnspesen sowie die mit der Betreibung der offenen Forderung verbundenen Kosten zur Gänze zu tragen. Loading equipment will only be exchanged as far as possible and reasonable and only if an explicit written order is received and a surcharge of 10% of the freight is paid. The contractor does not assume any obligation to return pallets, loading equipment and empty containers and does not at all assume the so-called exchange risk. In the event that - for whatever reason - an exchange of pallets is not possible with the sender or consignee, the principal is not entitled to any claims against the contractor, except in the case of intentional acts/omissions by the contractor. The liability of the contractor for "possible differences in loading equipment" is therefore completely excluded. If an exchange of pallets has been agreed, it is the responsibility of the principal to procure an adequate supply of pallets at the consignee. Costs for pallets not exchanged or additional costs for later collection are charged to the principal. Loading equipment not exchanged due to the fault of the sender will also not be exchanged and returned at the consignee.
Zahlungsanspruch. Der Anspruch auf Zahlung der Fracht entsteht mit Ablieferung des Frachtgutes. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber ein Zahlungsziel von 10 Tagen netto geltend ab Abrechnungsdatum, sofern mit dem Auftraggeber keine anderslautende, speziellere Vereinbarung getroffen wurde. Skontoabzüge werden vom Auftragnehmer nicht akzeptiert. Im Falle des Zahlungsverzuges stehen dem Auftragnehmer Xxxxxx in Höhe von 1,5 % pro Monat gemäß § 29 AÖSp zu. Darüber hinaus hat der Auftraggeber sämtliche aufgelaufenen Mahnspesen sowie die mit der Betreibung der offenen Forderung verbundenen Kosten zur Gänze zu tragen. transport. Externally visible damage must be reported to the contractor in writing immediately upon delivery, and damage not visible from the outside immediately upon discovery, but within seven days at the latest.
Zahlungsanspruch. Die Zahlung der Vergütung erfolgt unverzüglich nach Abnahme der Leistung.
Zahlungsanspruch. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Zahlungsanspruch der Eventagentur und/oder des/der Künstler(s) für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Alle Leistungen der Eventagentur und/oder des/der Künstler(s), die nicht ausdrücklich durch den Auftrag abgegolten sind, werden durch den Kunden gesondert entlohnt.

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