Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug. 1. Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle frühe- ren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblich. 2. Zur Hereinnahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet, Wechsel nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit herein. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben, Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. 3. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. 4. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Kunden nur zu, wenn sie sich aus dem selben Rechtsgeschäft herleiten, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. 5. Bei Zahlungsverzug, bei Kündigung des Warenkreditversicherungsschutzes durch den Warenkreditversicherer, bei Scheck- oder Wechselprotesten und sonstigem vertragswidrigen Verhalten unseres Kunden können wir von allen Verträgen zurücktreten und Schadensersatz verlangen, unseren Eigentumsvorbehalt geltend machen, gelieferte Ware in Besitz nehmen, Sicherheiten fordern, gestellte Sicherheiten verwerten, alle ausstehenden Zahlungen fällig stellen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung ausführen. Wir können Daten an berechtigte Dritte weitergeben sowie weitere Verzugsschäden einschließlich der Verzugszinsen geltend machen. 6. Anschriftenänderungen, Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände unseres Kunden sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicher- heitseinrede) zu. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen aller Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und bis zur Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung aller bestehenden Verträge zu verweigern.
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Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug. 1. Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, 4.1 Alle unsere Forderungen sind zum Zeitpunkt des vereinbarten Zahlungsziels oder in Ermang- elung eines solchen mit Zugang der Rechnung sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle frühe- ren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblichzur Zahlung fällig.
24.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweili- gen Basiszinssatz berechnet. Zur Hereinnahme von Wechseln Den Nachweis eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor. Diskont- und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet, Wechsel nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit herein. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben, Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Protest- und Einzugsspesen Wechselspesen gehen grundsätzlich zu Lasten des KundenBestellers.
3. 4.3 Wir sind berechtigtbehalten uns vor, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnenzur Begleichung der ältesten fälligen Forderungen zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und werden den Kunden über die Art zwar in der erfolgten Verrechnung informieren. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Reihenfolge Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnenZinsen, Forderung.
4. Ein Zurückbehaltungsrecht 4.4 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und eine Aufrechnungsbefugnis Sicher- heitsleistung auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen ganz oder teilweise zurückzuhalten oder von den bestehenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten.
4.5 Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn sie sich aus dem selben Rechtsgeschäft herleitenseine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, es sei dennunbestritten oder anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.6 Die Ablehnung von Xxxxxxx oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Wechsel- entgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
4.7 Wir sind berechtigt, bei früherem Zahlungsverzug des Bestellers, beim Überschreiten des Kreditlimits, bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers oder einer vorher eingetretenen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse, die Forderungen des Kunden sind unstreitig uns erst nach Vertragsschluss bekannt wird, vom Besteller, nach unserer Xxxx, entweder Vorkasse oder rechtskräftig festgestelltSicherheitsleistung zu verlangen.
54.8 Gerät der Besteller mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, sind wir be- rechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurück- zutreten. Bei ZahlungsverzugUnser Rücktrittsrecht besteht auch dann, bei Kündigung des Warenkreditversicherungsschutzes durch den Warenkreditversicherer, bei Scheck- oder Wechselprotesten und sonstigem vertragswidrigen Verhalten unseres Kunden können wir von allen Verträgen zurücktreten und Schadensersatz verlangen, unseren Eigentumsvorbehalt geltend machen, gelieferte Ware in Besitz nehmen, Sicherheiten fordern, gestellte Sicherheiten verwerten, alle ausstehenden Zahlungen fällig stellen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung ausführen. Wir können Daten an berechtigte Dritte weitergeben sowie weitere Verzugsschäden einschließlich der Verzugszinsen geltend machen.
6. Anschriftenänderungen, Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstigewenn Umstände bekannt werden, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände unseres Kunden geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers herabzusetzen. Treten wir zurück, sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicher- heitseinrede) zu. Wir sind in diesem Fall wir berechtigt, Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen aller Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen die von uns gelieferte Xxxx auf Kosten des Bestellers kennzeichnen, gesondert lagern und bis zur Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung aller bestehenden Verträge zu verweigern.abholen
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Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug. 1. Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, Rechnungen für Warenlieferungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbarfällig. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle frühe- ren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Der Abzug von RabattenSkonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Bei Wechselzahlung wird kein Skonto gewährt. Alle Zahlungen sind spesenfrei zu leisten, Fracht uswwobei Wechsel nur nach besonderer Vereinbarung angenommen werden Bei Schecks und Wechseln hat der Besteller auch ohne ausdrückliche Vereinbarung die Diskont-, Einzugs- sowie andere Bankspesen zu tragen. maßgeblichZahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und sodann auf die älteste Hauptforderung verrechnet.
2. Zur Hereinnahme Wir behalten uns das Recht vor, Sicherheit oder Vorauszahlung zu verlangen. Wird dem nicht entsprochen, so können wir die Lieferung verweigern. Der Besteller wird von Wechseln und Xxxxxxx sind wir seiner Abnahmeverpflichtung jedoch nicht verpflichtet, Wechsel nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit herein. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben, Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kundenentbunden.
3. Wir sind berechtigtBei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes fordern. Ein höherer Verzugsschaden kann nachgewiesen werden. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller gegenüber unseren Ansprüchen nur zu, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnenwenn die Gegenforderung unbestritten, und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informierenrechtskräftig festgestellt ist oder von uns anerkannt wird. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnenWegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
4. Ein Zurückbehaltungsrecht und Wird uns bekannt, dass Wechsel des Bestellers protestiert, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet werden oder eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Kunden nur zusonstige Vermögensverschlechterung eintritt, wenn sie sich aus dem selben Rechtsgeschäft herleiten, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
5. Bei Zahlungsverzug, bei Kündigung des Warenkreditversicherungsschutzes durch den Warenkreditversicherer, bei Scheck- oder Wechselprotesten und sonstigem vertragswidrigen Verhalten unseres Kunden können wir von allen Verträgen zurücktreten auch noch nicht fällige Forderungen und Schadensersatz verlangensolche Forderungen, unseren Eigentumsvorbehalt für die ein Wechsel oder Scheck hingegeben wurde, sofort geltend machen. In diesen Fällen und wenn fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt werden, gelieferte Ware in Besitz nehmen, Sicherheiten fordern, gestellte Sicherheiten verwerten, alle ausstehenden Zahlungen fällig stellen und noch ausstehende können wir für zukünftige Lieferungen nur gegen Vorauszahlung ausführen. Wir können Daten an berechtigte Dritte weitergeben sowie weitere Verzugsschäden einschließlich der Verzugszinsen geltend machen.
6. Anschriftenänderungen, Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände unseres Kunden sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicher- heitseinrede) zu. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen aller Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und bis zur Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung aller bestehenden Verträge zu verweigernverlangen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug. 1. Unsere Lieferungen sindDer Kunde ist verpflichtet, soweit nichts anderes vereinbart wirdden vollen Kaufpreis, sofort Verpackungskosten, – sofern nach Rechnungserhalt der vereinbarten Liefermodalität anwendbar – Frachtkosten und alle sonstigen vereinbarten Kosten ohne Abzug zahlbarSkontoabzug spätestens innerhalb von acht (8) Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle frühe- ren Rechnungen beglichen sindSonstige vereinbarte Zahlungsfristen laufen ab Rechnungsdatum. Für die Skontoerrechnung Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug Zahlungseingang auf unserem Konto maßgeblich. Mit dem vereinbarten Preis sind die uns obliegenden Leistungen ausschließlich Verpackung abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen und ist von Rabatten, Fracht usw. maßgeblichdem Kunden zusätzlich zu entrichten.
2. Zur Hereinnahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet, Wechsel nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit hereinFür den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben, Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührtDer Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des KundenWir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
3. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung Stehen mehrere Forderungen gegen den Kunden offen und reicht eine Zahlung des Kunden Zahlungen zunächst nicht zur Tilgung sämtlicher Forderungen aus, so erfolgt die Tilgung nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 366 Abs. 2 BGB), selbst wenn der Kunde ausdrücklich auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechneneine bestimmte Forderung zahlen will.
4. Ein Zurückbehaltungsrecht Aufrechnungs- und eine Aufrechnungsbefugnis Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn sie sich aus dem selben Rechtsgeschäft herleiten, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5. Bei ZahlungsverzugWenn der Kunde fällige Rechnungen nicht zahlt, bei Kündigung eingeräumte Zahlungsziele überschreitet oder sich nach Vertragsabschluss seine Vermögensverhältnisse verschlechtern oder wir nach Vertragsabschluss Informationen erhalten, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Warenkreditversicherungsschutzes durch den WarenkreditversichererKunden in Frage stellen, bei Scheck- so sind wir berechtigt, (a) die gesamte Restschuld des Kunden fällig zu stellen und unter Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Wechselprotesten und sonstigem vertragswidrigen Verhalten unseres Kunden können wir von allen Verträgen zurücktreten und Schadensersatz Sicherheitsleistung zu verlangen, unseren Eigentumsvorbehalt geltend machen, gelieferte Ware in Besitz nehmen, Sicherheiten fordern, gestellte Sicherheiten verwerten, alle ausstehenden Zahlungen fällig stellen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung ausführen. Wir können Daten an berechtigte Dritte weitergeben sowie weitere Verzugsschäden einschließlich der Verzugszinsen geltend machen.
6. Anschriftenänderungen, Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige(b) nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung aller unserer Forderungen, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände unseres Kunden sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wird auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, zu verlangen, und (c) die Einrede der Unsicherheit nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicher- heitseinrede) zu. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen aller Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und bis zur Voraus- zahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung aller bestehenden Verträge zu verweigernerheben.
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