Zahlungsmittel. Je nach Vereinbarung mit dem Darlehensge- ber können Sie sich verschiedener Zahlungs- mittel bedienen, um Ihre Darlehensschuld zurückzuzahlen. Zu den Zahlungsmitteln zählen zunächst auf Euro lautende Bank- noten – als einzige gesetzliche Zahlungs- mittel – und Buch- oder Giralgelder (insbe- sondere Guthaben bei Geschäftsbanken). Geldersatzmittel, wie etwa Schecks oder Wechsel oder andere Zahlungsmittel, wie zum Beispiel Kreditkarten, bewirken noch keine unmittelbare Erfüllung Ihrer Verbind- lichkeiten, sondern wirken zunächst nur „er- füllungshalber“. So wird durch den Einsatz eines Schecks eine Verbindlichkeit erst dann getilgt, wenn der Scheck auch tatsächlich eingelöst worden ist. Die Verwendung von Zahlungsmitteln kann mit weiteren Kosten verbunden sein (in der Regel zum Beispiel bei Kreditkarten).
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