Common use of Zahlungsverfahren Clause in Contracts

Zahlungsverfahren. electronic cash BS PAYONE erhält die zur Autorisierung einer Transaktion not- wendigen Informationen vom BS PAYONE zugelassenen Ter- minal des VP und gibt sie an die Autorisierungsstelle weiter. Sodann empfängt BS PAYONE das Autorisierungsergebnis und überträgt dieses Ergebnis an das Terminal zurück. BS PAYONE übermittelt sodann die vom VP nochmals zu über- mittelnden Transaktionen an die vom VP gewählte Bank („Händlerbank“). BS PAYONE erstellt aus den nicht stornierten und mit einem täglichen Kassenschnitt abgeschlossenen Umsatztransaktionen Lastschriftdateien gemäß den Richtlinien des automatisierten Zahlungsverkehrs durch beleglosen Datenträgeraustausch. BS PAYONE übermittelt die Dateien im Namen des VP an die Händlerbank mit dem Auftrag zum Ein- zug der Umsätze auf das bei der Händlerbank geführte Konto des VP. Die Art der Übermittlung und der Zeitpunkt der Über- mittlung werden von BS PAYONE in Abstimmung mit der Händ- lerbank festgelegt. Der VP hat hierüber mit seiner Händler- bank eine Vereinbarung über die Abwicklung von Zah- lungen aus elektronischen Zahlungssystemen unter Ein- schaltung von Netzbetreibern zu treffen. BS PAYONE erbringt selbst keine Zahlungen gegenüber dem VP (außer, der VP hat die Vertragsvariante „BS PAYONE Clea- ring Service“ gewählt und die Zusatzvereinbarung „BS PAYONE Clearing Service“ unterzeichnet) und ist nicht verantwortlich für die Leistungen der Händlerbank oder anderer Banken. Das Terminal benötigt kryptografische Schlüssel für die Kom- munikation zwischen Karte und Terminal. Der Schlüssel wird über den Netzbetreiber bei einem vom VP ausgewählten Kre- ditinstitut („Terminalbank“) beantragt (kann mit der Händler- bank identisch sein). Der VP wird mit der Terminalbank eine Vereinbarung über ein derartiges Verfahren abschließen und BS PAYONE eine entsprechende Bestätigung vorle- gen. Erst nach Vorlage dieser Bestätigung können elec- tronic-cash-Transaktionen abgewickelt werden. Hiermit verbundene Kosten sind von dem VP zu tragen. GeldKarte BS PAYONE erhält die laufenden Transaktionen und übermit- telt diese nach Erhalt des Kassenschnitts an die zuständigen Stellen der deutschen Kreditwirtschaft. Es gelten die Bestim- mungen in Ziff. 28.2..

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Samples: www.ekom21.de, s3-eu-west-1.amazonaws.com

Zahlungsverfahren. electronic cash BS PAYONE XXXXXX erhält die zur Autorisierung einer Transaktion not- wendigen Informationen vom BS PAYONE zugelassenen Ter- minal Terminal des VP und gibt sie an die Autorisierungsstelle weiter. Sodann empfängt BS PAYONE XXXXXX das Autorisierungsergebnis und überträgt dieses Ergebnis an das Terminal zurück. BS PAYONE XXXXXX übermittelt sodann die vom VP nochmals zu über- mittelnden übermit- telnden Transaktionen an die vom VP gewählte Bank („HändlerbankHänd- lerbank“). BS PAYONE XXXXXX erstellt aus den nicht stornierten und mit einem täglichen Kassenschnitt abgeschlossenen Umsatztransaktionen Umsatztrans- aktionen Lastschriftdateien gemäß den Richtlinien des automatisierten auto- matisierten Zahlungsverkehrs durch beleglosen DatenträgeraustauschDatenträge- raustausch. BS PAYONE übermittelt die Dateien im Namen des VP an die Händlerbank mit dem Auftrag zum Ein- zug Einzug der Umsätze auf das bei der Händlerbank geführte Konto des VP. Die Art der Übermittlung und der Zeitpunkt der Über- mittlung Übermittlung werden von BS PAYONE in Abstimmung mit der Händ- lerbank Händlerbank festgelegt. Der VP hat hierüber mit seiner Händler- bank Händlerbank eine Vereinbarung Vereinba- rung über die Abwicklung von Zah- lungen Zahlungen aus elektronischen elektroni- schen Zahlungssystemen unter Ein- schaltung Einschaltung von Netzbetreibern Netzbe- treibern zu treffen. BS PAYONE XXXXXX erbringt selbst keine Zahlungen gegenüber dem VP (außer, der VP hat die Vertragsvariante „BS PAYONE Clea- ring ServiceClearing Ser- vice“ gewählt und die Zusatzvereinbarung „BS PAYONE Clearing Service“ unterzeichnet) und ist nicht verantwortlich für die Leistungen Lei- stungen der Händlerbank oder anderer Banken. Das Terminal benötigt kryptografische Schlüssel für die Kom- munikation zwischen Karte und Terminal. Der Schlüssel wird über den Netzbetreiber bei einem vom VP ausgewählten Kre- ditinstitut („Terminalbank“) beantragt (kann mit der Händler- bank identisch sein). Der VP wird mit der Terminalbank eine Vereinbarung über ein derartiges Verfahren abschließen und BS PAYONE eine entsprechende Bestätigung vorle- genvorlegen. Erst nach Vorlage dieser Bestätigung können elec- tronic-electronic- cash-Transaktionen abgewickelt werden. Hiermit verbundene verbun- dene Kosten sind von dem VP zu tragen. GeldKarte BS PAYONE XXXXXX erhält die laufenden Transaktionen und übermit- telt übermittelt diese nach Erhalt des Kassenschnitts an die zuständigen Stellen Stel- len der deutschen Kreditwirtschaft. Es gelten die Bestim- mungen Bestimmun- gen in Ziff. 28.2..

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Samples: www.ekom21.de

Zahlungsverfahren. electronic cash BS PAYONE erhält die zur Autorisierung einer Transaktion not- wendigen Informationen vom BS PAYONE zugelassenen Ter- minal des VP und gibt sie an die Autorisierungsstelle weiter. Sodann empfängt BS PAYONE das Autorisierungsergebnis und überträgt dieses Ergebnis an das Terminal zurück. BS PAYONE übermittelt sodann die vom VP nochmals zu über- mittelnden Transaktionen an die vom VP gewählte Bank („Händlerbank“). BS PAYONE erstellt aus den nicht stornierten und mit einem täglichen Kassenschnitt abgeschlossenen Umsatztransaktionen Lastschriftdateien gemäß den Richtlinien des automatisierten Zahlungsverkehrs durch beleglosen Datenträgeraustausch. BS PAYONE übermittelt die Dateien im Namen des VP an die Händlerbank mit dem Auftrag zum Ein- zug der Umsätze auf das bei der Händlerbank geführte Konto des VP. Die Art der Übermittlung und der Zeitpunkt der Über- mittlung werden von BS PAYONE in Abstimmung mit der Händ- lerbank festgelegt. Der VP hat hierüber mit seiner Händler- bank eine Vereinbarung über die Abwicklung von Zah- lungen aus elektronischen Zahlungssystemen unter Ein- schaltung von Netzbetreibern zu treffen. BS PAYONE erbringt selbst keine Zahlungen gegenüber dem VP (außer, der VP hat die Vertragsvariante „BS PAYONE Clea- ring Service“ gewählt und die Zusatzvereinbarung „BS PAYONE Clearing Service“ unterzeichnet) und ist nicht verantwortlich für die Leistungen der Händlerbank oder anderer Banken. Das Terminal benötigt kryptografische Schlüssel für die Kom- munikation zwischen Karte und Terminal. Der Schlüssel wird über den Netzbetreiber bei einem vom VP ausgewählten Kre- ditinstitut („Terminalbank“) beantragt (kann mit der Händler- bank identisch sein). Der VP wird mit der Terminalbank eine Vereinbarung über ein derartiges Verfahren abschließen und BS PAYONE eine entsprechende Bestätigung vorle- gen. Erst nach Vorlage dieser Bestätigung können elec- tronic-cash-Transaktionen abgewickelt werden. Hiermit verbundene Kosten sind von dem VP zu tragen. GeldKarte BS PAYONE erhält die laufenden Transaktionen und übermit- telt diese nach Erhalt des Kassenschnitts an die zuständigen Stellen der deutschen Kreditwirtschaft. Es gelten die Bestim- mungen in Ziff. 28.2..

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