Zahlungsverkehrsmodalitäten bei Zahlungsdiensten Musterklauseln

Zahlungsverkehrsmodalitäten bei Zahlungsdiensten. 1. Geschäftstage/Bankarbeitstage der ebase
Zahlungsverkehrsmodalitäten bei Zahlungsdiensten. Geschäftstage/Bankarbeitstage der European Bank for Financial Services GmbH Summe Produktkosten 0,00 % 0,00 EUR Summe Dienstleistungskosten 1,05 % 52,31 EUR Summe Produktkosten 1,17 % 58,50 EUR Veräußerungskosten (einmalig) Summe Dienstleistungskosten 0,00 % 0,00 EUR Summe Produktkosten 0,00 % 0,00 EUR 567,50 EUR Gesamtkosten
Zahlungsverkehrsmodalitäten bei Zahlungsdiensten. 1. Geschäftstage/BankarbeitstagederEuropeanBankforFinancialServicesGmbH Ausführungsfristen für Überweisungsausgänge
Zahlungsverkehrsmodalitäten bei Zahlungsdiensten. (Alle Angaben verstehen sich inkl. der derzeit ggf. anfallenden gültigen Umsatzsteuer gem. UStG und passen sich bei deren Änderung entspre- chend an) Geschäftstag/Bankarbeitstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausfüh- rung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die ebase unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen mit folgenden Aus- nahmen: • Samstage, • 24. und 31. Dezember, • alle gesetzlichen Feiertage, außer an den Feiertagen, an denen an der Frankfurter Wertpapierbörse Handel stattfindet, und • Werktage, an denen die ebase wegen örtlicher Besonderheiten (z. B. regionale Feiertage oder sonstige Gründe) geschlossen hat. 2 Inlandsüberweisung8, SEPA-Überweisung9 sowie SEPA-Last- schrift18 Entgelte6 für Aufträge im ebase Online-Banking • Inlandsüberweisung und SEPA-Überweisung per Online-Auftrag kostenlos • SEPA-Lastschrift per Online-Auftrag kostenlos • Einrichtung/Änderung/Löschung eines Dauerauftrags für Überweisungen/SEPA-Lastschriften im ebase Online-Banking kostenlos Entgelte6 für schriftliche Aufträge • Eil-Überweisung5 15,00 EUR • Inlandsüberweisung und SEPA-Überweisung • Einrichtung/Änderung/Löschung eines Dauerauftrags für Überweisungen/SEPA-Lastschriften Bearbeitungsentgelte6 • Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung der Überweisungsausführung kostenlos • Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung der Die ebase ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Betrag des Zahlungs- auftrags spätestens beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers wie folgt eingeht: • SEPA-Überweisung in EUR: maximal ein Bankarbeitstag auf das Konto des Kreditinstituts des Be- günstigten. Voraussetzungen: Der Überweisende hat die IBAN des Zahlungsemp- fängers und bei grenzüberschreitenden Zahlungen zusätzlich den BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers angegeben. Bei beleghaft erteilten Überweisungen kann sich die Ausführungsfrist wegen der erforderlichen Belegverarbeitungszeit jeweils noch um einen weiteren Bankarbeitstag verlängern. Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Bankarbeitstags, an dem ein zur Ausführung der Überwei- sung ausreichendes Guthaben auf dem Konto flex vorhanden ist und die erforderlichen Angaben gem. den Bedingungen für den Zahlungsver- kehr unter Punkt I, Unterpunkte 2.1 und 3.1 „Erforderliche Angaben“ der Bedingungen für den Überweisungsverkehr vorliege...
Zahlungsverkehrsmodalitäten bei Zahlungsdiensten. 1. Geschäftstage/Bankarbeitstage der ebase 15,00 Euro 2,50 Euro
Zahlungsverkehrsmodalitäten bei Zahlungsdiensten. 1 Geschäftstage/Bankarbeitstage der ebase Transaktionsentgelte für Aufträge im ebase Online-Banking
Zahlungsverkehrsmodalitäten bei Zahlungsdiensten. 1. Geschäftstage/Bankarbeitstage der European Bank for Fianancial Services GmbH Ausführungsfristen für Überweisungsausgänge Ausführungsfristen für SEPA­Lastschriften Entgeltregelungen Ausführungsfristen für Überweisungsausgänge
Zahlungsverkehrsmodalitäten bei Zahlungsdiensten. 1. Geschäftstage/BankarbeitstagederEuropeanBankforFianancialServicesGmbH

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.