Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Firmen-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am dritten Bankarbeitstag1 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – der Bank keine Bestätigung des Kunden gemäß Nummer B. 2.2.2 vor- liegt, – der Bank ein Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gemäß Nummer B. 2.2.3 zugegangen ist, – der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer B. 2.2.4 zugegangen ist, – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz + eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar fehlerhaft ist, + eine Mandatsreferenz fehlt, + ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Agb Und Sonderbedingungen
Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Firmen-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) Eingehende SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger Zahlungs- empfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeich- nis” ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am dritten Bankarbeitstag1 Bankarbeitstag4 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – • der Bank keine Bestätigung des Kunden gemäß Nummer B. 2.2.2 vor- liegtvorliegt, – • der Bank ein Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gemäß Nummer B. 2.2.3 zugegangen ist, – • der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer B. 2.2.4 zugegangen ist, – • der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – • die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – • die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz + Lastschriftdatensatz – eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar erkennbar fehlerhaft ist, + – eine Mandatsreferenz fehlt, + – ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + – kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Firmen-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) Eingehende SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am dritten Bankarbeitstag1 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – der Bank keine Bestätigung des Kunden gemäß Nummer B. 2.2.2 vor- liegtvorliegt, – der Bank ein Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gemäß Nummer B. 2.2.3 zugegangen ist, – der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer B. 2.2.4 zugegangen ist, – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit Kre- dit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz + eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar fehlerhaft ist, + eine Mandatsreferenz fehlt, + ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Firmen-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) Eingehende SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „“Preis- und Leistungsverzeichnis“ ” ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am dritten Bankarbeitstag1 Bankarbeitstag4 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – der Bank keine Bestätigung des Kunden gemäß Nummer B. 2.2.2 vor- liegtvorliegt, – der Bank ein Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gemäß Nummer B. 2.2.3 zugegangen ist, – der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer B. 2.2.4 zugegangen ist, – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen Zahlungspftichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz + Lastschriftdatensatz eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar erkennbar fehlerhaft ist, + eine Mandatsreferenz fehlt, + ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Firmen-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) Eingehende SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger Zahlungs- empfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeich- nis” ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am dritten Bankarbeitstag1 zweiten Bankarbeitstag2 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – der Bank keine Bestätigung des Kunden gemäß Nummer B. C. 2.2.2 vor- liegtvorliegt, – der Bank ein Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gemäß Nummer B. C. 2.2.3 zugegangen ist, – der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer B. C. 2.2.4 zugegangen ist, – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz Lastschriftdatensatz + eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar erkennbar fehlerhaft ist, + eine Mandatsreferenz fehlt, + ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Firmen-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) 2.4.1.1 Eingehende SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger Zahlungs- empfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) 2.4.1.2 Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am dritten Bankarbeitstag1 nach Bankarbeitstagnach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – der Bank keine Bestätigung des Kunden gemäß Nummer B. 2.2.2 vor- liegtvorliegt, – der Bank ein Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gemäß Nummer B. 2.2.3 zugegangen ist, – der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer B. 2.2.4 zugegangen ist, – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben Gut- haben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz + Lastschriftdaten- satz eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar erkennbar fehlerhaft ist, + eine Mandatsreferenz fehlt, + ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Samples: Telefon Banking Vereinbarung
Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Firmen-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) Eingehende SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger Zahlungs- empfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeich- nis” ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am dritten Bankarbeitstag1 Bankarbeitstag4 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – der Bank keine Bestätigung des Kunden gemäß Nummer B. 2.2.2 vor- liegtvorliegt, – der Bank ein Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gemäß Nummer B. 2.2.3 zugegangen ist, – der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer B. 2.2.4 zugegangen ist, – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz Lastschriftdatensatz + eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar erkennbar fehlerhaft ist, + eine Mandatsreferenz fehlt, + ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Firmen-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx Belastunx xxx Kontos des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) Eingehende SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten dritten Bankarbeitstag1 Bankarbeitstag2 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – der Bank keine Bestätigung des Kunden gemäß Nummer B. 2.2.2 vor- liegtvorliegt, – der Bank ein Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gemäß Nummer B. 2.2.3 zugegangen ist, – der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer B. 2.2.4 zugegangen ist, – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz Lastschriftdatensatz + eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar erkennbar fehlerhaft ist, + eine Mandatsreferenz fehlt, + ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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Samples: Änderung Der Geschäftsbedingungen Zum Zahlungsverkehr
Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Firmen-Lastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
(1) Eingehende SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger Zahlungs- empfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungsverzeich- nis“ ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.
(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am dritten Bankarbeitstag1 zweiten Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn – der Bank keine Bestätigung des Kunden gemäß Nummer B. D. 2.2.2 vor- liegtvorliegt, – der Bank ein Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats gemäß Nummer B. D. 2.2.3 zugegangen ist, – der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer B. D. 2.2.4 zugegangen ist, – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, – die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflich- tigen Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist oder – die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschrift- datensatz Lastschriftdatensatz + eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Bank er- kennbar erkennbar fehlerhaft ist, + eine Mandatsreferenz fehlt, + ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + kein Fälligkeitstag angegeben ist.
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