Common use of Zeichnungspreis Clause in Contracts

Zeichnungspreis. Während des Erstangebotszeitraums gilt für die einzelnen Fonds der Erstausgabepreis für Anteile des jeweiligen Fonds, der im Nachtrag für den jeweiligen Fonds angegeben ist, zuzüglich eines eventuellen Ausgabeaufschlages sowie etwaiger in Zusammenhang mit der Zeichnung anfallender Primärmarkt- Transaktionskosten. Der Zeichnungspreis, zu dem Anteile eines Fonds an einem Transaktionstag nach dem Erstangebotszeitraum ausgegeben werden, wird durch die Ermittlung des Nettoinventarwerts je Anteil der jeweiligen Klasse an dem jeweiligen Transaktionstag sowie etwaiger in Zusammenhang mit der Zeichnung anfallender Primärmarkt- Transaktionskosten errechnet. Die Methode zur Berechnung des Nettoinventarwerts eines Fonds und des Nettoinventarwerts je Anteil einer Anteilsklasse eines Fonds ist, wie in nachstehendem Abschnitt "Berechnung des Nettoinventarwerts/Bewertung von Vermögenswerten" beschrieben, in der Satzung dargelegt. Zahlungen für die Ausgabe von Anteilen müssen spätestens am jeweiligen Abwicklungstag per elektronischer Überweisung in frei verfügbaren Mitteln in der Währung, auf die die jeweilige Anteilsklasse lautet, geleistet werden. Die Verwaltungsstelle kann nach eigenem Ermessen Zahlungen in anderen Währungen akzeptieren. Solche Zahlungen werden jedoch zu dem jeweils aktuellen Wechselkurs, der zu diesem Zeitpunkt der Verwaltungsstelle zur Verfügung steht, in die Währung der jeweiligen Anteilsklasse umgerechnet, und es werden (nach Abzug der Umrechnungskosten) nur die Nettoerlöse auf die Zahlung des Zeichnungsbetrags angerechnet. Dies kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung des Zeichnungsantrags führen. Ist die Zahlung am Abwicklungstag nicht in voller Höhe erfolgt oder sind die Mittel nicht frei verfügbar, kann die Verwaltungsstelle die Zuteilung der Anteile für den betreffenden Zeichnungsantrag nach eigenem Ermessen stornieren. Alternativ kann die Verwaltungsstelle den Antrag als Zeichnungsantrag für die Anzahl von Anteilen behandeln, die mit einer solchen Zahlung am nächsten Transaktionstag nach Erhalt der vollständigen Zahlung oder bei freier Verfügbarkeit der Mittel erworben werden können. In solchen Fällen kann die Gesellschaft dem Antragsteller die Bankgebühren oder Kursverluste belasten, die dem jeweiligen Fonds hieraus entstehen. Die Gesellschaft hat im Namen der Gesellschaft ein übergeordnetes Konto für Zeichnungen und Rücknahmen gegen Barzahlung eingerichtet, das Übergeordnete Konto für Zeichnungen und Rücknahmen gegen Barzahlung, und hat keine entsprechenden Konten auf Fondsebene eingerichtet. Sämtliche Zeichnungs-, Rücknahme- und Dividendenbeträge oder Barausschüttungen, die an den Fonds oder durch den Fonds zu zahlen sind, werden über das Übergeordnete Konto für Zeichnungen und Rücknahmen gegen Barzahlung abgewickelt und verwaltet.

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