Zeitliche Freistellungen Musterklauseln

Zeitliche Freistellungen. Für die Amtsdauer gemäss Art. 8 gelten folgende zeitliche Freistellungsrege- lungen: Die PV-Mitglieder können für die Ausübung ihrer PV-Tätigkeit folgendes Pensum in Anspruch nehmen: > pro Präsident/in 30% des vertraglich vereinbarten Beschäftigungsgrades > pro Vizepräsident/in: 20% des vertraglich vereinbarten Beschäftigungsgra- des > übrige Mitglieder je 10% des vertraglich vereinbarten Beschäftigungs- grades Die individuelle Allokation der zeitlichen Freistellung für die einzelnen PV- Mitglieder erfolgt durch die jeweilige PV. Die Aus- und Weiterbildungen der PV-Mitglieder erfolgen im Rahmen der vereinbarten, prozentualen Freistellung. Neu gewählte PV-Mitglieder erhal- ten im ersten Amtsjahr zwei zusätzliche Ausbildungstage. Der Umfang der PV-Funktion wird im jeweiligen Einzelarbeitsvertrag der/ des Mitarbeitenden festgehalten. Wird die zur Verfügung gestellte prozen- tuale Freistellung nicht für PV-Tätigkeiten benötigt, wird die Zeit zur Erfül- lung der Haupttätigkeit verwendet. Die PV-Mitglieder können ihre Tätigkeit während der Arbeitszeit ausüben, wenn die Wahrnehmung ihrer Aufgabe es erfordert. Die PV können pro Jahr bis zu sechs Sitzungen während der Arbeitszeit durchführen. Zudem wer- den die PV-Mitglieder für Tätigkeiten in den PV (inkl. Ausbildung) von ihrer beruflichen Tätigkeit pro Kalenderjahr wie folgt freigestellt: Präsident/in bis 4 Tage Vizepräsident/in bis 3 Tage übrige Mitglieder je bis 2 Tage
Zeitliche Freistellungen. Die PV-Mitglieder können ihre Tätigkeit während der Arbeitszeit ausüben, wenn die Wahrnehmung ihrer Aufgabe es erfordert. Sie können pro Jahr bis zu sechs Sitzungen während der Arbeitszeit durchführen. Zudem werden die PV- Mitglieder für Tätigkeiten in den PV (inkl. Ausbildung) von ihrer beruflichen Tätigkeit pro Kalenderjahr wie folgt freigestellt: Präsidentin/Präsident bis 6 Tage und bis 10 % des vertraglich verein- barten Beschäftigungsgrades fallbezogen in Absprache mit der HR-Leitung cablex Vizepräsidentin/Vizepräsident bis 4 Tage übrige Mitglieder je bis 3 Tage

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.